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    Regeln zur Token-Verwaltung von Bybit Europe
    bybit2025-05-13 11:39:27

    Disclaimer:

    Das offizielle Rechtsdokument ist die englische Version dieses Artikels. Dieser Artikel wurde ausschließlich zu Ihrer Bequemlichkeit übersetzt. Obwohl angemessene Anstrengungen unternommen wurden, um eine korrekte Übersetzung bereitzustellen, kann es sein, dass diese Übersetzung die in der englischen Originalversion enthaltenen Informationen nicht genau wiedergibt. Eventuelle Unstimmigkeiten oder Unterschiede in der Übersetzung sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung im Hinblick auf die Einhaltung oder Durchsetzung von Vorschriften. Im Falle von Abweichungen, Inkonsistenzen oder Mehrdeutigkeiten zwischen der englischen Version des Artikels und einer Übersetzung des Artikels in eine Fremdsprache ist die englische Version maßgebend.

     

     

     

    Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

    Artikel 1: Ziele

    Die Token - Regeln von Bybit Europe (die „ Regeln“) wurden entwickelt, um das gesunde Wachstum der Blockchain-Branche zu fördern, ein gesundes Umfeld für digitale Vermögenswerte zu schaffen, die Rechte und Interessen der Händler zu schützen und die Verwaltung von Token zu regeln.

     

     

    Artikel 2: Definitionen

    Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten für die folgenden Begriffe in diesen Regeln die angegebenen Definitionen:

     

    (1) „Bybit Europe“ bezeichnet die Kryptowährungsplattform Bybit Europe.

     

    (2) „Projektteam“ bezeichnet jede Einheit, die für die Ausgabe, Entwicklung oder den Betrieb der Token Projekte verantwortlich ist, d. h. die juristische Person, das Team, die natürliche Person oder der wirtschaftliche Eigentümer des auf Bybit Europe gelisteten Token -Projekts oder den Vertreter, der bereit ist, die Verantwortung für einen gemeinschaftsbasierten dezentralen Token ohne anerkanntes Projektteam zu übernehmen.

     

    (3) „Token“ oder „Projekt“ bezeichnet den kryptografischen digitalen Interessennachweis, der auf Bybit Europe gehandelt wird.

     

    (4) „ST-Warnung“ bezieht sich auf die „Warnung vor Sonderbehandlung“. Der Handel mit Paaren mit ST-Tags birgt erhebliche Risiken für die Benutzer.

     

     

     

    Kapitel II: Offenlegung von Informationen

    Artikel 3: Informationspflichten

    Die Projektteams müssen alle Informationen, die wesentliche Auswirkungen auf das Token oder das Projektteam haben können, zeitnah und gewissenhaft offenlegen und sicherstellen, dass alle offengelegten Informationen wahr, genau und vollständig sind, nicht trügerisch oder irreführend sind und keine wesentlichen Tatsachen oder Überlegungen auslassen.

     

     

    Artikel 4: Formen der Informationsoffenlegung

    Ab dem Datum der Veröffentlichung der Regeln stellt das Projektteam regelmäßige und Ad-hoc-Offenlegungen auf seiner offiziellen Website zur Verfügung.

     

    Zu den offengelegten Informationen gehören unter anderem der Fortschritt von Code-Updates, Marktaktivitäten, institutionelle Investitionen, Community-Entwicklung und alle anderen wichtigen Informationsaspekte.

     

     

    Artikel 5: Ad-hoc-Mitteilungen

    Unter einer Ad-hoc-Meldung versteht man die Meldung, die ein Projektteam zusätzlich zur regulären Meldung bei besonderen Vorkommnissen machen muss. Alle derartigen Vorfälle müssen offengelegt und Bybit Europe innerhalb von 24 Stunden nach dem Auftreten schriftlich benachrichtigt werden.

     

    Zu den hierin genannten besonderen Vorfällen zählen unter anderem Änderungen oder Verluste des Kontakts zu Mitgliedern des Kernteams, schwerwiegende technische Vorfälle, Änderungen in der Produkt- und technischen Entwicklungsrichtung, erhebliche rechtliche Risiken für das Kernteam, erhebliche negative Nachrichten oder öffentliche Meinungen sowie alle anderen Vorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Preisschwankungen des Token haben können oder bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie diese verursachen (einschließlich der Freigabe und des Rückkaufs eines gesperrten Token).

     

    Der Inhalt einer Ad-hoc-Mitteilung muss unter anderem die Gründe für das Auftreten, den Ablauf, den wesentlichen Sachverhalt und die Folgen des Vorfalls enthalten, ist jedoch nicht hierauf beschränkt.

     

     

    Artikel 6: Ausnahmen von der Informationsoffenlegung

    Wenn die vom Projektteam offenzulegenden Informationen Staatsgeheimnisse beinhalten oder die Offenlegung im Widerspruch zu öffentlichen Interessen stehen könnte, können diese Informationen mit Zustimmung von Bybit Europe zurückgehalten werden.

     

     

     

    Kapitel III: Anfrage und Überprüfung

    Artikel 7: Anfragen und Antworten

    Bybit Europe hat das Recht, sich von Zeit zu Zeit beim Projektteam zum Projekt zu erkundigen. Das Projektteam arbeitet aktiv mit und beantwortet die Anfragen innerhalb von 24 Stunden.

     

     

    Artikel 8: Anfrageformulare

    Bybit Europe kann eine Anfrage an ein Projektteam richten, indem es Kontakt aufnimmt mit:

    (1) Die vom Projektteam angegebene offizielle E-Mail-Adresse,

    (2) Die vom Projektteam angegebene Telefonnummer oder

    (3) Die vom Projektteam bereitgestellten Instant-Messaging-Konten, wie beispielsweise Telegram.

     

     

    Artikel 9: Inhalt der Anfragen

    Der Inhalt einer Anfrage kann unter anderem die Erfüllung der im Whitepaper oder auf der offiziellen Website eingegangenen Verpflichtungen, die Beschäftigung und Token -Bestände der Kernteammitglieder, den Fortschritt des Produkts und der technischen Entwicklung sowie andere Faktoren umfassen, die einen erheblichen Einfluss auf die Preisschwankungen des Token haben können oder bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie diese verursachen (einschließlich der Freigabe und des Rückkaufs eines gesperrten Token).

     

     

    Artikel 10: Ergebnisse der Untersuchungen

    Bybit Europe kann nach eigenem Ermessen feststellen, ob ein Projektteam gegen die Regeln verstoßen hat. Dies erfolgt auf Grundlage von Faktoren wie der Kooperationsbereitschaft des Projektteams bei den Anfragen, dem Grad der Kooperation und dem Inhalt der Antworten. Bybit Europe kann gemäß den in Kapitel IV beschriebenen Verfahren entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Verstöße zu behandeln.

     

    Die Maßnahmen können dem Projektteam oder den Benutzern über die in Artikel 8 genannten Mittel oder durch eine Ankündigung mitgeteilt werden.

     

     

    Artikel 11: Routinemäßige Überprüfungen

    Bybit Europe hat das Recht, unter folgenden Umständen regelmäßige oder Ad-hoc-Überprüfungen des Projekts und des Projektteams durchzuführen:

     

    (1) Wesentliche Aspekte der Verpflichtungen aus dem Weißbuch;

     

    (2) Sicherheit des Codes;

     

    (3) Andere Faktoren, die Einfluss auf den Preis des Tokens haben können oder bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie Schwankungen des Token Preises verursachen, wie etwa Änderungen der vom Projektteam oder anderen wichtigen Token-Inhabern gehaltenen Positionen und die Erfüllung der Verpflichtung zur Sperrung des Token;

     

    (4) Änderungen in der Zusammensetzung des Kernteams und

     

    (5) Bybit Europe prüft nach eigenem Ermessen alle weiteren Aspekte, die für notwendig erachtet werden.

     

     

    Artikel 12: Spezielle Rezensionen

    Bybit Europe kann eine Sonderprüfung einleiten, wenn:

     

    (1) Von Benutzern oder Nachrichtenmedien wird berichtet, dass das Projektteam in die in Artikel 11 genannten Umstände verwickelt ist, und das Projektteam hat auf diese Meldung oder Enthüllung nicht reagiert, oder die Reaktion ist nicht ausreichend, um die Verwicklung in die darin genannten Umstände zu widerlegen;

     

    (2) Bei einer Routineüberprüfung wird ein erhebliches Risiko festgestellt, oder

     

    (3) Alle anderen Umstände, die Bybit Europe nach eigenem Ermessen für notwendig erachtet, um eine Sonderprüfung einzuleiten.

     

     

    Artikel 13: Vor-Ort-Untersuchungen

    Bybit Europe kann das Projektteam besuchen und beaufsichtigen und je nach tatsächlichem Bedarf regelmäßig oder ad hoc Untersuchungen vor Ort durchführen.

     

    Das Projektteam wird bei der Vor-Ort-Untersuchung von Bybit Europe aktiv mitarbeiten. Der Inhalt der Untersuchung kann unter anderem die Erfüllung der im Whitepaper oder auf der offiziellen Website eingegangenen Verpflichtungen, die Beschäftigungs- und Token -Haltepositionen der Kernteammitglieder, den Fortschritt des Produkts und der technischen Entwicklung sowie alle anderen Faktoren umfassen, die Auswirkungen auf die Schwankungen des Token Preises haben können oder bei denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie Auswirkungen auf diese haben (einschließlich der Freigabe und des Rückkaufs eines gesperrten Token).

     

    Wenn das Projektteam die Untersuchung von Bybit Europe ablehnt, diese absichtlich behindert oder anderweitig nicht mit ihr kooperiert, kann Bybit Europe nach eigenem Ermessen beschließen, gemäß den Regeln entsprechende Maßnahmen gegen das Projektteam zu ergreifen.

     

     

    Artikel 14: Kooperationspflichten des Projektteams

    Das Projektteam ist verpflichtet, bei Routine- und Sonderprüfungen aktiv mit Bybit Europe zusammenzuarbeiten. Das Projektteam muss außerdem aktiv auf die von den Benutzern gemeldeten Probleme, die Anfragen der Medien und die Risikohinweise der zuständigen Aufsichtsbehörden reagieren oder diese beheben.

     

    Bybit Europe kann gemäß den Regeln entsprechende Maßnahmen gegen das Projektteam ergreifen, falls das Projektteam seinen hierin enthaltenen Kooperationsverpflichtungen nicht nachkommt.

     

    Die Mitteilung solcher Maßnahmen kann auf dem in Artikel 8 genannten Weg oder durch eine Bekanntmachung erfolgen.

     

     

     

    Kapitel IV: Umgang mit Verstößen

    Artikel 15: Implementierungen von ST-Warnungen

    Bybit Europe hat das Recht, je nach Schwere eines Verstoßes gegen die Regeln eine ST-Warnung für ein Token anzubringen und die entsprechenden Handelspaare mit einem „ST“-Tag zu versehen, um die Benutzer auf die Risiken des Handels mit solchen Token aufmerksam zu machen.

     

    15.1 Trigger für ST-Warnungen

    Die ST-Warnungen werden ausgelöst, wenn eines der folgenden Ereignisse identifiziert wird, vorhanden ist oder vom Projektteam oder Token auftritt (die „Trigger “):

     

    (1) Genauere Informationen zu den „ST“-Triggerbedingungen finden Sie in der Bybit Europa Regeln für die Etikettenverwaltung zur Sonderbehandlung (ST).

     

    (2) Das Projektteam versäumt es, Informationen über das Projekt zu aktualisieren oder offenzulegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die offizielle Website des Projektteams, das Whitepaper und die in Artikel 5 genannten Ad-hoc-Offenlegungsvorfälle;

     

    (3) Alle Erwägungen, die Bybit Europe nach eigenem Ermessen für notwendig erachtet, um nach einer umfassenden Bewertung mittels Befragung, Routineprüfung, Sonderprüfung, Untersuchung vor Ort usw. ein ST-Tag anzubringen;

     

    (4) Es liegen andere Umstände vor, die nach Ermessen von Bybit Europe als schwerwiegender Verstoß gewertet werden können.

     

    15.2 Aufhebung von ST-Warnungen

    Bybit Europe hat das Recht, die ST-Warnung von Fall zu Fall aufzuheben, wenn das Projektteam entsprechende Korrekturen vorgenommen hat und festgestellt wurde, dass das Projektteam oder der Token keines der Trigger mehr erfüllt.

     

    15.3 Entfernung des ST-Labels

    Das ST-Label wird entfernt, wenn das Token des Projektteams unter normalen Umständen 10 Tage in Folge alle aufgeführten Anforderungen erfüllt. Weitere Einzelheiten zum ST-Label finden Sie unter Bybit Europa Regeln für die Etikettenverwaltung zur Sonderbehandlung (ST).

     

     

    Artikel 16: Verschleierung des Handels, Aussetzung und Delisting von Token

    16.1 Bybit Europe hat das Recht, bestimmte Handelspaare zu verbergen oder den Handel auszusetzen, je nach Schwere der folgenden Umstände:

     

    (1) Bei einem Kernmitglied des Projektteams wurde ein erheblicher Betrug oder eine Täuschung festgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Veruntreuung der gesammelten Token, unbekannter Aufenthaltsort des Projektentwicklungsteams, Einstellung der Unterstützung der Projekttechnologie, vorsätzliche Verschleierung wesentlicher Fakten des Projekts, Offenlegung oder Erstellung von wesentlich betrügerischen, falschen oder irreführenden Informationen;

     

    (2) Die Auflösung des Entwicklungsteams des Projekts oder der Rücktritt von Mitgliedern des Kernteams ohne Zustimmung der Community, was dazu führt, dass die Entwicklung nicht fortgesetzt werden kann;

     

    (3) Die Liquidität oder das Handelsvolumen des Projekts ist äußerst gering, sodass der Delisting-Prozess ausgelöst wird, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

    • Die 2 % der durchschnittlichen täglichen einseitigen Liquidität betragen an 7 aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 800 USDC;

    • Die 2 % der durchschnittlichen täglichen einseitigen Liquidität betragen an 5 aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 500 USDC;

    • Die durchschnittliche tägliche Geld-Brief-Spanne beträgt an 8 aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 2 %.

    • Die durchschnittliche tägliche Geld-Brief-Spanne beträgt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 3 %.

    • Das tägliche Taker-Handelsvolumen beträgt an 7 aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 10.000 USDC;

    • Die tägliche Handelsfrequenz (%) beträgt an 7 aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 10 %;

    • Das tägliche Taker-Handelsvolumen beträgt an 5 aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 5.000 USDC;

    • Die tägliche Handelsfrequenz (%) beträgt an 5 aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 5 %;

    • Das Token trägt seit mehr als 30 Tagen das ST-Label;

     

    (4) Das Projektteam steht im Verdacht, unberechenbare oder verdächtige Handelsaktivitäten durchzuführen, darunter insbesondere „Pump-and-Dump“-Systeme oder andere Praktiken, die das Marktgeschehen künstlich verzerren.

     

    (5) Dem Projekt oder dem Projektteam ist es strengstens untersagt, auf Bybit Europe Eigenhandel zu betreiben. Bei allen bestätigten Fällen von Eigenhandel werden sofortige Abhilfemaßnahmen ergriffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aussetzung des Handels, die Verhängung von Strafen oder die Dekotierung des Token.

     

    (6) Das Projektteam ist an einer erheblichen negativen öffentlichen Meinungsäußerung oder an unangemessenem Marketing oder einer unangemessenen Kommunikation beteiligt, bei der es sich möglicherweise um Pyramidensysteme oder offensichtlich falsches Marketing handelt.

     

    (7) Das Projekt oder das Projektteam ist mit illegalen Aktivitäten oder Aktivitäten verbunden, die von Bybit Europe als anstößig erachtet werden;

     

    (8) Das Projekt oder das Projektteam ist nicht in der Lage, die geltenden Gesetze oder Vorschriften einzuhalten;

     

    (9) Jedes angedrohte, anhängige oder aktive Gerichtsverfahren oder jeder Anspruch (ob zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich, formell oder informell, direkt oder indirekt) gegen das Projektteam;

     

    (10) Das Projektteam gibt die Token frei, ohne die im Whitepaper oder in anderer Form eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen;

     

    (11) Das Projekt schreitet deutlich langsamer voran als der Entwicklungsplan im Whitepaper.

     

    (12) Bei der Umstellung auf das Hauptnetz des Projekts treten Sicherheit auf, die nicht innerhalb von 30 Tagen angemessen behoben werden.

     

    (13) In den Smart-Contract-Codes bestehen Sicherheit wie Überlauf und zusätzliche Ausgabe, die nicht innerhalb von 30 Tagen angemessen behoben wurden.

     

    (14) In einem Projekt bestehen andere Risiken und Gefahren, wie z. B. Hacking, Diebstahl von Münzen, Verschleierung zusätzlicher Ausgaben und Double-Spend-Angriffe;

     

    (15) Das Projektteam hat Bybit Europe und den Nutzern aufgrund von Sicherheitsproblemen im Hauptnetz oder im Vertrag erhebliche Verluste zugefügt und das Projektteam ist nicht in der Lage, Bybit Europe für diese Verluste zu entschädigen und/oder seine Nutzer für die von ihnen erlittenen Verluste zu entschädigen;

     

    (16) Das Token ist ein Datenschutz Token, unterstützt keine Offline-Signaturen oder der Knoten-Quellcode ist nicht Open Source;

     

    (17) Der Token oder das Projektteam bergen erhebliche regulatorische Risiken, insbesondere, dass der Token in einer Rechtsordnung ein „Wertpapier“ darstellt und Bybit Europe nicht in der Lage und/oder nicht willens ist, seine Nutzer aus dieser Rechtsordnung daran zu hindern, den Token zu halten und/oder mit ihm zu handeln; oder

     

    (18) Alle anderen Umstände, die Bybit Europe nach eigenem Ermessen für eine Verschleierung, Aussetzung oder Streichung von der Liste für angemessen hält.

     

    Sobald die Handelspaare eines Token verborgen sind, setzt Bybit Europe die Einzahlung dieses Token aus, die Benutzer können jedoch weiterhin eine Position des Token halten. Das verborgene Token wird möglicherweise weiterhin in den Suchergebnissen angezeigt, seine Handelspaare werden jedoch nicht auf der Handelsseite oder in der Liste der Top-Performer angezeigt.

     

    Die Entscheidung, Handelspaare zu verbergen, ist unwiderruflich. Wenn das Projektteam den Handel mit einem solchen Token wieder aufnehmen möchte, muss es die Notierung des Token gemäß den Anforderungen und Verfahren von Bybit Europe für die Notierung des Token erneut beantragen. Die Entscheidung, ob die Anforderungen für die Token -Listung erfüllt sind, liegt im alleinigen Ermessen von Bybit Europe.

     

    16.2 Glossar 

    Die folgenden Begriffe haben in diesem Kapitel die angegebene Bedeutung:

    (1) Durchschnittliche Täglich einseitige Liquidität (2 %, USD): Die Tiefe wird alle 10 Sekunden, also insgesamt 8.640 Mal pro Tag, erfasst und berechnet, um die durchschnittliche einseitige Tiefe zu berechnen. Einseitige Tiefe = (Kaufen + Verkaufen) / 2.

     

    (2) Durchschnitt Täglich Spread (%): Der Spread wird alle 10 Sekunden, also insgesamt 8.640 Mal pro Tag, erfasst und berechnet, um den durchschnittlichen Spread zu ermitteln. Der Spread ist die Differenz zwischen dem besten Geldkurs und dem besten Briefkurs im Verhältnis zum Mittelkurs.

     

    (3) Täglich Taker -Volumen (USD): Fasst das tägliche Taker-Handelsvolumen für das Handelspaar zusammen.

     

    (4) Täglich Trading-Häufigkeit (%): Wird einmal pro Minute berechnet, also insgesamt 1.440 Mal pro Tag. Zielrate = Anzahl der Zielerreichungen / Gesamtzahl der Zielerreichungen, wobei die Anzahl der Zielerreichungen mit 1 markiert wird, wenn innerhalb dieser Minute ein Handel abgeschlossen wird.

     

    (5) Durchschnitt Täglich Spread (%): Wird einmal pro Minute berechnet, also insgesamt 1.440 Mal pro Tag. Die Preisspanne innerhalb und außerhalb der Börse = |1 - Bybit Europe-Minutenschlusskurs / Bybit Europe-Indexpreis|.

     

     

    Artikel 17: Liquidation

    Im Falle der Verschleierung des Handelspaares des Token kann Bybit Europe nach eigenem Ermessen von Fall zu Fall entscheiden, ob es angemessen ist, den Liquidationsprozess für diesen Token einzuleiten. Die Liquidation der Vermögenswerte auf der Plattform wird von Bybit Europe dominiert. Im Falle einer Aussetzung des Token -Handels wird der Liquidationsprozess ab dem Datum dieser Handelsaussetzung eingeleitet.

     

     

    Artikel 18: Beendigung des Handels

    Sobald der Liquidationsprozess abgeschlossen ist, wird der Handel mit dem liquidierten Token beendet und die Notierung des Token eingestellt.

     

    Die Beendigung des Handels wird dem Projektteam oder den Benutzern über die in Artikel 8 genannten Mittel oder durch eine Ankündigung auf Bybit Europe mitgeteilt.

     

     

    Artikel 19: Haftung

    Das Projektteam haftet für sämtliche Verluste, die Bybit Europe, den Benutzern oder sonstigen Drittparteien aus oder aufgrund eines Verstoßes gegen die Regeln entstehen.

     

     

     

    Kapitel V: Ergänzende Bestimmungen

    Artikel 20

    Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen Regeln und anderen Regeln oder Ankündigungen, die zuvor von Bybit Europe veröffentlicht wurden, haben diese Regeln Vorrang.

     

    Artikel 21

    Im Falle von Abweichungen zwischen der englischsprachigen Version der Regeln und einer Übersetzung der Regeln in eine Fremdsprache ist die jeweilige englische Version maßgebend.

     

     

    Artikel 22

    Bybit Europe behält sich das Recht vor, die Regeln zu ändern und die endgültige Auslegung vorzunehmen.

     

     

    Artikel 23

    Die Regeln treten mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.

     

     

     

    Bybit Europe

    23. Juli 2024

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