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    Informationsdokument für Transferdienstleistungen
    bybit2025-06-30 21:57:19

    1. Identität des Vertragspartners

    1.1. Bybit EU GmbH ist ein lizenzierter Crypto-Asset-Dienstleister ("Bybit CASP", "Gesellschaft", "wir", "uns") mit Sitz in Wien und der registrierten Adresse Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, Österreich.

     

    1.2. Bybit CASP ist die vertragliche Gegenpartei für diese Transfervereinbarung und die Erbringung der Transferdienstleistungen (wie unten definiert).

     

    1.3. Bybit CASP kann über die folgenden Kundendienstkanäle kontaktiert werden:

    • Livechat auf der "Plattform";

    • E-Mail: support@bybit.com;

    • Wenn du eine formelle Beschwerde einreichen möchtest, kannst du auch die Standartvorlage für Beschwerden verwenden, welche Du hier findest. 

     

    1.4. Während Deiner laufenden Geschäftsbeziehung kannst Du dieses Informationsdokument für Transferdienstleistungen jederzeit abrufen oder auf Anfrage in elektronischer Form erhalten.



    2. Zuständige nationale Aufsichtsbehörde

    2.1. Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Bybit CASP.



    3. Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Transferdienstleistungen

    3.1. Bybit CASP bietet verschiedene Dienstleistungen an, um unterstützte "Crypto-Assets" zu senden oder zu empfangen. Die Dienstleistungen werden sowohl für den Transfer von Crypto-Assets von und zur Plattform ("Externe Transfers") als auch innerhalb der Plattform ("Interne Transfers" und zusammen mit Externen Transfers, "Transfers" oder "Transferdienstleistungen") angeboten:

    1. Mit Externen Transfers ist es möglich, unterstützte Crypto-Assets auf die Plattform einzuzahlen ("Einzahlung") oder unterstützte Crypto-Assets von der Plattform auszuzahlen ("Auszahlung");

    2. Mit Internen Transfers ist es möglich, unterstützte Crypto-Assets von Deinem "Account" an den Account eines anderen Nutzers der Plattform zu senden. 

     

    3.2. Externe Transfers werden durch den On-Chain Transfer von Crypto-Assets unter Verwendung eines der verfügbaren und unterstützten "DLT-Netzwerke" durchgeführt.

     

    3.3. Interne Transfers werden durch Gutschrift von Crypto-Assets von und auf den Account im internen (das heißt "off-chain") Register von Bybit CASP ("Off-Chain Information Ledger") ausgeführt. Der Off-Chain Information Ledger schreibt die spezifischen Crypto-Assets dem einzelnen Nutzer gut, erfasst Änderungen und zeigt den aktuellen Kontostand der einzelnen Nutzer an.

     

    3.4. Keine Rückabwicklung von Transfers. Sobald eine Transferdienstleistung angefordert wurde, kann sie vom Nutzer nicht mehr storniert werden. Ein Externer Transfer an die falsche Wallet-Adresse oder unter Verwendung des falschen DLT-Netzwerks bedeutet, dass Deine Crypto-Assets wahrscheinlich nicht wiederherstellbar sind. Der Nutzer muss besonders darauf achten, dass er die Details jedes Transfers bestätigt hat, bevor er ihn anfordert.



    4. Einleitung Externer Transfers

    4.1. Einzahlung. Du kannst eine Einzahlung wie folgt anfordern und veranlassen: 

    1. Veranlassung einer Einzahlung

    Ein Nutzer kann eine Einzahlung veranlassen, indem er über die Eingabemaske "Einzahlung" auf der Plattform ein unterstütztes Crypto-Asset und ein unterstütztes DLT-Netzwerk für den Transfer auswählt. Auf dieser Oberfläche wird eine individuelle Empfänger-Wallet-Adresse angezeigt, an die ein Transfer ausgeführt werden kann. Bitte beachte, dass sich diese Adresse für jede einzelne Einzahlung ändern kann.

     

    1. Verantwortung der Nutzer: Einzahlung per Blockchain Transfer

    Der Nutzer kann das angegebene Crypto-Asset an die angezeigte Einzahlungsadresse übertragen und einzahlen. Dieser Vorgang liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs von Bybit CASP und fällt in die alleinige Verantwortung des Nutzers. 

     

    Der Nutzer ist auch dafür verantwortlich, die spezifischen Anforderungen des ausgewählten DLT-Netzwerks zu erfüllen (wenn das DLT-Netzwerk z.B. verlangt, dass der Transfer ein Ziel-Tag, ein Memo oder eine Nachricht enthält, musst Du dies angeben). Es könnte zu einem dauerhaften Verlust dieser Crypto-Assets führen, wenn der Nutzer die technischen Anforderungen des DLT-Netzwerks nicht erfüllt oder eine nicht übereinstimmende Einzahlungsadresse verwendet.

     

    4.2. Auszahlung. Ein Nutzer kann eine Auszahlung wie folgt anfordern und veranlassen: 

    1. Veranlassung und Bestätigung einer Auszahlung

    Der Nutzer kann eine Auszahlung über die Eingabemaske "Auszahlung" auf der Plattform veranlassen, indem er folgende Informationen bereitstellt:

    1. die Art des zu übertragenden Crypto-Assets und das zu verwendende unterstützte DLT-Netzwerk;

    2. den Betrag des zu übertragenden Crypto-Assets; 

    3. Informationen über den Empfänger und die externe Wallet-Adresse;

    4. Informationen darüber, ob es sich bei der externen Wallet-Adresse um eine gehostete Wallet (eine Wallet-Adresse, die von einem anderen Crypto-Asset Dienstleister betrieben wird, "Hosted Wallet") oder um eine nicht gehostete Wallet (eine Wallet-Adresse, die nicht von einem Crypto-Asset-Dienstleister betrieben wird, sondern eine selbstverwaltete Wallet ist und den Nutzern absolute Verfügungsgewalt über ihre privaten Schlüssel gewährt, "Unhosted Wallet") handelt.

     

    Der Nutzer ist allein für die Angabe der Auszahlungsdaten verantwortlich. Bitte beachte, dass die Angabe falscher oder nicht übereinstimmender Informationen zu einem dauerhaften Verlust Deiner Crypto-Assets führen kann.

     

    1. Verifizierung/Authentifizierung

    Der Nutzer muss die Einreichung einer Auszahlung durch eine geeignete Verifizierung genehmigen. Weitere Informationen zur Verifizierung und Authentifizierung findest Du in Abschnitt 8 der AGB. 



    5. Einleitung Interner Transfers (Plattform Transferdienstleistungen)

    5.1. Ein Nutzer kann einen Internen Transfer wie folgt anfordern und einleiten:

    1. Einreichung und Bestätigung eines Internen Transfers

    Ein Nutzer kann einen Internen Transfer über die Eingabemaske "Auszahlung" auf der Plattform veranlassen, indem er 

    1. die Art des zu übertragenden Crypto-Assets; 

    2. den Betrag des zu übertragenden Crypto-Assets; und

    3. die Kontoinformationen des Empfängers angibt.

     

    1. Authentifizierung 

    Der Nutzer muss die Abgabe des Transferantrags durch eine geeignete Authentifizierung bestätigen. Weitere Informationen zur Verifizierung und Authentifizierung findest Du in Abschnitt 8 der AGB.



    6. Ablehnung oder Aussetzung einer Transferdienstleistung

    6.1. Bybit CASP darf Transferdienstleistungen ablehnen oder aussetzen, um die Integrität der Plattform, die Sicherheit des Accounts und die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. 

     

    6.2. Bybit CASP lehnt alle Auszahlungsanträge und Internen Transferanträge eines Nutzers für einen Zeitraum von 24 Stunden ab, nachdem der Benutzer

    1. sein Account-Passwort geändert oder zurückgesetzt hat;

    2. die mit seinem Account verbundene registrierte Mobiltelefonnummer geändert haben;

    3. die mit seinem Account verbundene E-Mail-Adresse geändert oder deaktiviert hat;

    4. die Funktion "Auszahlungssperre für neue Adresse" für seinen Account deaktiviert hat;

    5. den mit seinem Account verbundenen Authenticator (z.B. Google Authenticator) deaktiviert oder zurückgesetzt hat;

    6. das für seinen Account aktivierte "Funds Passwort" geändert oder deaktiviert hat;

    7. die "Selbst-Reaktivierungs"-Funktion für seinen Account genutzt hat;

    8. aktive Passkeys von seinem Account entfernt hat.

     

    6.3. Bybit CASP darf die Erbringung einer Transferdienstleistung im Einzelfall ablehnen, wenn 

    1. die angegebene Empfängeradresse nicht mit dem ausgewählten DLT-Netzwerk übereinstimmt;

    2. der Nutzer versucht, ein nicht unterstütztes Crypto-Asset zu hinterlegen oder ein nicht unterstütztes DLT-Netzwerk zu nutzen;

    3. kein "Destination Tag/Memo" für ein DLT-Netzwerk angegeben ist, das einen solchen Tag oder ein solches Memo benötigt;

    4. ein anwendbares Auszahlungslimit überschritten wird;

    5. der im Auszahlungsantrag oder Transferantrag gewählte Crypto-Asset Betrag übersteigt den verfügbaren Kontostand (der verfügbare Kontostand muss für den Nutzer frei nutzbar sein). In solchen Fällen wird der Auszahlungsantrag vollständig abgelehnt;

    6. der gewählte Crypto-Asset-Betrag im Auszahlungsantrag nicht den geltenden Mindesttransferbetrag erreicht;

    7. Bybit CASP aufgrund von Wartungsarbeiten oder Upgrades des DLT-Netzes (einen Teil) seine(r) Transferdienstleistungen aussetzen muss;

    8. die maximale Ausführungszeit eines Externen Transfers überschritten wird;

    9. der Sender oder der Empfänger eines Externen Transfers unvollständige oder widersprüchliche Angaben macht, die aufgrund der EU-Travel Rule oder anderer Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder zur Einhaltung von Sanktionen erforderlich sind;

    10. im Falle eines Externen Transfers zu oder von einer Hosted Wallet die aus AML/CFT-Sicht erforderliche Sorgfaltsprüfung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann (z.B. aufgrund mangelnder Kooperation des Dienstleisters oder aufgrund von Risiken oder unzureichenden Standards des Dienstleisters des Empfängers);

    11. im Falle eines Externen Transfers zu oder von einer Unhosted Wallet der Sender oder Empfänger des Antrages für einen Externen Transfer das Eigentum an der Wallet-Adresse nicht nachweisen kann;

    12. die internen Compliance- und AML/CFT-Richtlinien von Bybit CASP die Nicht-Ausführung eines Transfers verlangen.

     

    6.4. Bybit CASP darf die Erbringung einer Transferdienstleistung im Einzelfall aussetzen, wenn 

    1. Bybit CASP aufgrund von Wartungsarbeiten oder Upgrades des DLT-Netzes (einen Teil) seine(r) Transferdienstleistungen aussetzen muss;

    2. unsere internen Compliance- und AML/CFT-Richtlinien zusätzliche Bybit CASP- oder Risikoprüfungen vorschreiben und somit eine Verzögerung der Ausführung eines Transfers erfordern.

     

    6.5. Information über die Aussetzung oder Ablehnung

    Sofern dies nicht gegen eine andere Verpflichtung zur Einhaltung von Vorschriften oder gesetzlichen Bestimmungen verstößt, wird der Nutzer über eine solche Ablehnung oder Aussetzung informiert werden und wird die folgenden Informationen erhalten: 

    1. den Grund für die Ablehnung oder Aussetzung, vorausgesetzt, die Offenlegung dieser Informationen steht im Einklang mit anderen gesetzlichen Anforderungen; 

    2. Informationen darüber, wie Du gegen die Ablehnung oder Aussetzung des Transferauftrags vorgehen kannst, falls anwendbar; 

    3. die Höhe der Dir bereits entstandenen Kosten oder Gebühren und ob diese von Dir zu zahlen sind oder erstattet werden. 

     

    Um die Sperrung der Einzahlung/Auszahlung aufzuheben, müssen die Nutzer einen Antrag per E-Mail stellen oder den Kundendienst kontaktieren, um weitere Informationen und mögliche Anweisungen zu erhalten.



    7. Ausführung von Transferdienstleistungen

    7.1. Informationen zur EU-Travel Rule. Bybit CASP ist verpflichtet die Verordnung (EU) 2023/1113 über die Begleitinformationen bei Übertragungen von Geldern und bestimmten Crypto-Assets ("EU Travel Rule") einzuhalten. Um dies zu gewährleisten, sammelt Bybit CASP für jeden Transfer Informationen über den "Sender" und den "Empfänger" und verifiziert die gesammelten Informationen mit Hilfe zuverlässiger Datenquellen und Tools. Bybit CASP darf die Ausführung des Externen Transfers ablehnen oder aussetzen, wenn Du unvollständige oder widersprüchliche Angaben machst (siehe auch Abschnitt 6).

     

    7.2. Überprüfung und Compliance-Prozess. Jede angeforderte Transferdienstleistung durchläuft in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften die Compliance-Systeme von Bybit CASP zum Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche, der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der Einhaltung von Sanktionen ("AML/CFT"). Eine solche Überwachung findet sowohl vor als auch während der Ausführung des Transfers statt. Je nach Form der Transferdienstleistung überwachen die Systeme unterschiedliche Risikoparameter. 

     

    Im Falle eines Externen Transfers von oder zu einer Hosted Wallet wird Bybit CASP Prüfungen durchführen, um zu prüfen, ob der Dienstleister die aus AML/CFT-Sicht erforderlichen Sorgfaltspflichten erfüllt. Wenn die Sorgfaltspflicht des Dienstleisters nicht erfolgreich geprüft werden kann, wirst Du über die weiteren Schritte informiert, die erforderlich sind. 

     

    Im Falle eines Externen Transfers von oder zu einer Unhosted Wallet muss der Nutzer zusätzliche Nachweise bereitstellen. 

     

    Bei allen Externen Transfers überprüft Bybit CASP die Wallet-Adresse und die Daten des Senders/Empfängers (z.B. im Hinblick auf Ergebnisse zu Sanktionen oder andere AML/CFT-Ergebnisse).

     

    Bybit CASP darf die Ausführung des Crypto-Asset-Transfers ablehnen oder aussetzen, wenn die AML/CFT-Überwachungssysteme irgendwelche Risiken oder Anomalien feststellen (siehe auch Abschnitt 6).

     

    7.3. Externe Transfers werden durchgeführt, indem Bybit CASP einen On-Chain-Transfer von Crypto-Assets über ein DLT-Netzwerk veranlasst oder empfängt:

    1. Einzahlung. Sobald der Nutzer die Crypto-Assets an die Einzahlungsadresse übertragen hat, werden die Crypto-Assets in dem Wallet System von Bybit CASP gepoolt. Nach Erhalt der Crypto-Assets und unter der Voraussetzung, dass der Transfer nicht abgelehnt oder ausgesetzt wurde, wird das hinterlegte Crypto-Asset dem Kontostand des Nutzers im Off-Chain Information Ledger gutgeschrieben. Erst nach einer endgültigen oder ausreichenden Bestätigung durch das DLT-Netzwerk sind die hinterlegten Crypto-Assets für den Nutzer frei verfügbar.

    2. Auszahlung. Sobald der Nutzer den Auszahlungsantrag gestellt hat, wird der entsprechende Betrag an Crypto-Assets vom Kontostand des Nutzers im Off-Chain Information Ledger abgezogen (d.h. der Nutzer kann diese Crypto-Assets nicht mehr anderweitig verwenden). Das Wallet System sendet und übermittelt die Transferinformationen an das ausgewählte DLT-Netzwerk. Anschließend ist der Transfer für die Ausführung durch das DLT-Network bereit. Nach der Übermittlung an das DLT-Netzwerk zur Ausführung wird die Ausführung des Externen Transfers nicht von Bybit CASP, sondern vom DLT-Netzwerk selbst kontrolliert.

     

    7.4. Transaktions-ID. Für einen erfolgreichen Externen Transfer generiert das betreffende DLT-Netzwerk eine eindeutige Transaktions-ID. Diese Transaktions-ID dient als unwiderlegbarer Beweis für den abgeschlossenen Crypto-Asset-Transfer und ist öffentlich zugänglich. 

     

    7.5. Interne Transfers werden ausgeführt, indem die Crypto-Assets vom Kontostand des Nutzers abgezogen werden und der entsprechende Betrag dem Kontostand des Empfängers im Off-Chain Information Ledger gutgeschrieben wird.

     

    7.6. Transfer von Informationen. Gemäß der EU-Travel Rule ist Bybit CASP verpflichtet, den vollständigen Namen und die Anschrift des Nutzers an den Empfänger eines Transfers und an alle an einem solchem Transfer beteiligten Dienstleister zu übermitteln. Darüber hinaus gibt Bybit CASP die E-Mail-Adresse des Nutzers an den Empfänger eines Internen Transfers weiter. 



    8. Zeitpunkt des Eingangs und Ausführungszeitpunkt

    8.1. Keine Annahmeschlusszeit. Es gibt keine festgelegte Annahmeschlusszeit für Transferdienstleistungen.

     

    8.2. Verfügbarkeit. Die Transferdienstleistungen stehen den Nutzern jederzeit über die Plattform zur Verfügung, außer im Falle einer Unterbrechung wie in Abschnitt 19 der AGB beschrieben oder im Falle einer Ablehnung oder Aussetzung des Transfers.

     

    8.3. Bybit CASP erhält Transferaufträge zum Zeitpunkt der erfolgreichen Einreichung über die Plattform. Alle Transferaufträge, die bis 23:59 UTC eingehen, gelten als am selben Werktag eingegangen. 



    9. Verfügbare Crypto-Assets & unterstützte DLT-Netzwerke

    9.1. Eine vollständige Liste der unterstützten Crypto-Assets für Transferdienstleistungen findest Du unter https://www.bybit.com/de/announcement-info/deposit-withdraw

     

    9.2. Diese Liste enthält auch für jedes Crypto-Asset die unterstützten DLT-Netzwerke für Transferdienstleistungen und die erforderliche Anzahl von Blockbestätigungen für jedes unterstützte Crypto-Asset und DLT-Netzwerk.



    10. DLT-Netzwerk (On-chain) Ausführung

    10.1. Blockbestätigungen. Die Zeit bis zur Ausführung eines Externen Transfers durch ein DLT-Netzwerk wird im Allgemeinen auf der Grundlage der neuen Blockbestätigungen (d.h. Bündel abgeschlossener/ausgeführter Transaktionen) berechnet, die dem DLT-Netzwerk hinzugefügt werden. 

     

    10.2. Maximale Ausführungszeiten.  Die jedem DLT-Netzwerk innewohnenden Regeln legen maximale Ausführungszeiten fest, bis ein Externer Transfer in eine neue Blockbestätigung aufgenommen (d. h. ausgeführt) wird. Die Ausführungszeit kann aus verschiedenen Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von Bybit CASP liegen, variieren (u.a. Art des DLT-Netzwerks, Höhe der anfallenden Gasgebühren, Netzwerküberlastung, etc.).

     

    10.3. Erfolgreicher Externer Transfer. Damit Externe Transfers als erfolgreich ausgeführt und unumkehrbar gelten, ist eine bestimmte Anzahl von nachfolgenden Blockbestätigungen erforderlich. Diese Anzahl kann für jedes DLT-Netzwerk unterschiedlich sein. Bybit CASP hat eine Anzahl von Blockbestätigungen festgelegt, die erforderlich sind, um einen Externen Transfer als erfolgreich ausgeführt anzusehen. Diese Anzahl kann auch für Ein- oder Auszahlungen unterschiedlich sein.



    11. Gebühren und sonstige Kosten

    11.1. Bybit CASP erhebt Gebühren, die Du hier findest.

     

    11.2 Bei Auszahlungen erhebt Bybit CASP die vom DLT-Netzwerk für die Ausführung des Externen Transfers verlangten Netzwerktransaktionsgebühren (d.h. es handelt sich um Transaktionsgebühren oder Miner-Gebühren Dritter). Bitte beachte, dass Bybit CASP diese Netzwerktransaktionsgebühren aus logistischen Gründen und zur Sicherstellung einer nahtlosen Leistungserbringung bestimmen und festlegen wird. Du wirst keine Möglichkeit haben, diese vordefinierten Netzwerktransaktionsgebühren zu ändern. Die Gebühren werden auf der Plattform angezeigt. Falls es jedoch mehrere Netzwerke gibt, kannst Du ein Netzwerk mit einer anderen Gebührenstruktur für die Auszahlung wählen. 

     

    11.3. Für Einzahlungen kann eine Netzwerktransaktionsgebühr anfallen. Da Du die Einzahlung ausführen musst, liegen der Ursprung der Einzahlung und die entsprechenden Netzwerktransaktionsgebühren außerhalb des Verantwortungsbereichs von Bybit CASP und werden direkt von Dir getragen und abgerechnet.

     

    11.4. Bybit CASP erhebt keine Gebühren für Interne Transfers.



    12. Kommunikation und Authentifizierung

    12.1. Die Dienstleistungen von Bybit CASP können erst genutzt werden, nachdem der Nutzer seinen Account verifiziert und authentifiziert hat. Weitere Informationen zur Kommunikation und Authentifizierung findest Du in Abschnitt 8 der AGB.



    13. Unterstützte Sprachen

    13.1. Diese Transfervereinbarung und alle damit zusammenhängenden Unterlagen oder Mitteilungen für Transferdienstleistungen werden in verschiedenen Sprachen erstellt und veröffentlicht. Im Falle von Streitigkeiten oder Widersprüchen ist die deutschsprachige Fassung maßgebend.



    14. Sicherheitssysteme

    14.1. Bybit CASP verwendet Sicherheits- und Schutzmaßnahmen auf der Plattform. Weitere Informationen findest Du in Abschnitt 7 der AGB.



    15. Unrechtmäßige Transferdienstleistungen und Haftung

    15.1. Jegliche Haftung von Bybit CASP im Rahmen der Erbringung der oder in Verbindung mit den Transferdienstleistungen ist gemäß Abschnitt 20 der AGB beschränkt.

     

    15.2. Wenn Du den begründeten Verdacht hast, dass ein unberechtigter oder fehlerhaft eingeleiteter Transfer vorliegt, bist Du verpflichtet, dies Bybit CASP so schnell wie möglich zu melden.

     

    15.3. Haftung für nicht autorisierte oder fehlerhafte Transfers. Im Falle einer nicht autorisierten oder fehlerhaft veranlassten Transfers haftet Bybit CASP gegenüber dem Nutzer gemäß der in Abschnitt 20 der AGB festgelegten Begrenzung für Schadensersatzansprüche. Für Vorfälle, die nicht Bybit CASP zuzurechnen sind, haftet Bybit CASP nicht.



    16. Beendigung der Transfervereinbarung

    16.1. Es steht Dir frei, die Transfervereinbarung oder Dein Vertragsverhältnis mit Bybit CASP jederzeit gemäß Abschnitt 14 der AGB zu kündigen. 



    17. Anwendbares Recht

    17.1. Diese Transfervereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss (i) der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf sowie (ii) der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts und ist entsprechend auszulegen. 

     

    17.2. Das anwendbare Recht ist nur insoweit anwendbar, als es nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen des EWR Staates, in dem Du deinen Wohnsitz hast, einschränkt.

     

     

     

     

     

     

     

    Anhang I - Definitionen

     

    Definition

    Bedeutung

    Account

    bezeichnet den Nutzeraccount, den Du durch die Registrierung auf der Plattform erstellst.

    AGB

    bezeichnet das Dokument Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch Bybit CASP und seine verbundenen Unternehmen, einschließlich der Anhänge und der darin genannten Dokumente.

    AML/CFT

    bezeichnet Bekämpfung von Geldwäsche, Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und Einhaltung von Sanktionen

    Auszahlung

    bezeichnet das Senden von unterstützten Crypto-Assets von Deinem Account an eine externe Wallet Adresse außerhalb der Plattform.

    Nutzer, Du, Dein

    bezeichnet jede Person, die einen Account bei Bybit CASP registriert hat.

    Bybit CASP, Gesellschaft, wir, uns

    bezeichnet die Bybit EU GmbH, mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 636180i.

    Crypto-Asset

    bezeichnet eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie (wie in Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 MiCAR definiert) elektronisch übertragen und gespeichert werden kann.

    DLT-Netzwerk

    bezeichnet Distributed-Ledger-Technology-Network, ein Netzwerk, das den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgers ermöglicht.

    Einzahlung

    bezeichnet den Empfang von Crypto-Assets auf Deinem Account von einer externen Wallet-Adresse außerhalb der Plattform.

    Empfänger 

    bezeichnet eine Person, die der beabsichtigte Empfänger der Übertragung von Crypto-Assets ist.

    EU-Travel Rule

    bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und bestimmten Kryptowerten.

    Externer Transfer

    bezeichnet Einzahlung und Auszahlung zusammen.

    Interner Transfer

    bezeichnet das Senden und Empfangen von Crypto-Assets innerhalb der Plattform zwischen Nutzern.

    MiCAR

    bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte

    Off-Chain Information Ledger

    bezeichnet die internen Datenbanken und Aufzeichnungen von Bybit CASP.

    Plattform

    bezeichnet die von Bybit CASP betriebene Dienstleistungsplattform für Crypto-Assets, inklusive jeder Webseite oder mobilen Applikation der Plattform, die es Nutzern ermöglicht, Crypto-Assets zu tauschen oder in sie zu investieren. 

    Sender

    bezeichnet eine Person, die einen Crypto-Asset Account bei einem Crypto-Asset Dienstleister, eine Distributed-Ledger Adresse oder ein Gerät besitzt, das die Speicherung von Crypto-Assets ermöglicht, und die einen Transfer von Crypto-Assets von diesem Account, dieser Distributed-Ledger-Adresse oder diesem Gerät zulässt, oder, wenn es keinen solchen Account, keine solche Distributed-Ledger Adresse oder kein solches Gerät gibt, eine Person, die einen Transfer von Crypto-Assets bestellt oder veranlasst.

    Transferdienstleistung, Transfer

    bezeichnet die verschiedenen Dienstleistungen von Bybit CASP, um unterstützte Crypto-Assets zu übertragen oder zu empfangen.

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