Version 1, datiert 1. Juli 2025
1. Einführung und Geltungsbereich
1.1. Die folgende "Bybit Rewards Vereinbarung" oder "Vereinbarung" ergänzt die "AGB", die Du hier finden kannst. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und dieser Vereinbarung, hat diese Vereinbarung Vorrang.
1.2. Vertragspartei. Die in dieser Bybit Rewards Vereinbarung vereinbarten Dienstleistungen werden von der Bybit EU GmbH ("Bybit CASP", Gesellschaft”, "wir", "uns") gegenüber Personen erbracht, die einen "Account" bei Bybit CASP registriert haben ("Nutzer", "Du"). Die Vertragspartei für alle Transaktionen im Rahmen dieser Bybit Rewards Vereinbarung ist Bybit CASP.
2. Änderungen der Vereinbarung
2.1. Benachrichtigung und Einwilligung zu Änderungen der Vereinbarung
Sobald wir beabsichtigen, eine Änderung vorzunehmen, werden wir Dich schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger über die beabsichtigten Änderungen informieren.
Änderungen dieser Vereinbarung treten zum jeweils früheren Zeitpunkt in Kraft, sobald entweder (i) Du der geänderten Vereinbarung ausdrücklich zugestimmt hast oder (ii) zwei Monate nach Bekanntgabe der Änderungen, es sei denn, Du hast gegen diese Änderungen Einspruch erhoben.
2.2. Einspruch gegen eine Änderung / Beendigung des Vertragsverhältnisses
Sobald wir Dich über Änderungen informieren, werden wir Dich auch darauf hinweisen, dass, (i) wenn Du nicht innerhalb der zweimonatigen Frist vor Inkrafttreten der Änderungen auf schriftlichem Wege oder auf der Plattform Einspruch erhebst, davon ausgegangen wird, dass Du den Änderungen zugestimmt hast, und dass Du (ii) das Recht hast, das gesamte Vertragsverhältnis oder Teile davon, die sich auf die Änderungen beziehen, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bis die Änderungen in Kraft treten. Während dieses Zeitraums wirst Du weiterhin Zugang zu Deinem Account haben.
2.3. Ausnahmen bei Änderungen von Dienstleistungen und Gebühren
Die vorhergehenden Absätze gelten nicht für Einschränkungen der Dienstleistungen der Gesellschaft und für die Gebühren des Nutzers für bestehende Produkte.
3. Order-Prozess
3.1. Eine Liste der "Crypto-Assets", die für Bybit Rewards in Frage kommen, findest Du hier.
3.2. Allgemeines. Der Nutzer kann berechtigte Crypto-Asset für die Dienstleistung "Bybit Rewards" abonnieren. Mit der Abonnierung bietet der Nutzer an, Bybit CASP ein Darlehen über ein Crypto-Asset für einen bestimmten Zeitraum gegen eine vorher festgelegte Vergütung ("Ertrag") zu gewähren.
3.3. Einladung. Die auf der Plattform angegebenen Zahlen, Ziffern oder Referenzpreise stellen keine verbindlichen Angebote von Bybit CASP dar, sondern eine Einladung an Dich, ein Angebot abzugeben.
3.4. Um ein Angebot für Bybit Rewards abzugeben, musst Du (i) gültige und korrekte Daten als Antwort auf jede Anforderung auf der Plattform angeben und (ii) auf die entsprechende Bestätigungsschaltfläche klicken.
3.5. Annahmefrist. Bybit CASP wird innerhalb von 30 Minuten nach Abgabe Deines Angebots nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es dieses annimmt oder ablehnt. Während dieses Zeitraums von 30 Minuten bist Du an Dein Angebot gebunden.
3.6. Tatsächliche Erfüllung. Bybit CASP kann Dein Angebot entweder durch tatsächliche Erfüllung annehmen oder ablehnen.
3.7. Übertragung des Eigentums. Nimmt Bybit CASP das Angebot an, erfolgt eine vollständige Übertragung des Eigentums an den als Darlehen gegebenen Crypto-Assets vom Nutzer zu Bybit CASP. Der Nutzer ist damit weder wirtschaftlicher Eigentümer noch zivilrechtlicher Eigentümer dieser Crypto-Assets. Diese Crypto-Assets werden folglich nicht mehr von Bybit CASP für den Nutzer verwahrt, sondern gehören ausschließlich Bybit CASP. Bybit CASP darf diese Crypto-Assets nach eigenem Ermessen auf eigene Rechnung verwenden. Der Nutzer hat lediglich einen (vertraglichen) Anspruch gegenüber Bybit CASP, der sich aus der Inanspruchnahme der Bybit Rewards Dienstleistung ergibt, jedoch kein direktes Eigentumsrecht oder Sicherungsrecht an den als Darlehen gegebenen Crypto-Assets.
3.8. Keine Anlagestrategie oder treuhänderische Verpflichtungen. Es besteht keine Verpflichtung – weder ausdrücklich noch implizit – die als Darlehen gegebenen Crypto-Assets auf eine bestimmte Weise, zu einem bestimmten Zweck oder überhaupt zu verwenden, zu investieren oder einzusetzen. Der Ertrag (wie in Abschnitt 4.1 unten beschrieben) ist unabhängig von etwaigen Verlusten oder Gewinnen, die Bybit CASP erzielt, und bleibt davon unberührt, bis die Crypto-Assets an den Nutzer zurückübertragen werden.
3.9. Informationen zur Transaktion. Unmittelbar nach Annahme oder Ablehnung Deiner Order wird Bybit CASP den Nutzer diesbezüglich informieren. Falls die Order angenommen wurde, wird Bybit CASP die folgenden Angaben zu Deinen Transaktionen auf der Plattform veröffentlichen:
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Asset: Das verwendete Crypto-Asset;
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Datum: Das Datum und die Uhrzeit, an der die Abonnierung durchgeführt wurde;
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Ertrag: Den Ertrag, den der Nutzer erhält;
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Volumen: Die Anzahl der an der Transaktion beteiligten Crypto-Assets.
Diese Informationen werden den Nutzern über die Plattform zur Verfügung gestellt und können bei der Nachverfolgung des Handelsverlaufs und der Erfüllung der Orders helfen.
4. Ertrag
4.1. Ertrag. Der Ertrag wird vor der Teilnahme des Nutzers direkt auf der Plattform angegeben und dieser wird als Jahreszinssatz angegeben ("APR"). Der APR und der Ertrag sind im Voraus festgelegt; das bedeutet, dass Schwankungen im Marktpreis des zugrunde liegenden Crypto-Assets, die nach Erfüllung der Bybit Rewards Order auftreten, keinen Einfluss auf den Ertrag oder den APR haben. Der Ertrag beginnt am Kalendertag nach dem Kalendertag, an dem die Order erfüllt wurde, anzuwachsen, und endet nach der in Deiner Order angegebenen Anzahl von Tagen. Zur Berechnung des spezifischen Ertrages für jede Order wird folgende Formel verwendet:
Ertrag = Menge des als Darlehen gegebenen Crypto-Assets × (APR / 365) × Dauer in Tagen
4.2. Der während des Abonnements angefallene Ertrag wird im "Off-Chain Information Ledger" erfasst und mit dem Nutzer zu dem Zeitpunkt verrechnet, an dem die angemeldeten Crypto-Assets zurückgegeben werden (das heißt wenn das Abonnement endet). Der angefallene Ertrag stellt nur einen vertraglichen Anspruch gegen Bybit CASP dar, bis er nach Ablauf der festen Laufzeit ausgezahlt wird.
4.3. Bybit Rewards unterstützt keine Aufzinsung des Ertrages mit Zinseszinseffekt. Dies bedeutet, dass der bereits angefallene Ertrag nicht auf den als Darlehen gegebenen Kapitalbetrag der Crypto-Assets angerechnet wird. Der Nutzer kann den angefallenen Ertrag nur bei einem neuerlichen Bybit Rewards Abonnement verwenden.
5. Rückzahlung
5.1. Der Nutzer kann die Crypto-Assets nicht vor Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit abbestellen (bzw deren Rückzahlung verlangen). Ein außerordentliches Kündigungsrecht, wie es in Abschnitt 14.2 der AGB geregelt ist, wird hierdurch weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
5.2. Sobald die vereinbarte Festlaufzeit endet, werden die Crypto-Assets einschließlich des angefallenen Ertrages innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Abonnements automatisch an den Nutzer zurückübertragen. Zu diesem Zeitpunkt hört der Nutzer auf, den festgelegten festen Ertrag zu verdienen.
6. Gebühren
Es werden keine Gebühren für die Teilnahme an Bybit Rewards erhoben.
7. Haftung
7.1. Jegliche Haftung von Bybit CASP aus oder im Zusammenhang mit den hier beschriebenen Dienstleistungen ist gemäß Abschnitt 20 der AGB beschränkt.
Anhang I - Definitionen
Definition |
Bedeutung |
AGB |
bezeichnet die allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive Anhänge von Bybit CASP. |
Bybit CASP, Gesellschaft, wir, uns |
bezeichnet die Bybit EU GmbH, mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 636180i. |
Bybit Rewards |
bezeichnet ein Produkt, das es Nutzern ermöglicht, Bybit CASP ein Crypto-Asset Darlehen gegen Zahlung eines im Voraus festgelegten Ertrags zu gewähren. |
Bybit Rewards Vereinbarung / Vereinbarung |
bezeichnet dieses Dokument inklusive Anhänge. |
Crypto-Asset |
ist eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie (wie in Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 MiCAR definiert) elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. |
Ertrag |
ist die im Voraus festgelegte und feste Vergütung für die Gewährung eines Crypto-Asset Darlehens an Bybit CASP. |
Nutzer, Du, Dein |
bezeichnet jede Person, die einen Account registriert und verifiziert hat. |
Off-Chain Information Ledger |
bezeichnet das interne (d.h. "off-chain") Register der von Bybit CASP im Namen und für Rechnung seiner Nutzer gehaltenen Crypto-Assets Positionen. |
Plattform |
bezeichnet die von Bybit CASP betriebene Dienstleistungsplattform für Crypto-Assets, inklusive jeder Webseite oder mobilen Applikation der Plattform, die es Nutzern ermöglicht, Crypto-Assets zu tauschen oder in sie zu investieren. |

