Version 1, Stand: 1. Juli 2025
1. Einleitung und Geltungsbereich
1.1. Die folgende "Transfervereinbarung" oder "Vereinbarung" ergänzt die "AGB", die hier zu finden sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und dieser Transfervereinbarung hat diese Transfervereinbarung Vorrang.
2. Identität des Vertragspartners
2.1. Bybit EU GmbH ist ein lizenzierter Crypto-Asset Dienstleister ("Bybit CASP", "Gesellschaft", "wir", "uns") mit Sitz in Wien, Österreich.
2.2. Bybit CASP ist die vertragliche Gegenpartei für diese Transfervereinbarung und für die Erbringung der Transferdienstleistungen (wie unten definiert) für Personen, die einen "Account" bei Bybit CASP registriert haben ("Nutzer", "Du", "Dein").
3. Änderungen der Transfervereinbarung
3.1. Benachrichtigung und Einwilligung zu Änderungen der Transfervereinbarung
Sobald wir beabsichtigen, eine Änderung vorzunehmen, werden wir Dich schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger über die beabsichtigten Änderungen informieren.
Änderungen dieser Transfervereinbarung treten zum jeweils früheren Zeitpunkt in Kraft, sobald entweder (i) Du der geänderten Transfervereinbarung ausdrücklich zugestimmt hast oder (ii) zwei Monate nach Bekanntgabe der Änderungen, es sei denn, Du hast gegen diese Änderungen Einspruch erhoben.
3.2. Einspruch gegen eine Änderung / Beendigung des Vertragsverhältnisses
Sobald wir Dich über Änderungen informieren, werden wir Dich auch darauf hinweisen, dass, (i) wenn Du nicht innerhalb der zweimonatigen Frist vor Inkrafttreten der Änderungen auf schriftlichem Wege oder auf der Plattform Einspruch erhebst, davon ausgegangen wird, dass Du den Änderungen zugestimmt hast, und dass Du (ii) das Recht hast, das gesamte Vertragsverhältnis oder Teile davon, die sich auf die Änderungen beziehen, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bis die Änderungen in Kraft treten. Während dieses Zeitraums wirst Du weiterhin Zugang zu Deinem Account haben.
3.3. Ausnahmen bei Änderungen von Dienstleistungen und Gebühren
Die vorhergehenden Absätze gelten nicht für Einschränkungen der Dienstleistungen der Gesellschaft und für die Gebühren des Nutzers für bestehende Produkte.
4. Beschreibung der Hauptmerkmale der Transferdienstleistungen
4.1. Bybit CASP bietet verschiedene Dienstleistungen an, um bestimmte auf der Plattform unterstützte Crypto-Assets ("Crypto-Assets") zu senden oder zu empfangen. Die Dienstleistungen werden sowohl für den Transfer von Crypto-Assets von und zur Plattform ("Externe Transfers") als auch innerhalb der Plattform ("Interne Transfers" und zusammen mit den Externen Transfers, "Transfer" oder "Transferdienstleistung") angeboten:
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Mit Externen Transfers kannst Du entweder unterstützte Crypto-Assets auf die Plattform einzahlen ("Einzahlung") oder unterstützte Crypto-Assets von der Plattform auszahlen ("Auszahlung");
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Mit Internen Transfers kannst Du unterstützte Crypto-Assets von Deinem Account an den Account eines anderen Nutzers der Plattform senden.
4.2. Externe Transfers werden durch den Transfer von Crypto-Assets on-chain unter Verwendung eines der verfügbaren und unterstützten "DLT-Netzwerke" durchgeführt.
4.3. Interne Transfers werden durch Gutschrift von Crypto-Assets von und auf den Account im internen (das heißt "off-chain") Register von Bybit CASP ("Off-Chain Information Ledger") ausgeführt. Der Off-Chain Information Ledger schreibt die spezifischen Crypto-Assets dem einzelnen Nutzer gut, erfasst Änderungen und zeigt den aktuellen Kontostand der einzelnen Nutzer an.
4.4. Keine Rückabwicklung von Transfers. Sobald eine Transferdienstleistung angefordert wurde, kann sie vom Nutzer nicht mehr storniert werden. Ein Externer Transfer an die falsche Wallet-Adresse oder unter Verwendung des falschen DLT-Netzwerks bedeutet, dass Deine Crypto-Assets wahrscheinlich nicht wiederherstellbar sind. Der Nutzer muss besonders darauf achten, dass er die Details jedes Transfers bestätigt hat, bevor er ihn anfordert.
5. Durchführung von Transferdienstleistungen
5.1. Bybit CASP bietet Transferdienstleistungen an und nützt dafür proprietäre IT-Infrastruktur, insbesondere das Off-Chain Information Ledger und die Verwahrung in Wallets, sowie die unterstützten DLT-Netzwerke für Externe Transfers.
5.2. Informationen zur EU-Travel Rule. Bybit CASP ist verpflichtet die Verordnung (EU) 2023/1113 über die Begleitinformationen bei Übertragungen von Geldern und bestimmten Crypto-Assets ("EU-Travel Rule") einzuhalten. Um dies zu gewährleisten sammelt Bybit CASP für jeden Externen Transfer Informationen über den "Sender" und den "Empfänger" und verifiziert die gesammelten Informationen mit Hilfe zuverlässiger Datenquellen und Tools. Bybit CASP kann die Durchführung des Externen Transfers ablehnen oder aussetzen, wenn Bybit CASP unvollständige oder widersprüchliche Informationen erhält (siehe auch Abschnitt 7).
5.3. Überprüfung und Compliance-Prozess. Jede angeforderte Transferdienstleistung durchläuft in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften die Compliance Systeme von Bybit CASP zum Zwecke der Bekämpfung der Geldwäsche, der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der Einhaltung von Sanktionen ("AML/CFT"). Eine solche Überprüfung findet sowohl vor als auch während der Durchführung des Transfers statt. Je nach Art der Transferdienstleistung überwachen die Systeme unterschiedliche Risikoparameter.
Im Falle eines Externen Transfers von oder zu einem Wallet bei einem zentralisierten Crypto-Asset Dienstleister ("Hosted Wallet") wird Bybit CASP Überprüfungen durchführen, um zu prüfen, ob der Dienstleister die Sorgfaltspflichten einhält, die aus Sicht der EU-Travel Rule und unter AML/CFT Gesichtspunkten erforderlich sind. Wenn die Sorgfaltspflicht des Dienstleisters nicht erfolgreich geprüft werden kann, wirst Du über die weiteren Schritte informiert werden, die durchzuführen sind. Im Falle eines Externen Transfers von oder zu einer Wallet, die keine Hosted Wallet ist ("Unhosted Wallet"), muss der Nutzer zusätzliche ausreichende Nachweise bereitstellen. Bei allen Externen Transfers prüft Bybit CASP die Wallet Adresse und die Daten des Senders/Empfängers (z.B. im Hinblick auf Ergebnisse betreffend Sanktionen oder andere EU-Travel Rule oder AML/CFT-Ergebnisse).
Bybit CASP kann die Durchführung des Externen Transfers ablehnen oder aussetzen, wenn die AML/CFT-Monitoring Systeme Risiken oder Anomalien feststellen (siehe auch Abschnitt 7).
5.4. Externe Transfers werden ausgeführt, indem Bybit CASP einen On-Chain Transfer von Crypto-Assets über ein DLT-Netzwerk initiiert oder empfängt:
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Einzahlung. Sobald der Nutzer die Crypto-Assets an die Einzahlungsadresse transferiert hat, werden die Crypto-Assets im Wallet System von Bybit CASP gepoolt. Nach Erhalt der Crypto-Assets und unter der Voraussetzung, dass der Transfer nicht abgelehnt oder ausgesetzt wurde, wird das hinterlegte Crypto-Asset dem Kontostand des Nutzers im Off-Chain Information Ledger gutgeschrieben. Erst nach der endgültigen oder ausreichenden Bestätigung durch das DLT-Netzwerk sind die hinterlegten Crypto-Assets für den Nutzer frei verfügbar.
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Auszahlung. Sobald der Nutzer den Auszahlungsantrag gestellt hat, wird der entsprechende Betrag an Crypto-Assets vom Kontostand des Nutzers im Off-Chain Information Ledger abgezogen (das heißt der Nutzer kann diese Crypto-Assets nicht anderweitig verwenden). Das Custodial-Wallet-System sendet und übermittelt die Transferinformationen an das ausgewählte DLT-Netzwerk. Anschließend ist der Crypto-Asset-Transfer für die Ausführung durch das DLT-Netzwerk bereit. Nach der Übermittlung an das DLT-Netzwerk zur Ausführung wird die Ausführung des externen Transfers nicht von Bybit CASP, sondern vom DLT-Netzwerk selbst kontrolliert.
5.5. Transaktions-ID. Für einen erfolgreichen Externen Transfer generiert das betreffende DLT-Netzwerk eine eindeutige Transaktions-ID. Diese Transaktions-ID dient als unwiderlegbarer Beweis für den abgeschlossenen Externen Transfer und ist öffentlich zugänglich. Du erhältst die Transaktions-ID zusammen mit den Informationen nach der Ausführung auf einem dauerhaften Datenträger.
5.6. Interne Transfers werden ausgeführt, indem die Crypto-Assets vom Kontostand des Nutzers abgezogen und der entsprechende Betrag dem Kontostand des Empfängers im Off-Chain Information Ledger gutgeschrieben wird.
5.7 Transfer von Informationen. Gemäß der EU-Travel Rule ist Bybit CASP verpflichtet, den vollständigen Namen und die Anschrift des Nutzers an den Empfänger eines Transfers und an alle an einem solchem Transfer beteiligten Dienstleister zu übermitteln. Darüber hinaus gibt Bybit CASP die E-Mail-Adresse des Nutzers an den Empfänger eines Internen Transfers weiter.
6. Verpflichtung des Nutzers
6.1. Verpflichtung im Falle eines verzögerten Ausführungsprozesses einer Einzahlung. Wenn Du eine Einzahlung beantragst, liegt die Ausführung der Einzahlung vollständig in Deiner Verantwortung. Falls eine Einzahlung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ausführt wird, musst Du Bybit CASP unverzüglich über die Verzögerung informieren.
6.2. Verpflichtung im Falle einer verzögerten Einzahlungsgutschrift. Wenn Deine Einzahlung im DLT-Netzwerk erfolgreich an die korrekte Einzahlungsadresse ausgeführt wird, aber nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums Deinem Kontostand gutgeschrieben wird, bist Du verpflichtet, Bybit CASP unverzüglich über die Verzögerung zu informieren und die damit verbundenen Informationen bereitzustellen.
7. Ablehnung oder Aussetzung einer Transferdienstleistung
7.1. Bybit CASP kann Transferdienstleistungen ablehnen oder aussetzen, um die Integrität der Plattform, die Sicherheit des Accounts und die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.
7.2. Bybit CASP lehnt alle Anträge eines Nutzers auf Auszahlungen und Interne Transferdienstleistungen für einen Zeitraum von 24 Stunden ab, nachdem der Nutzer
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sein Account Passwort geändert oder zurückgesetzt hat;
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die mit seinem Account verbundene registrierte Mobiltelefonnummer geändert hat;
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die mit seinem Account verbundene E-Mail-Adresse geändert oder deaktiviert hat;
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die Funktion "Auszahlungssperre für neue Adressen" für seinen Account deaktiviert hat;
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den mit seinem Account verbundenen Authenticator (z.B. Google Authenticator) deaktiviert oder zurückgesetzt hat;
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das für seinen Account aktivierte "Funds Passwort" geändert oder deaktiviert hat;
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die "Selbst-Reaktivierungs"-Funktion für seinen Account genutzt hat;
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aktive Passkeys von seinem Account entfernt hat.
7.3. Bybit CASP darf die Erbringung einer Transferdienstleistung im Einzelfall ablehnen, wenn
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die angegebene Empfängeradresse nicht mit dem ausgewählten DLT-Netzwerk übereinstimmt;
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der Nutzer versucht, ein nicht unterstütztes Crypto-Asset zu hinterlegen oder ein nicht unterstütztes DLT-Netzwerk zu nutzen;
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kein "Destination Tag/Memo" für ein DLT-Netzwerk angegeben ist, das einen solchen Tag oder ein solches Memo benötigt;
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ein anwendbares Auszahlungslimit überschritten wird;
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der im Auszahlungsantrag oder Transferantrag gewählte Crypto-Asset-Betrag den verfügbaren Kontostand übersteigt (der verfügbare Kontostand muss für den Nutzer frei nutzbar sein). In solchen Fällen wird der Auszahlungsantrag vollständig abgelehnt;
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der gewählte Crypto-Asset Betrag im Auszahlungsantrag nicht den geltenden Mindesttransferbetrag erreicht;
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Bybit CASP aufgrund von Wartungsarbeiten oder Upgrades des DLT-Netzwerks (einen Teil) seine(r) Transferdienstleistungen aussetzen muss;
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die maximale Ausführungszeit eines externen Transfers überschritten wird;
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der Sender oder der Empfänger eines Externen Transfers unvollständige oder widersprüchliche Angaben macht, die aufgrund der EU-Travel Rule oder anderer Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlich sind;
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im Falle eines Externen Transfers zu oder von einer Hosted Wallet die aus AML/CFT-Sicht erforderliche Due Diligence nicht erfolgreich durchgeführt werden kann (z.B. aufgrund mangelnder Kooperation des Dienstleisters oder aufgrund von Risiken oder unzureichender Standards des Dienstleisters der Gegenpartei);
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im Falle eines Externen Transfers zu oder von einer Unhosted Wallet, wenn der Sender oder Empfänger des externen Transferantrags das Eigentum an der Wallet-Adresse nicht nachweisen kann;
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die internen Compliance- und AML/CFT-Richtlinien von Bybit CASP die Nicht-Ausführung eines Transfers verlangen.
7.4. Bybit CASP darf die Erbringung einer Transferdienstleistung im Einzelfall aussetzen, wenn
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wir aufgrund von Wartungsarbeiten oder Upgrades des DLT-Netzwerks die (bzw einen Teil der) Transferdienstleistungen aussetzen müssen;
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unsere internen Compliance- und AML/CFT-Richtlinien eine zusätzliche Überwachung oder Risikoprüfung vorschreiben und somit eine Verzögerung der Ausführung eines Transfers erfordern.
7.5. Information über die Aussetzung oder Ablehnung
Sofern dies nicht gegen andere Compliance Verpflichtungen oder gesetzliche Vorschriften verstößt, wirst Du über eine solche Ablehnung oder Aussetzung informiert und erhältst die folgenden Informationen:
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den Grund für die Ablehnung oder Aussetzung, vorausgesetzt, die Offenlegung dieser Informationen steht im Einklang mit anderen gesetzlichen Anforderungen;
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Informationen darüber, wie Du gegen die Ablehnung oder Aussetzung des Transferauftrags vorgehen kannst, falls anwendbar;
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die Höhe der Dir bereits entstandenen Kosten oder Gebühren und ob diese von Dir zu zahlen sind oder erstattet werden.
Um die Sperrung der Einzahlung/Auszahlung aufzuheben, müssen die Nutzer einen Antrag per E-Mail stellen oder den Kundendienst kontaktieren, um weitere Informationen und mögliche Anweisungen zu erhalten.
8. Gebühren und sonstige Kosten
8.1. Bybit CASP erhebt Gebühren für Transferdienstleistungen, die Du hier finden kannst.
8.2. Bei Auszahlungen erhebt Bybit CASP die vom DLT-Netzwerk für die Ausführung des Externen Transfers verlangten Netzwerktransaktionsgebühren (das heißt es handelt sich um Transaktionsgebühren oder Miner-Gebühren von Dritten). Bitte beachte, dass Bybit CASP diese Netzwerktransaktionsgebühren aus logistischen Gründen und zur Sicherstellung einer nahtlosen Leistungserbringung bestimmt und festlegt. Du wirst keine Möglichkeit haben, diese vordefinierten Netzwerktransaktionsgebühren zu ändern. Die Gebühren werden auf der Plattform angezeigt. Falls es mehrere Netzwerke gibt, kannst Du ein Netzwerk mit einer anderen Gebührenstruktur für die Auszahlung wählen.
8.3. Für Einzahlungen kann eine Netzwerktransaktionsgebühr anfallen. Da Du die Einzahlung vornehmen musst, liegen sowohl der Ursprung der Einzahlung als auch die entsprechenden Netzwerktransaktionsgebühren außerhalb des Verantwortungsbereichs von Bybit CASP und werden direkt von Dir getragen und abgewickelt.
9. Sicherheitssysteme
9.1. Bybit CASP verwendet Sicherheits- und Schutzmaßnahmen auf der Plattform. Weitere Informationen findest Du in Abschnitt 7 der AGB.
10. Unrechtmäßige Transferdienstleistungen und Haftung
10.1. Jegliche Haftung von Bybit CASP im Rahmen der Erbringung der oder in Verbindung mit den Transferdienstleistungen ist gemäß Abschnitt 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
10.2. Wenn Du den begründeten Verdacht hast, dass ein unberechtigter oder fehlerhaft eingeleiteter Transfer vorliegt, bist Du verpflichtet, dies Bybit CASP so schnell wie möglich zu melden.
10.3. Haftung für nicht autorisierte oder fehlerhafte Transfers. Im Falle einer nicht autorisierten oder fehlerhaft veranlassten Transfers haftet Bybit CASP gegenüber dem Nutzer gemäß der in Abschnitt 20 der AGB festgelegten Begrenzung für Schadensersatzansprüche. Für Vorfälle, die Bybit CASP nicht zurechenbar sind, haftet Bybit CASP nicht.
11. Anwendbares Recht
11.1. Diese Transfervereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss (i) der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf sowie (ii) der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts und sie ist entsprechend auszulegen.
11.2. Das anwendbare Recht ist nur insoweit anwendbar, als es nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen des EWR Staates, in dem Du Deinen Wohnsitz hast, einschränkt.
Anhang I - Definitionen
Definition |
Bedeutung |
Account |
bezeichnet den Nutzeraccount, den Du durch die Registrierung auf der Plattform erstellst. |
AGB |
bezeichnet die Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bybit CASP einschließlich der Anhänge. |
AML/CFT |
bezeichnet Geldwäschebekämpfung, Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und Einhaltung von Sanktionen. |
Auszahlung |
bedeutet das Senden von unterstützten Crypto-Assets von Deinem Account an eine externe Wallet-Adresse außerhalb der Plattform. |
Bybit CASP, wir, uns |
bezeichnet die Bybit EU GmbH, mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 636180i. |
Crypto-Asset |
ist eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie (wie in Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 MiCAR definiert) elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. |
DLT-Netzwerk |
bezeichnet Distributed-Ledger-Technology-Network, ein Netzwerk, das den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgers ermöglicht. |
Einzahlung |
bezeichnet den Empfang von Crypto-Assets auf Deinem Account von einer externen Wallet-Adresse außerhalb der Plattform. |
Empfänger |
bezeichnet eine Person, die der beabsichtigte Empfänger der Übertragung von Crypto-Asset ist. |
EU-Travel Rule |
bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte. |
Externer Transfer |
bezeichnet Einzahlung und Auszahlung zusammen. |
Hosted Wallet |
bezeichnet eine Wallet bei einem zentralen Crypto-Asset Dienstleister. |
Interner Transfer |
bezeichnet das Senden und Empfangen von Crypto-Assets innerhalb der Plattform zwischen Nutzern. |
MiCAR |
bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte. |
Nutzer, Du, Dein |
bezeichnet jede Person, die einen Account bei Bybit CASP registriert und verifiziert hat. |
Off-Chain Information Ledger |
bezeichnet die internen Datenbanken und Aufzeichnungen von Bybit CASP. |
Plattform |
bezeichnet die von Bybit CASP betriebene Dienstleistungsplattform für Crypto-Assets, inklusive jeder Webseite oder mobilen Applikation der Plattform, die es Nutzern ermöglicht, Crypto-Assets zu tauschen oder in sie zu investieren. |
Sender |
bezeichnet eine Person, die einen Crypto-Asset Account bei einem Crypto-Asset Dienstleister, eine Distributed-Ledger-Adresse oder ein Gerät besitzt, das die Speicherung von Crypto-Assets ermöglicht, und die eine Übertragung von Crypto-Assets von diesem Account, dieser Distributed-Ledger Adresse oder diesem Gerät zulässt, oder, wenn es keinen solchen Account, keine solche Distributed-Ledger Adresse oder kein solches Gerät gibt, eine Person, die eine Übertragung von Crypto-Assets bestellt oder veranlasst. |
Transferdienstleistung, Transfer |
bezeichnet die verschiedenen Dienstleistungen von Bybit CASP, um unterstützte Crypto-Assets zu übertragen oder zu empfangen. |
Transfervereinbarung |
bezeichnet dieses Dokument inklusive Anhänge. |
Unhosted Wallet |
bezeichnet jede Wallet, die keine Hosted Wallet ist. |

