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So gibst du die Kosten für eingezahlte Assets auf Bybit EU an

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Zuletzt aktualisiert am 2026-02-18 02:45:53
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Um die österreichischen Steuervorschriften einzuhalten, musst du die Anschaffungskosten deiner eingezahlten Assets angeben, damit eine korrekte Steuerberichterstattung möglich ist. Folge dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung, um deine Kostenangaben einzureichen.


Disclaimer:

  1. Die angegebenen Anschaffungskosten können nach der Einreichung nicht mehr geändert werden.
  2. Die für die Einzahlung angegebenen Anschaffungskosten werden zur Berechnung der durchschnittlichen Anschaffungskosten deiner Assets sowie für steuerliche Zwecke verwendet. Diese Kosten dienen ausschließlich der Steuerermittlung und können von den Werten abweichen, die auf der Asset-Übersichts- oder Trading-Seite angezeigt werden. Diese basieren auf Wertänderungen deiner Assets und deiner Trading-Aktivität.
  3. Für die Richtigkeit deiner Erklärung bist du selbst verantwortlich.
  4. Weitere Einzelheiten zur Quellensteuer findest du in den FAQ – Quellensteuer in Österreich.




Schritt 1: Klicke in der Navigationsleiste auf Assets. Wenn es Einzahlungen gibt, für die eine Kostenangabe erforderlich ist, wird dir ein entsprechender Hinweis angezeigt. Klicke auf Zum Vorgang.







Schritt 2: Du wirst auf die Seite Ausstehende Assets im Funding Account weitergeleitet. Suche die entsprechende Einzahlung und klicke daneben auf Verifizierung.




Alternativ findest du den Verifizierungslink auf der Seite mit dem Krypto-Einzahlungsverlauf.







Schritt 3: Im Fenster Asset-Kostenbestätigung kannst du den Betrag des Assets eingeben, für den du die Kosten deklarierst. Dadurch ist eine genauere Kostenangabe über mehrere Einreichungen hinweg möglich.


Gib anschließend den Zeitpunkt des Erwerbs und die Anschaffungskosten ein. Wenn dir Zeitpunkt und Kosten des Erwerbs nicht bekannt sind, kannst du das Kästchen „Unbekannt“ auswählen.




Abhängig von deinen Angaben wird dein Asset in unterschiedliche Asset-Arten eingeteilt und unterliegt einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung. Weitere Informationen findest du in den FAQ – Quellensteuer in Österreich.


  1. Alte Assets: Vor dem 1. März 2021 erworben
  2. Neue Assets mit unbekannten Kosten: Am oder nach dem 1. März 2021 erworben, ohne angegebene Kosten
  3. Neue Assets mit bekannten Kosten: Am oder nach dem 1. März 2021 erworben, mit angegebenen Kosten






Schritt 4: Auf der nächsten Seite kannst du die eingegebenen Informationen überprüfen. Nachdem du die Richtigkeit bestätigt hast, klicke auf Bestätigen.




Deine Gelder werden dem Funding Account gutgeschrieben, sobald der Prozess zur Kostenangabe abgeschlossen ist. Um die gutgeschriebenen Gelder einzusehen, gehe zur Funding-Account-Historie



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