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    Regeln zur Token-Verwaltung von Bybit EU
    bybit2025-06-29 12:32:11

    Disclaimer: Bei diesem Artikel handelt es sich um eine vorläufige Übersetzung in die Deutsche Sprache, die durch maschinell assistierte Übersetzung bereitgestellt wurde. Eine verfeinerte Version wird später verfügbar sein.

     

     

     

    Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

    Artikel 1: Ziele

    Die Token - Regeln von Bybit EU (die „ Regeln“) wurden entwickelt, um das gesunde Wachstum der Blockchain-Branche zu fördern, ein gesundes Umfeld für digitale Vermögenswerte zu schaffen, die Rechte und Interessen der Händler zu schützen und die Verwaltung von Token zu regeln.

     

     

    Artikel 2: Definitionen

    Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten für die folgenden Begriffe in diesen Regeln die angegebenen Definitionen:

     

    (1) „Bybit EU“ bezeichnet die Kryptowährungsplattform Bybit EU.

     

    (2) „Projektteam“ bezeichnet jede Einheit, die für die Ausgabe, Entwicklung oder den Betrieb der Token Projekte verantwortlich ist, d. h. die juristische Person, das Team, die natürliche Person oder der wirtschaftliche Eigentümer des auf Bybit EU gelisteten Token -Projekts oder den Vertreter, der bereit ist, die Verantwortung für einen gemeinschaftsbasierten dezentralen Token ohne anerkanntes Projektteam zu übernehmen.

     

    (3) „Token“ oder „Projekt“ bezeichnet den kryptografischen digitalen Interessennachweis, der auf Bybit EU gehandelt wird.

     

    (4) „ST-Warnung“ bezieht sich auf die „Warnung vor Sonderbehandlung“. Der Handel mit Paaren mit ST-Tags birgt erhebliche Risiken für die Benutzer.

     

     

     

    Kapitel II: Offenlegung von Informationen

    Artikel 3: Informationspflichten

    Die Projektteams müssen alle Informationen, die wesentliche Auswirkungen auf das Token oder das Projektteam haben können, zeitnah und gewissenhaft offenlegen und sicherstellen, dass alle offengelegten Informationen wahr, genau und vollständig sind, nicht trügerisch oder irreführend sind und keine wesentlichen Tatsachen oder Überlegungen auslassen.

     

     

    Artikel 4: Formen der Informationsoffenlegung

    Ab dem Datum der Veröffentlichung der Regeln stellt das Projektteam regelmäßige und Ad-hoc-Offenlegungen auf seiner offiziellen Website zur Verfügung.

     

    Zu den offengelegten Informationen gehören unter anderem der Fortschritt von Code-Updates, Marktaktivitäten, institutionelle Investitionen, Community-Entwicklung und alle anderen wichtigen Informationsaspekte.

     

     

    Artikel 5: Ad-hoc-Mitteilungen

    Unter einer Ad-hoc-Meldung versteht man die Meldung, die ein Projektteam zusätzlich zur regulären Meldung bei besonderen Vorkommnissen machen muss. Alle derartigen Vorfälle müssen offengelegt und Bybit EU innerhalb von 24 Stunden nach dem Auftreten schriftlich benachrichtigt werden.

     

    Zu den hierin genannten besonderen Vorfällen zählen unter anderem Änderungen oder Verluste des Kontakts zu Mitgliedern des Kernteams, schwerwiegende technische Vorfälle, Änderungen in der Produkt- und technischen Entwicklungsrichtung, erhebliche rechtliche Risiken für das Kernteam, erhebliche negative Nachrichten oder öffentliche Meinungen sowie alle anderen Vorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Preisschwankungen des Token haben können oder bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie diese verursachen (einschließlich der Freigabe und des Rückkaufs eines gesperrten Token).

     

    Der Inhalt einer Ad-hoc-Mitteilung muss unter anderem die Gründe für das Auftreten, den Ablauf, den wesentlichen Sachverhalt und die Folgen des Vorfalls enthalten, ist jedoch nicht hierauf beschränkt.

     

     

    Artikel 6: Ausnahmen von der Informationsoffenlegung

    Wenn die vom Projektteam offenzulegenden Informationen Staatsgeheimnisse beinhalten oder die Offenlegung im Widerspruch zu öffentlichen Interessen stehen könnte, können diese Informationen mit Zustimmung von Bybit EU zurückgehalten werden.

     

     

     

    Kapitel III: Anfrage und Überprüfung

    Artikel 7: Anfragen und Antworten

    Bybit EU hat das Recht, sich von Zeit zu Zeit beim Projektteam zum Projekt zu erkundigen. Das Projektteam arbeitet aktiv mit und beantwortet die Anfragen innerhalb von 24 Stunden.

     

     

    Artikel 8: Anfrageformulare

    Bybit EU kann eine Anfrage an ein Projektteam richten, indem es Kontakt aufnimmt mit:

    (1) Die vom Projektteam angegebene offizielle E-Mail-Adresse,

    (2) Die vom Projektteam angegebene Telefonnummer oder

    (3) Die vom Projektteam bereitgestellten Instant-Messaging-Konten, wie beispielsweise Telegram.

     

     

    Artikel 9: Inhalt der Anfragen

    Der Inhalt einer Anfrage kann unter anderem die Erfüllung der im Whitepaper oder auf der offiziellen Website eingegangenen Verpflichtungen, die Beschäftigung und Token -Bestände der Kernteammitglieder, den Fortschritt des Produkts und der technischen Entwicklung sowie andere Faktoren umfassen, die einen erheblichen Einfluss auf die Preisschwankungen des Token haben können oder bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie diese verursachen (einschließlich der Freigabe und des Rückkaufs eines gesperrten Token).

     

     

    Artikel 10: Ergebnisse der Untersuchungen

    Bybit EU kann nach eigenem Ermessen feststellen, ob ein Projektteam gegen die Regeln verstoßen hat. Dies erfolgt auf Grundlage von Faktoren wie der Kooperationsbereitschaft des Projektteams bei den Anfragen, dem Grad der Kooperation und dem Inhalt der Antworten. Bybit EU kann gemäß den in Kapitel IV beschriebenen Verfahren entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Verstöße zu behandeln.

     

    Die Maßnahmen können dem Projektteam oder den Benutzern über die in Artikel 8 genannten Mittel oder durch eine Ankündigung mitgeteilt werden.

     

     

    Artikel 11: Routinemäßige Überprüfungen

    Bybit EU hat das Recht, unter folgenden Umständen regelmäßige oder Ad-hoc-Überprüfungen des Projekts und des Projektteams durchzuführen:

     

    (1) Wesentliche Aspekte der Verpflichtungen aus dem Weißbuch;

     

    (2) Sicherheit des Codes;

     

    (3) Andere Faktoren, die Einfluss auf den Preis des Tokens haben können oder bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie Schwankungen des Token Preises verursachen, wie etwa Änderungen der vom Projektteam oder anderen wichtigen Token-Inhabern gehaltenen Positionen und die Erfüllung der Verpflichtung zur Sperrung des Token;

     

    (4) Änderungen in der Zusammensetzung des Kernteams und

     

    (5) Bybit EU prüft nach eigenem Ermessen alle weiteren Aspekte, die für notwendig erachtet werden.

     

     

    Artikel 12: Spezielle Rezensionen

    Bybit EU kann eine Sonderprüfung einleiten, wenn:

     

    (1) Von Benutzern oder Nachrichtenmedien wird berichtet, dass das Projektteam in die in Artikel 11 genannten Umstände verwickelt ist, und das Projektteam hat auf diese Meldung oder Enthüllung nicht reagiert, oder die Reaktion ist nicht ausreichend, um die Verwicklung in die darin genannten Umstände zu widerlegen;

     

    (2) Bei einer Routineüberprüfung wird ein erhebliches Risiko festgestellt, oder

     

    (3) Alle anderen Umstände, die Bybit EU nach eigenem Ermessen für notwendig erachtet, um eine Sonderprüfung einzuleiten.

     

     

    Artikel 13: Vor-Ort-Untersuchungen

    Bybit EU kann das Projektteam besuchen und beaufsichtigen und je nach tatsächlichem Bedarf regelmäßig oder ad hoc Untersuchungen vor Ort durchführen.

     

    Das Projektteam wird bei der Vor-Ort-Untersuchung von Bybit EU aktiv mitarbeiten. Der Inhalt der Untersuchung kann unter anderem die Erfüllung der im Whitepaper oder auf der offiziellen Website eingegangenen Verpflichtungen, die Beschäftigungs- und Token -Haltepositionen der Kernteammitglieder, den Fortschritt des Produkts und der technischen Entwicklung sowie alle anderen Faktoren umfassen, die Auswirkungen auf die Schwankungen des Token Preises haben können oder bei denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie Auswirkungen auf diese haben (einschließlich der Freigabe und des Rückkaufs eines gesperrten Token).

     

    Wenn das Projektteam die Untersuchung von Bybit EU ablehnt, diese absichtlich behindert oder anderweitig nicht mit ihr kooperiert, kann Bybit EU nach eigenem Ermessen beschließen, gemäß den Regeln entsprechende Maßnahmen gegen das Projektteam zu ergreifen.

     

     

    Artikel 14: Kooperationspflichten des Projektteams

    Das Projektteam ist verpflichtet, bei Routine- und Sonderprüfungen aktiv mit Bybit EU zusammenzuarbeiten. Das Projektteam muss außerdem aktiv auf die von den Benutzern gemeldeten Probleme, die Anfragen der Medien und die Risikohinweise der zuständigen Aufsichtsbehörden reagieren oder diese beheben.

     

    Bybit EU kann gemäß den Regeln entsprechende Maßnahmen gegen das Projektteam ergreifen, falls das Projektteam seinen hierin enthaltenen Kooperationsverpflichtungen nicht nachkommt.

     

    Die Mitteilung solcher Maßnahmen kann auf dem in Artikel 8 genannten Weg oder durch eine Bekanntmachung erfolgen.

     

     

     

    Kapitel IV: Umgang mit Verstößen

    Artikel 15: Implementierung von ST-Warnungen

    Das Projektteam muss sicherstellen, dass weder das Projektteam selbst, seine verbundenen Unternehmen noch seine Führungskräfte, Mitarbeiter oder Berater ein Verhalten an den Tag legen, das von Aufsichtsbehörden oder Gerichten vernünftigerweise als Marktmissbrauch oder Marktmanipulation angesehen werden könnte.

     

    Zu den verbotenen Aktivitäten zählen unter anderem:

    1. Veröffentlichung falscher oder irreführender Informationen über das Token oder Projekt.

    2. Durchführung von Transaktionen oder einer Reihe von Transaktionen, die den falschen oder irreführenden Anschein von Marktaktivität erwecken sollen.

    3. Manipulation von Kursen, Preisen oder Handelsgeschäften, um eine Nachfrage nach dem Token zu erzeugen.

    4. Beteiligung an Wash-Trading.

    5. Offenlegung wesentlicher nicht öffentlicher Informationen (d. h. Insiderinformationen) in einer Weise, die bestimmten Marktteilnehmern einen unfairen Vorteil verschafft.

    6. Durchführung sonstiger Handlungen, die als Marktmissbrauch oder Marktmanipulation angesehen werden können.

     

    Bybit EU wird die Projektteams und ihre Durchführung von Market-Making-Aktivitäten kontinuierlich überwachen. Wenn eine mögliche Marktmanipulation oder ein Missbrauch festgestellt wird, behält sich Bybit EU das Recht vor, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anbringung eines ST-Tags, die Einschränkung des Handels, die Aussetzung der betreffenden Handelspaare oder die Beendigung der Partnerschaft.

     

    15.1 Kriterien für die ST-Tag Antrag und Token -Bewertung

    Bybit EU bewertet alle gelisteten Token regelmäßig anhand der Liquidität, der zirkulierenden Marktkapitalisierung und anderer relevanter Kennzahlen. Wenn ein Token bei mehreren Indikatoren dauerhaft unterdurchschnittlich abschneidet, behält sich Bybit EU das Recht vor, ein ST-Tag anzuwenden. Zu den berücksichtigten Kriterien gehören unter anderem:

    1. Aufrechterhaltung angemessener und enger Geld-Brief-Spannen. 

    2. Bereitstellung einer ausreichenden Auftragsbuchtiefe in der Nähe des Mittelpreises.

    3. Aufrechterhaltung mehrstufiger Auftragsbücher sowohl auf der Kauf- als auch auf der Verkaufsseite.

    4. Sicherstellung einer kontinuierlichen und stabilen Handelsaktivität.

    5. Aufrechterhaltung eines gesunden täglichen Handelsvolumens.

    6. Nachweis einer konsistenten Handelsausführung über 15-Minuten-, 30-Minuten- oder andere festgelegte Intervalle.

    7. Vermeidung längerer oder extremer Preisschwankungen auf der Plattform.

    8. Aufrechterhaltung der Preisanpassung an die großen Börsen und Vermeidung anormaler Preisabweichungen.

    9. Andere liquiditätsbezogene Faktoren, die sich auf die Marktintegrität, das Benutzererlebnis oder die Preisfindung auswirken können, werden von Bybit EU angemessen bestimmt.

     

    Bybit EU wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um das Projektteam vorab per E-Mail oder auf andere geeignete Weise über die Anwendung des ST-Tags zu informieren, um mögliche Verbesserungen zu ermöglichen. Eine solche Benachrichtigung kann jedoch nicht garantiert werden.

     

    15.2 Entfernen von ST-Tags

    Wenn ein Token zehn (10) aufeinanderfolgende Tage lang ein konsistentes und normales Marktverhalten hinsichtlich der oben genannten Kriterien zeigt, wird das ST-Tag entfernt.

     

    Hinweise:

    — Bybit EU behält sich das Recht vor, als Reaktion auf plötzliche Liquiditätsstörungen oder andere dringende Umstände ein ST-Tag anzuwenden.

    — Bybit EU behält sich das Recht auf die endgültige Auslegung dieser Richtlinie vor.

     

     

    Artikel 16: Verschleierung des Handels, Aussetzung und Delisting von Token

    Bybit EU hat das Recht, bestimmte Handelspaare zu verbergen oder den Handel unter folgenden Umständen auszusetzen, jedoch nicht darauf beschränkt:

     

    1. Es wird festgestellt, dass jedes Kernmitglied des Projektteams erheblichen Betrug oder Täuschung begangen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Veruntreuung gesammelter Token, das Verschwinden des Entwicklungsteams, die Einstellung der Unterstützung der Technologie des Projekts, die vorsätzliche Verschleierung wesentlicher Tatsachen oder die Verbreitung oder Erstellung wesentlich betrügerischer, falscher oder irreführender Informationen.

     

    2. Das Entwicklungsteam des Projekts wird aufgelöst oder ein Mitglied des Kernteams tritt ohne Zustimmung der Community zurück, was dazu führt, dass die Entwicklung nicht fortgesetzt werden kann.

     

    3. Das Projektteam steht im Verdacht, an unberechenbaren oder verdächtigen Handelsaktivitäten beteiligt zu sein, darunter unter anderem „Pump-and-Dump“-Systeme oder andere manipulative Praktiken, die das Marktgeschehen verzerren.

     

    4. Das Projekt oder das Projektteam betreibt auf Bybit EU Eigenhandel, was streng verboten ist. Bestätigte Fälle unterliegen sofortigen Abhilfemaßnahmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Handelsaussetzung, Verhängung von Strafen oder Delisting des Token.

     

    5. Das Projektteam ist in schwerwiegende Reputationsprobleme verwickelt oder betreibt unangemessenes Marketing oder unangemessene Kommunikation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pyramidensysteme oder nachweislich falsche oder irreführende Werbung.

     

    6. Das Projekt oder das Projektteam ist mit illegalen Aktivitäten oder anderem Verhalten verbunden, das von Bybit EU als anstößig erachtet wird.

     

    7. Das Projekt oder das Projektteam hält sich nicht an geltende Gesetze oder Vorschriften.

     

    8. Das Projektteam ist allen angedrohten, anhängigen oder laufenden Gerichtsverfahren oder Ansprüchen (ob zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich, formell oder informell, direkt oder indirekt) ausgesetzt.

     

    9. Das Projektteam gibt Token frei, obwohl es Verpflichtungen aus dem Whitepaper oder anderen Formen verletzt.

     

    10. Die Entwicklung des Projekts hinkt dem im Whitepaper festgelegten Zeitplan deutlich hinterher.

     

    11. Während der Umstellung des Projekts auf das Mainnet treten Sicherheit auf, die nicht innerhalb von 30 Tagen angemessen behoben werden.

     

    12. Im Smart-Contract-Code sind Sicherheit wie Überlaufprobleme oder zusätzliche Ausgaben vorhanden, die nicht innerhalb von 30 Tagen angemessen behoben werden.

     

    13. Das Projekt unterliegt zusätzlichen Risiken und Gefahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hackerangriffe, Diebstahl von Token, Verschleierung zusätzlicher Ausgaben oder Doppelausgabenangriffe.

     

    14. Das Projektteam verursacht Bybit EU oder seinen Benutzern aufgrund von Sicherheitsproblemen im Mainnet oder bei Smart Contracts erhebliche Verluste und versäumt es, Bybit EU zu entschädigen und/oder betroffene Benutzer zu entschädigen.

     

    15. Das Token ist ein privates Token, unterstützt keine Offline-Signaturen oder verwendet nicht Open-Source-Knotenquellcode.

     

    16. Der Token oder das Projektteam birgt erhebliche regulatorische Risiken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle, in denen der Token gemäß den Gesetzen einer bestimmten Gerichtsbarkeit als „Wertpapier“ gilt und Bybit EU nicht in der Lage und/oder nicht willens ist, Benutzern in dieser Gerichtsbarkeit den Handel mit und/oder den Besitz des Token zu untersagen.

     

    17. Alle anderen Umstände, die Bybit EU nach eigenem Ermessen für ausreichend hält, um die Verschleierung, Aussetzung oder Dekotierung des Token zu rechtfertigen.

     

    Sobald die Handelspaare eines Token verborgen sind, setzt Bybit EU die Einzahlungen des Token aus. Bestehende Positionen können jedoch weiterhin von Benutzern gehalten werden. Das verborgene Token wird möglicherweise noch in den Suchergebnissen angezeigt, seine Handelspaare werden jedoch nicht mehr auf der Handelsseite oder in der Liste der Top-Performer angezeigt.

     

    Die Entscheidung, Handelspaare zu verbergen, ist endgültig und unwiderruflich. Sollte das Projektteam den Handel mit einem solchen Token wieder aufnehmen wollen, muss es einen neuen Antrag auf die Notierung des Tokens gemäß den Anforderungen und Verfahren von Bybit EU für die Notierung des Tokens einreichen. Die Feststellung, ob diese Anforderungen erfüllt wurden, liegt im alleinigen Ermessen von Bybit EU.

     

     

    Artikel 17: Liquidation

    Im Falle der Verschleierung des Handelspaares des Token kann Bybit EU nach eigenem Ermessen von Fall zu Fall entscheiden, ob es angemessen ist, den Liquidationsprozess für diesen Token einzuleiten. Die Liquidation von Token auf der Plattform wird von Bybit EU dominiert. Im Falle einer Aussetzung des Token -Handels wird der Liquidationsprozess ab dem Datum dieser Handelsaussetzung eingeleitet.

     

     

    Artikel 18: Beendigung des Handels

    Sobald der Liquidationsprozess abgeschlossen ist, wird der Handel mit dem liquidierten Token beendet und die Notierung des Token eingestellt.

     

    Die Beendigung des Handels wird dem Projektteam oder den Benutzern über die in Artikel 8 genannten Mittel oder durch eine Ankündigung auf Bybit EU mitgeteilt.

     

     

    Artikel 19: Haftung

    Das Projektteam haftet für sämtliche Verluste, die Bybit EU, den Benutzern oder sonstigen Drittparteien aus oder aufgrund eines Verstoßes gegen die Regeln entstehen.

     

     

     

    Kapitel V: Ergänzende Bestimmungen

    Artikel 20

    Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen Regeln und anderen Regeln oder Ankündigungen, die zuvor von Bybit EU veröffentlicht wurden, haben diese Regeln Vorrang.

     

    Artikel 21

    Im Falle von Abweichungen zwischen der englischsprachigen Version der Regeln und einer Übersetzung der Regeln in eine Fremdsprache ist die jeweilige englische Version maßgebend.

     

     

    Artikel 22

    Bybit EU behält sich das Recht vor, die Regeln zu ändern und die endgültige Auslegung vorzunehmen.

     

     

    Artikel 23

    Die Regeln treten mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.

     

     

     

    Bybit Europa

    6. Juni 2025

     

     

     

    Rechtlicher Disclaimer für Öffentlich Beiträge:

    Disclaimer: Die Token -Management Regeln sollen die Handelsfairness, den Benutzerschutz und die Plattformintegrität gewährleisten. Bybit EU behält sich das uneingeschränkte Ermessen bei der Entscheidung vor, ob ein Token oder ein Projektteam die Standards für ordnungsgemäßen Handel erfüllt oder wesentliche Risiken für den Marktplatz darstellt. Die hier aufgeführten Kriterien sind beispielhaft und unverbindlich. Bybit EU kann über die aufgeführten Maßnahmen hinaus Zwangsmaßnahmen ergreifen, wenn dies aufgrund des Marktverhaltens, regulatorischer Bedenken oder anderer relevanter Erwägungen gerechtfertigt ist. Nichts in dieser Richtlinie darf als Versprechen oder Verpflichtung ausgelegt werden, ein Token auf der Plattform aufzulisten, zu pflegen oder wiederherzustellen.

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