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    Standardvereinbarung für die Verwahrung und Verwaltung von Crypto-Assets
    bybit2025-06-30 22:06:40

    1. Einführung und Geltungsbereich

    1.1. Die folgende "Verwahrvereinbarung" ergänzt die "AGB", die hier https://www.bybit.eu/help-center/article/General-Terms zu finden sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und dieser Verwahrvereinbarung hat diese Verwahrvereinbarung Vorrang.

     

    1.2. Vertragspartei. Die in dieser Verwahrvereinbarung vereinbarten Dienstleistungen werden von Bybit EU GmbH, einem lizenzierten Crypto-Asset-Dienstleister ("Bybit CASP", "Gesellschaft", "wir", "uns") für Personen erbracht, die einen "Account" bei Bybit CASP registriert haben ("Nutzer", "Du", "Dein").



    2. Änderungen der Verwahrvereinbarung

    2.1. Benachrichtigung und Einwilligung zu Änderungen der Verwahrvereinbarung

    Sobald wir beabsichtigen, eine Änderung vorzunehmen, werden wir Dich schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger über die beabsichtigten Änderungen informieren. 

     

    Änderungen dieser Verwahrvereinbarung treten zum jeweils früheren Zeitpunkt in Kraft, sobald entweder (i) Du der geänderten Verwahrvereinbarung ausdrücklich zugestimmt hast oder (ii) zwei Monate nach Bekanntgabe der Änderungen, es sei denn, Du hast gegen diese Änderungen Einspruch erhoben.

     

    2.2. Einspruch gegen eine Änderung / Beendigung des Vertragsverhältnisses

    Sobald wir Dich über Änderungen informieren, werden wir Dich auch darauf hinweisen, (i) dass, wenn Du nicht innerhalb der zweimonatigen Frist vor Inkrafttreten der Änderungen auf schriftlichem Wege oder über die Plattform Einspruch erhebst, davon ausgegangen wird, dass Du den Änderungen zugestimmt hast, und dass Du (ii) das Recht hast, das gesamte Vertragsverhältnis oder Teile davon, die sich auf die Änderungen beziehen, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bis die Änderungen in Kraft treten. Während dieses Zeitraums wirst Du weiterhin Zugang zu Deinem Account haben.

     

    2.3. Ausnahmen bei Änderungen von Dienstleistungen und Gebühren

    Die vorhergehenden Absätze gelten nicht für Einschränkungen der Dienstleistungen der Gesellschaft und für die Gebühren des Nutzers für bestehende Produkte.



    3. Art der erbrachten Crypto-Asset Dienstleistung und Beschreibung dieser Dienstleistung

    3.1. Art der erbrachten Crypto-Asset Dienstleistung. Bybit CASP fungiert als Verwahrungsdienstleister für Deine "Crypto-Assets". Bybit CASP erbringt die Dienstleistungen der Aufbewahrung oder Kontrolle der Crypto-Assets oder der Mittel für den Zugang solcher Crypto-Assets in Form privater kryptographischer Schlüssel im Namen der Nutzer gemäß Art. 75 "MiCAR". Dies bedeutet, dass Du keine eigene Verfügungsgewalt über Deine Crypto-Assets hast und nur Bybit CASP die Mittel für den Zugang zu Deinen Crypto-Assets (z.B. private Schlüssel) besitzen wird. Bybit CASP wird Deine Crypto-Assets gemäß Deinen Anweisungen verwalten.

     

    3.2. Rechtliches Eigentum an Crypto-Assets. Du bist der rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer der Crypto-Assets, die Deinem Account gutgeschrieben sind. Alle Crypto-Assets, die Deinem Account gutgeschrieben werden, werden zu Deinen Gunsten und für Deine Rechnung gehalten, und Bybit CASP fungiert als Verwahrer.

     

    3.3. Verwahrte Assets. Bybit CASP fungiert als Verwahrer für alle Crypto-Assets, die Deinem Account gutgeschrieben werden, und zwar als direkte Folge (i) eines Kaufs oder anderweitigen Erwerbs von Crypto-Assets auf der Plattform von entweder Bybit CASP oder seinen verbundenen Unternehmen und (ii) jeder "Einzahlung", sofern entweder kein Nachweis über die Herkunft finanzieller Mittel verlangt wurde oder Du einen ausreichenden Nachweis erbracht hast. Crypto-Assets, die auf diese Weise hinterlegt werden, werden als "Verwahrte Assets" bezeichnet. Außer in den Fällen, die in diesem Abschnitt ausdrücklich vorgesehen sind, handelt Bybit CASP nicht als Verwahrer von Crypto-Assets, die, aus welchem Grund auch immer, auf Deinem Account hinterlegt oder gutgeschrieben werden.

     

    3.4. Unterstützte Crypto-Assets. Bybit CASP handelt nur als Verwahrer für Crypto-Assets, die von der Plattform unterstützt werden. Eine Liste dieser Assets findest Du hier: https://www.bybit.eu/de/announcement-info/deposit-withdraw/



    4. Verwahrstrategie

    4.1. Getrennte Accounts und Wallets. Bybit CASP verwendet getrennte Accounts und Wallets, um zwischen den Crypto-Assets der Nutzer und den eigenen Assets zu unterscheiden. Bybit CASP's eigene Crypto-Assets werden in abgetrennten On-Chain-Wallets gehalten. 

     

    4.2. Keine Verwendung von Crypto-Assets des Nutzers. Bybit CASP ist ausschließlich als Verwahrer der Verwahrten Assets tätig. Bybit CASP CASP wird ausschließlich auf Grundlage Deiner eindeutigen Anweisungen handeln.

     

    4.3. Off-Chain-Register der Positionen. Bybit CASP führt ein internes (das heißt "Off-Chain"-) Register aller Verwahrten Assets ("Off-Chain Information Ledger"). Jede "Transaktion", die auf der Plattform in Bezug auf Crypto-Assets durchgeführt wird, wird in diesem Off-Chain Information Ledger aufgezeichnet. Der Off-Chain Information Ledger ordnet die spezifischen Crypto-Assets dem einzelnen Nutzer zu, zeichnet Änderungen auf und zeigt den aktuellen Kontostand des einzelnen Nutzers an.

     

    4.4. Omnibus-Wallet Lösung. Bybit CASP betreibt eine Omnibus-Wallet-Lösung, was bedeutet, dass eine on-chain Wallet, Crypto-Assets von mehreren Nutzern enthalten kann. Die Crypto-Assets der Nutzer sind identifizierbar und überprüfbar durch Off-Chain-Aufzeichnungen im Off-Chain Information Ledger.

     

    4.5. Nachverfolgung. Ein- und Auszahlungen von und auf Deinem Account werden in Echtzeit und nach ihrer abgeschlossenen On-Chain-Abwicklung über die Omnibus-Wallets von Bybit CASP im Off-Chain Information Ledger erfasst. 

     

    4.6. Anzeige von Crypto-Assets. Alle im Off-Chain-Information Ledger zugunsten Deines Accounts erfassten Assets werden in einheitlicher Form (einschließlich in aggregierter Form) auf der Plattform angezeigt. Diese Darstellungsmethoden dienen nur zu Informationszwecken und haben keine Auswirkungen auf die verschiedenen zugrundeliegenden Rechtskonzepte, die in dieser Verwahrvereinbarung festgelegt und dargelegt sind.

     

    4.7. Aufstellung der Positionen. Bybit CASP wird Dir mindestens alle drei Monate und auf Deinen Wunsch hin eine elektronische Aufstellung der Positionen über die zu Deinem Namen verbuchten Crypto-Assets zur Verfügung stellen. In dieser Übersicht werden die jeweiligen Crypto-Assets, ihr Saldo, ihr aktueller Wert (in einer ausgewählten offiziellen Währung) und die während des betreffenden Zeitraums getätigten Transfers von Crypto-Assets (einschließlich Einzahlungen, Auszahlungen und Transaktionen innerhalb der Plattform) aufgeführt.

     

    4.8. Wallets. Eine Wallet ist eine Kombination aus Sicherheitsfunktionen und umfasst die Hardware, die verifizierbare Anweisungsdaten (sogenannte "Hashes") verschlüsselt, um einer Blockchain mitzuteilen, welche Aktionen die Blockchain als Nächstes ausführen soll. 

     

    4.9. Deine Crypto-Assets werden grundsätzlich in einer Kombination aus Hot-, Warm- und Cold- Wallets gespeichert, um den Schutz und die Liquidität zu gewährleisten. Die folgenden Ausführungen geben Dir einen Überblick über die verwendeten Wallet-Systeme und dient Deiner Information; dies begründet jedoch keinen individuellen Anspruch auf eine bestimmte Art der Verwahrung Deiner Crypto-Assets: 

    1. Hot-Wallets. Die Omnibus-Hot-Wallets werden für Ein- und Auszahlungen verwendet. Die Wallet ist von der unten beschriebenen Warm- und Cold-Wallet getrennt. Sobald die Hot-Wallet einen bestimmten Schwellenwert an Crypto-Assets erreicht, transferiert sie automatisch Crypto-Assets in die Warm-Wallet.

    2. Warm-Wallets. Die Omnibus-Warm-Wallets sind für den mittelfristigen Einsatz konzipiert und dienen als Zwischenspeicher zwischen den Hot-Wallets und den Cold-Wallets. Sobald ein bestimmter Schwellenwert an Crypto-Assets erreicht ist, werden automatisch Crypto-Assets in die Cold-Wallet bzw. Hot-Wallet transferiert.

    3. Cold-Wallets. Die Omnibus-Cold-Wallets sind die Speicher-Wallets für große Mengen von Crypto-Assets und werden oft als "Offline-Wallets" bezeichnet. Die Cold-Wallets verfügen über restriktive Zugriffsverwaltungsmechanismen. Sobald ein bestimmter Schwellenwert an Crypto-Assets bei der Warm- bzw. Hot- Wallet erreicht ist, werden die Crypto-Assets automatisch in diese Wallet transferiert.



    5. Rückgabe der Crypto-Assets

    5.1. Die Crypto-Assets des Nutzers können jederzeit zurückgegeben werden, außer in den Fällen, die in Abschnitt 6 der Transfervereinbarung festgelegt sind, die Du hier finden kannst: https://www.bybit.eu/help-center/article/Transfer-Agreement.



    6. Kommunikation und Authentifizierung 

    6.1. Die Dienste von Bybit CASP können nur genutzt werden, nachdem der Nutzer seinen Account verifiziert und authentifiziert hat. Weitere Informationen findest Du in Abschnitt 8 der AGB.



    7. Sicherheit und Schutzmaßnahmen

    7.1. Bybit CASP verwendet Sicherheits- und Schutzmaßnahmen auf der Plattform. Weitere Informationen findest Du in Abschnitt 7 der AGB.



    8. Gebühren / Kosten / Entgelte

    8.1. Bybit CASP erhebt keine Verwahrgebühren für die Aufbewahrung Deiner Crypto-Assets während einer laufenden Geschäftsbeziehung mit Dir. 

     

    8.2. Bybit CASP kann eine Verwahrgebühr erheben, wenn sich einen Monat nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung weiterhin Vermögenswerte oder Gelder auf Deinem Account befinden, wie in Abschnitt 15 der AGB dargelegt.

     

    8.3. Es können Gebühren für ausgeführte Transaktion anfallen. Solche Transaktionen umfassen den Kauf, den Verkauf oder die anderweitige Nutzung oder Übertragung von Crypto-Assets auf, zu oder von der Plattform. Diese Gebühren werden Dir angezeigt, bevor Du eine solche Transaktion durchführst. 



    9. Haftung

    9.1. Jegliche Haftung von Bybit CASP aus oder im Zusammenhang mit diesen Verwahrungsdienstleistungen ist gemäß Abschnitt 20 der AGB beschränkt.

     

    9.2. Haftung für die Verwahrung von Crypto-Assets. Ungeachtet der Haftungsbeschränkung von Bybit CASP gemäß Abschnitt 20.2 der AGB, haftet Bybit CASP Dir gegenüber für den Verlust von Crypto-Assets oder der Mittel für den Zugang zu den Crypto-Assets infolge von Vorfällen, die Bybit CASP zuzuschreiben sind. Die Haftung von Bybit CASP ist gemäß Art. 75 Abs. 8 MiCAR auf den Marktwert der verlorenen Crypto-Assets zum Zeitpunkt des Verlusts begrenzt.

     

    Zu den Vorfällen, die nicht Bybit CASP zuzuschreiben sind, gehören alle Ereignisse, bei denen Bybit CASP nachweist, dass sie unabhängig von der Erbringung der Verwahr- und Verwaltungsdienstleistung von Bybit CASP oder unabhängig von den Tätigkeiten von Bybit CASP aufgetreten sind, z.B. ein Problem, das mit dem Betrieb des Distributed Ledgers zusammenhängt und über das Bybit CASP keine Kontrolle hat.



    10. Anwendbares Recht

    10.1. Diese Verwahrvereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss (i) der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf sowie (ii) der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts und ist demgemäß auszulegen. 

    10.2. Das anwendbare Recht gilt nur insoweit, als es nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen des EWR Staates, in dem der Nutzer seinen Wohnsitz hat, einschränkt.

     

     

     

     

     

     

     

    Anhang I – Definitionen

     

    Definition

    Bedeutung

    Account

    bezeichnet den Nutzeraccount, den Du durch die Anmeldung auf der Plattform erstellst.

    AGB

    bedeutet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive Anhänge von Bybit CASP.

    Bybit CASP

    bezeichnet die Bybit EU GmbH, mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 636180i.

    Crypto-Asset

    ist eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie (wie in Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 MiCAR definiert) elektronisch übertragen und gespeichert werden kann.

    Einzahlung

    bedeutet die Einzahlung von Crypto-Assets auf Dein Konto von einer externen Wallet.

    Nutzer, Du, Dein

    bezeichnet jede Person, die einen Account registriert und verifiziert hat.

    Off-Chain Information Ledger

    bezeichnet das interne (d.h. "off-chain") Register der von Bybit CASP im Namen und für Rechnung seiner Nutzer gehaltenen Crypto-Assets Positionen.

    Verwahrte Assets

    bezeichnet die Crypto-Assets, die in Deinem Namen für Dich verwahrt werden und die Deinem Account gutgeschrieben wurden als direkte Folge (i) eines Kaufs oder anderweitigen Erwerbs von Crypto-Assets auf der Plattform und (ii) einer Einzahlung, sofern entweder kein Nachweis über die Herkunft der finanziellen Mittel verlangt wurde oder Du einen ausreichenden Nachweis erbracht hast

    Verwahrvereinbarung

    bezeichnet dieses Dokument und dessen Anhänge.

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