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    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    bybit2025-09-12 11:56:40

    Allgemeine Geschäftsbedingungen 

    Für die Erbringung von Dienstleistungen durch Bybit EU

     

    Version 2, datiert 12. September 2025

     

    1. Einführung in diese AGB

    1.1 Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Bybit EU GmbH ("Bybit EU", "Gesellschaft", "wir", "uns" oder "unser") und ihren Kunden ("Nutzer", "Du" oder "Dein"). Die AGB regeln die Nutzung der elektronischen Plattform von Bybit EU, einschließlich jeglicher Website oder mobiler Anwendung für den Zugriff auf die Plattform und jeglicher Dienstleistungen, die über die Plattform angeboten werden (zusammenfassend die "Plattform"). 

    In bestimmten Fällen können zusätzlich zu den Bestimmungen, welche in diesen AGB dargelegt wurden, besondere weitere Bedingungen für die Nutzer gelten. Diese besonderen weiteren Bedingungen werden jeweils in produktspezifischen Bedingungen dargelegt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und produktspezifischen Bedingungen haben jeweils die produktspezifischen Bedingungen Vorrang.

    1.2 Zuständige Behörde. Die zuständige nationale Aufsichtsbehörde für die in diesen AGB geregelten Dienstleistungen ist die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA).

    1.3 Sprache. Die AGB, die produktspezifischen Bedingungen und alle dazugehörigen Unterlagen werden in verschiedenen Sprachen erstellt und veröffentlicht. Im Falle von Streitigkeiten oder Widersprüchen ist allein die deutschsprachige Version der jeweiligen Dokumente maßgebend. 

    Nicht-deutschsprachige Versionen können bestimmte deutsche Begriffe enthalten, die in Klammern gesetzt und kursiv geschrieben sind. Diese Begriffe sind Rechtsbegriffe nach österreichischem Recht und haben die Bedeutung, die ihnen nach österreichischem Recht zukommt.

    1.4 Bybit EU erbringt nur die in diesen AGB und produktspezifischen Bedingungen ausdrücklich genannten Dienstleistungen. Insbesondere ist Bybit EU weder Betreiber einer Handelsplattform für Crypto-Assets noch bietet Bybit EU Anlageberatung an.

     

    2. Definitionen 

    2.1 Definitionen. Um Wiederholungen zu vermeiden und die Kohärenz zu gewährleisten, werden in den AGB und allen damit verbundenen Dokumenten einheitliche Definitionen verwendet. Die Bedeutung der einzelnen in den AGB verwendeten Definitionen ist wie folgt:

     

    Definition

    Bedeutung

    Account

    bezeichnet den Nutzeraccount, den Du durch die Anmeldung auf der Plattform erstellst.

    AGB

    bezeichnet dieses Dokument und dessen Anhänge.

    Alte Assets

    bezeichnet Einheiten eines Crypto-Assets, die Du bis zum 28. Februar 2021 erworben oder erhalten hast.

    AML/CFT

    bezeichnet Geldwäschebekämpfung, Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und Einhaltung von Sanktionen.

    Bybit EU, Gesellschaft, wir, uns, unser

    bezeichnet die Bybit EU GmbH, mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer FN 636180i.

    Crypto-Asset

    bezeichnet eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie (wie in Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 MiCAR definiert) elektronisch übertragen und gespeichert werden kann.

    EU-Travel Rule

    bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte.

    EWR

    bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.

    Exit Tax Feature

    bezeichnet die Funktionalität für den Berechnungs- und Einbehaltungsprozess für Wegzugsbesteuerungsereignisse.

    Fork

    bezeichnet die Situation, wenn sich eine Blockchain temporär oder permanent in 2 separate Ketten teilt.

    MiCAR

    bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte.

    Neue Assets

    bezeichnet Einheiten eines Crypto-Assets, die Du nach dem 28. Februar 2021 erworben oder erhalten hast.

    Nutzer, Du, Dein

    bezeichnet jede Person, die einen Account registriert und verifiziert hat.

    Plattform

    bezeichnet die von Bybit EU betriebene Dienstleistungsplattform für Crypto-Assets, inklusive jeder Webseite oder mobilen Applikation der Plattform, die es Nutzern ermöglicht, Crypto-Assets zu tauschen oder in sie zu investieren. 

    Reward-Produkt

    bezeichnet von Bybit EU angebotene Produkte oder Dienstleistungen, bei denen Du uns ein Darlehen in Crypto-Assets gewährst und als Gegenleistung Crypto-Assets erhältst (wie z.B. den Dienst Bybit Rewards im Rahmen der Bybit Rewards Vereinbarung, die Du HIER findest.

    Sicherheiten

    bezeichnet alle Vermögenswerte und Rechte jeglicher Art des Nutzers, einschließlich Crypto-Assets und Fiat-Geld, die sich mit Zustimmung des Nutzers in der Innehabung der Gesellschaft befinden oder in deren Innehabung gelangen und zur Sicherung der Ansprüche von Bybit EU gegenüber dem Nutzer dienen.

    Tax Engine

    bezeichnet die Funktionalität zur Berechnung und zum Abzug der Quellensteuer für in Österreich steuerpflichtige Personen.

    Unterstütze Währung

    Bezeichnet jede in Anhang II (Unterstützte Währungen) angeführten Währung.

    Wallet

    bezeichnet jede der zur Verfügung gestellten digitalen Wallets, die Deinem Account zugewiesen sind.

    3. Änderungen der AGB

    3.1 Benachrichtigung und Einwilligung zu Änderungen der AGB und der produktspezifischen Bedingungen

    Sobald wir beabsichtigen, eine Änderung vorzunehmen, werden wir Dich schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger über die beabsichtigten Änderungen informieren. 

    Änderungen dieser AGB und der produktspezifischen Bedingungen treten zum jeweils früheren Zeitpunkt in Kraft, sobald entweder (i) Du den geänderten AGB (oder produktspezifischen Bedingungen) ausdrücklich zugestimmt hast oder (ii) zwei Monate nach Bekanntgabe der Änderungen, es sei denn, Du hast gegen diese Änderungen Einspruch erhoben.

    3.2 Einspruch gegen eine Änderung / Beendigung des Vertragsverhältnisses

    Sobald wir Dich über Änderungen informieren, werden wir Dich auch darauf hinweisen, dass, (i) wenn Du nicht innerhalb der zweimonatigen Frist vor Inkrafttreten der Änderungen auf schriftlichem Wege oder auf der Plattform Einspruch erhebst, davon ausgegangen wird, dass Du den Änderungen zugestimmt hast, und dass Du (ii) das Recht hast, das gesamte Vertragsverhältnis oder Teile davon, die sich auf die Änderungen beziehen, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bis die Änderungen in Kraft treten. Während dieses Zeitraums wirst Du weiterhin Zugang zu Deinem Account haben.

    3.3 Ausnahmen bei Änderungen von Dienstleistungen und Gebühren

    Die vorhergehenden Absätze gelten nicht für Einschränkungen der Dienstleistungen der Gesellschaft und für die Gebühren des Nutzers für bestehende Produkte. 

    Zur Klarstellung: Wenn wir ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung einführen, das/die unsere derzeitigen AGB und produktspezifischen Bedingungen nicht ändert, können wir es/sie sofort einführen. Wir werden Dich darüber informieren, bevor Du diese nutzt.

     

    4. Registrierung Deines Accounts

    4.1 Registrierungsprozess. Um die Dienste der Plattform nutzen zu können, musst Du dich anmelden und einen Nutzeraccount ("Account") auf der Plattform erstellen.

    4.2 Erforderliche Dokumente. Um einen Account erstellen zu können, benötigst Du entweder:

    4.2.1 einen amtlichen Reisepass; oder

    4.2.2 einen amtlichen Lichtbildausweis, der von einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") ausgestellt wurde; oder

    4.2.3 eine von einem EWR-Land ausgestellte offizielle Aufenthaltsbewilligung.

    Das Dokument muss jeweils gültig sein, von einer staatlichen Behörde ausgestellt und mit dem bei der Registrierung des Accounts angegebenen Namen übereinstimmen.

    Um einen Account einrichten zu können, kann die Gesellschaft Dich auch auffordern, Dokumente zur Verifizierung Deiner Adresse vorzulegen. 

    4.3 Nutzereinschränkungen. Du kannst weder einen Account registrieren, noch die Plattform nutzen

    4.3.1 wenn Du keine natürliche Person bist die im eigenen Namen handelt;

    4.3.2 wenn Du beabsichtigst, die Plattform für geschäftliche Zwecke zu nutzen;

    4.3.3 wenn Du (i) nicht zumindest 18 Jahre alt bist sowie (ii) nicht das gesetzliche Mindestalter erreicht hast, das erforderlich ist, um ein Nutzer von Bybit EU zu werden und/oder die Plattform gemäß den für Dich geltenden Gesetzen zu nutzen; 

    4.3.4 wenn Du nach dem für Dich geltenden anwendbaren Recht nicht geschäftsfähig bist;

    4.3.5 wenn Du Deinen gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb des EWR hast;

    4.3.6 wenn Du gemäß dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) als US-steuerpflichtig giltst, einschließlich US-Bürger, in den USA ansässige Personen, Inhaber einer Greencard oder Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft in den USA;

    4.3.7 wenn Du die Staatsangehörigkeit eines der hier aufgeführten Länder besitzt:; 

    4.3.8 wenn Du die Staatsangehörigkeit eines Landes oder Gebiets besitzt, welches Wirtschaftssanktionen unterliegt oder Du selbst Wirtschafssanktionen unterliegst, die von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, einem EWR-Staat oder den Vereinigten Staaten von Amerika verhängt wurden; oder

    4.3.9 wenn Bybit EU Deinen Account bereits zuvor aus wichtigem Grund gekündigt hat. 

    Bybit EU kann jederzeit beschließen, die Registrierung auf der Plattform für bestimmte Personen, oder für Einwohner oder Staatsangehörige bestimmter Länder einzuschränken oder auszusetzen.

    4.4 Verifizierung der Identität. Du darfst die Plattform erst nutzen, nachdem Du die Nutzerverifizierung und das Onboarding erfolgreich abgeschlossen und die AGB sowie die Datenschutzerklärung akzeptiert hast. 

    4.5 Aktuelle und vollständige Informationen. Du musst die Dokumente und Informationen, die Du während des Registrierungs- und Nutzerverifizierungsprozesses zur Verfügung gestellt hast, auf dem neuesten Stand, korrekt und vollständig halten und Du darfst keine Informationen vorenthalten, die den Nutzerverifizierungsprozess möglicherweise beeinflussen oder eine weitere Due-Diligence-Prüfung auslösen könnten. Du musst die genannten Informationen oder Dokumente aktualisieren, sobald sich diese ändern

    4.6 Dauer. Deine Geschäftsbeziehung mit der Gesellschaft beginnt, sobald wir Dich als Nutzer akzeptieren, und läuft auf unbestimmte Zeit.

    4.7 Ein Account. Sofern nicht von Bybit EU gefordert oder verlangt, darfst Du nur einen Account haben, das heißt Du darfst nur einmal den Onboarding-Prozess durchlaufen. Wenn Du mehrere Accounts hast, behält sich Bybit EU das Recht vor, alle Accounts bis auf einen zu sperren und gegebenenfalls die auf Deinen zusätzlichen Accounts hinterlegten Vermögenswerte auf Deine Kosten auf Deinen verbleibenden Account zu übertragen. 

    4.8 Sub-Account. Innerhalb Deines Accounts darfst Du Sub-Accounts eröffnen und verwenden. Sub-Accounts werden nur zur Visualisierung angezeigt und sind nicht auf der Blockchain getrennt. Sub-Accounts sind für bestimmte Zwecke vorgesehen, z.B. für den Austausch von "Crypto-Assets", die Verwaltung von Sicherheiten oder anderen spezifischen, produktbezogenen Funktionen.

    4.9 Keine gemeinsame Nutzung oder Abtretung des Accounts. Vorbehaltlich geltender Gesetze oder der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Bybit EU darfst Du Deinen Account oder die damit verbundenen Rechte weder an eine andere Person abtreten noch mit ihr teilen noch den Account einer anderen Person nutzen. Diese Einschränkung gilt nicht für (i) Geldforderungen gegen Bybit EU, (ii) jegliche Forderungen, bei denen Bybit EU kein schutzwürdiges Interesse hat, die Abtretung zu untersagen, oder (iii) Forderungen, bei denen die berechtigten Interessen des Nutzers an der Übertragung die Interessen von Bybit EU an einem Verbot der Abtretung überwiegen.

     

    5. Gelder / Zahlungskonto 

    5.1 Bybit EU führt keine Bankkonten, Zahlungskonten oder vergleichbare Konten für die Nutzer. Nutzer können jedoch Geldbeträge, die für die Nutzung der Plattform verwendet werden sollen, auf ein Zahlungskonto einzahlen, das im Namen von Bybit EU geführt wird.

    5.2 Bybit EU wird die Geldbeträge des Nutzers bis spätestens zum Ende des auf den Eingang der Geldbeträge folgenden Geschäftstags bei einem zugelassenen Kreditinstitut innerhalb des EWR einzahlen (gegebenenfalls nach Konvertierung in Euro gemäß Abschnitt 5.8). Das verwendete Konto bei dem Kreditinstitut ist eindeutig von jenen Konten getrennt, auf denen Geldbeträge von Bybit EU selbst gehalten werden. Eine solche Hinterlegung erfolgt nur für die in Anhang II (Unterstützte Währungen) angeführten Währungen (jede solche Währung eine "Unterstützte Währung").

    5.3 Jede Auszahlungsanweisung für Geldbeträge, die der Nutzer über die Plattform erteilt, gilt als Anweisung an das Kreditinstitut, den ausgewählten Betrag entsprechend der vom Nutzer gewählten Auszahlungsmethode auszuzahlen.

    5.4 Einziges Zahlungskonto. Dein Account muss mit Deinem Zahlungskonto oder einer Zahlungsmethode verknüpft werden. Dein Zahlungskonto oder die Zahlungsmethode können nur mit einem einzigen Account verknüpft werden. 

    5.5 Übereinstimmende Namen. Der Name des Inhabers eines Zahlungskontos oder einer Zahlungsmethode muss mit dem zugehörigen Namen Deines Accounts übereinstimmen. 

    5.6 EWR-Zahlungskonto. Es dürfen nur Zahlungen von einem Zahlungskonto innerhalb des EWR auf Deinen Account gutgeschrieben werden

    5.7 Limits. Je nach Deinem Status gelten bestimmte tägliche, wöchentliche und monatliche Limits für Ein- und Auszahlungen in Fiat-Geld. Die Details und genauen Limits findest Du Hier.

    5.8 Umrechnung von nicht unterstützten Währungen. Wenn ein Nutzer Gelder zur Nutzung auf der Plattform in einer Währung einzahlt, die keine Unterstützte Währung ist, werden diese Gelder bei Eingang bei Bybit EU vom genutzten Zahlungsdienstleister zum an diesem Tag geltenden marktüblichen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet. Gleichermaßen wird, wenn ein Nutzer Auszahlungen in einer Währung beantragt, die keine Unterstützte Währung ist, der Auszahlungsbetrag vom Zahlungsdienstleister zum am Tag der Bearbeitung geltenden marktüblichen Umrechnungskurs von Euro in die angeforderte Währung umgerechnet. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt der Einzahlung und der Auszahlung schwanken können, was zu einem Unterschied zwischen den eingezahlten und ausgezahlten Beträgen führen kann. Bybit EU ist nicht für Gewinne oder Verluste verantwortlich, die sich aus solchen Wechselkursschwankungen ergeben

     

    6. Lizenz 

    6.1 Nutzungsrechte. In Übereinstimmung mit und vorbehaltlich der Einhaltung aller Bestimmungen dieser AGB und der produktspezifischen Bedingungen gewährt Bybit EU Dir eine gebührenfreie, begrenzte, widerrufliche, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugang zu und für die Nutzung der Funktionen der Plattform.

    6.2 Umfang der Lizenz. Die in diesem Abschnitt gewährte Lizenz umfasst ausschließlich das Recht, die Plattform sowie die Produkte und Dienstleistungen für Deinen persönlichen Gebrauch zu nutzen.

    6.3 Vorbehalt der Rechte. Die Plattform und alle Produkte von Bybit EU werden an Dich lediglich lizenziert und nicht verkauft. Sofern nicht ausdrücklich hierin vorgesehen, werden von uns keine weiteren Rechte oder Lizenzen gewährt (insbesondere in Bezug auf unseren Quellcode der Software), und alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind uns (oder unseren Lizenzgebern) vorbehalten.

     

    7. Account Sicherheit und Schutzmaßnahmen

    7.1 Deine Accountdaten müssen geheim gehalten werden. Du musst alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Deine Accountdaten zu schützen und zu sichern. Du darfst keinen Dritten Zugang zu oder die Kontrolle über Deinen Account gewähren. Wir empfehlen, ein sicheres Passwort für Deinen Account zu erstellen, welches Du nirgendwo sonst verwendest. Außerdem darfst Du niemals Fernzugriff gestatten oder Deinen Bildschirm mit einer anderen Person teilen, während Du in Deinem Account angemeldet bist. 

    Wir empfehlen dringend, Deinen Accountverlauf regelmäßig zu überwachen, um unbefugte oder ungewöhnliche Aktivitäten zu erkennen und diese unverzüglich zu melden. Eine Sicherheitsverletzung könnte möglicherweise dazu führen, dass sich Dritte unbefugt Zugang zu Deinem Account verschaffen, was zum Verlust oder Diebstahl von Crypto-Assets, Geldern auf Deinem Account oder auf damit verbundenen Konten, wie Bankkonten und/oder Kreditkarten führen kann. 

    7.2 Was nach einer Sicherheitsverletzung geschieht. Wenn Du von einer Sicherheitsverletzung im Zusammenhang mit Deiner Nutzung der Plattform erfährst oder Du glaubst, dass es eine solche gegeben hat, musst Du unverzüglich Bybit EU benachrichtigen und alle angeforderten Informationen und Hilfe, soweit vernünftigerweise zumutbar, bereitstellen. Es ist notwendig, dass Du die folgende Vorgangsweise einhältst: 

    1. Du musst unverzüglich Bybit EU über die vermutete Sicherheitsverletzung informieren, dies kann über den Livechat oder über den folgenden LINK erfolgen. Darüber hinaus musst Du während der gesamten Dauer der Sicherheitsverletzung richtige und aktuelle Informationen bereitstellen.

    2. Du bist verpflichtet, Dein Passwort zu ändern, wenn Du den Verdacht hast, dass Deine Sicherheitsinformationen einem Unbefugten bekannt sind. 

    3. Du musst alle weiteren Maßnahmen ergreifen, die von uns vernünftigerweise gefordert werden, um die Sicherheitsverletzung abzumildern, zu behandeln oder zu melden.

    4. Bybit EU kann alle Informationen oder Dokumente anfordern, die wir im Zusammenhang mit dem vermuteten Sicherheitsverstoß für relevant oder notwendig halten.

    5. Du kannst aufgefordert werden, die Nutzung Deines Accounts vorübergehend einzustellen und Dich einer erneuten Überprüfung zu unterziehen, bevor der Zugang wiederhergestellt wird.

    7.3 Authentifizierungssysteme. Um auf Deinen Account zugreifen zu können, musst Du Dich durch Angabe Deiner E-Mail-Adresse und Deines Passworts authentifizieren.  

    7.4 Kein Zugang über nicht autorisierte Anwendungen. Du darfst nicht über nicht offizielle oder unbefugte Dritte, Anwendungen, Websites oder Schnittstellen auf die Plattform zugreifen. Du trägst die alleinige Verantwortung für alle Sicherheitsrisiken und Konsequenzen, die sich aus einem solchen Zugriff ergeben. Wir empfehlen Dir, unbefugte oder verdächtige Dritte, Anwendungen oder Websites, die vorgeben, mit uns in Verbindung zu stehen, direkt über unsere offiziellen Support-Kanäle zu melden.

    7.5 Sollten die internen Sicherheitssysteme von Bybit EU ein verdächtiges oder betrügerisches Verhalten oder andere Sicherheitsbedrohungen für den Nutzer feststellen, wird Bybit EU den Nutzer per E-Mail darüber informieren. Die Nutzer haben die Möglichkeit, bei Bybit EU die Deaktivierung ihres Accounts zu beantragen, wodurch sie sich nicht mehr in den Account einloggen, keine Transaktionen einleiten und keine Überweisungen vornehmen können. Bybit EU verfügt über automatisierte Verfahren, um derartigen Anträgen der Nutzer schnellstmöglich nachzukommen. Informationen und Anweisungen zur Unterstützung von Nutzern mit einem deaktivierten Account findest Du unter LINK

    7.6 Risikoerkennung und -minimierung. Bybit EU nutzt fortlaufende Überwachungsebenen sowie regelmäßige Compliance-Prüfungen und Kontenabgleiche und führt regelmäßig manuelle Systemprüfungen und Kontenabgleichstests durch. Die Kontenabgleichstests erfordern den (fortlaufenden) Abgleich der On-Chain-Wallets mit dem internen Positionsregister von Bybit EU, dem sogenannten Off-Chain Information Ledger, wodurch mögliche Fehlanpassungen genau überwacht werden.  

    7.7 Cybersicherheit und digitale Infrastruktur. Der Cybersicherheitsrahmen von Bybit EU ist darauf ausgelegt, die digitale Infrastruktur vor Cyberbedrohungen zu schützen. Bybit EU verwendet mehrschichtige Cybersicherheitsprotokolle, um das Risiko des Verlusts von Crypto-Assets zu minimieren. Es werden Systeme zur Erkennung von Bedrohungen eingesetzt, um verdächtige Aktivitäten zu überwachen. 

    7.8 Risikoüberwachung. Bybit EU setzt spezielle IT- und Prozessüberwachungssysteme ein, um das Auftreten von Risiken oder Bedrohungen zu erkennen. Diese Überwachungssysteme lösen automatische Alarme bei Bybit EU aus, sobald potenzielle oder bereits eingetretene Risiken erkannt werden.

    7.9 Externe Überwachungssysteme. Bybit EU nutzt externe Drittanbieter für die technischen Aspekte der Überwachung von Verifizierungen von nicht gehosteten Wallets gemäß der Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben für Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte ("EU Travel Rule").

    7.10 Meldung von verdächtigen Aktivitäten. Bybit EU hält sich an die strengen Meldepflichten gemäß der EU-Travel Rule. Berichte über verdächtige Aktivitäten (Suspicious Activity Reports, SARs) werden im Einklang mit dem internen Meldeverfahren von Bybit EU für alle als verdächtig eingestuften Transaktionen eingereicht.

    7.11 (Cloud-)Server-Infrastruktur. Der IT-Betrieb von Bybit EU stützt sich auf eine redundante (Cloud-)Server-Infrastruktur. Dies hilft bei Serverausfällen, Auswirkungen auf die IT-Infrastruktur und den laufenden Betrieb zu verhindern. 

    7.12 Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. Bybit EU hat einen umfassenden Plan für die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle erstellt, um potenzielle Sicherheitsverletzungen und andere Vorfälle schnell und effektiv zu bewältigen. Bybit EU testet diese Pläne regelmäßig.

    7.13 Mechanismus zur Benachrichtigung der Nutzer. Die Nutzer werden im Falle eines Sicherheitsvorfalls, der ihre Crypto-Assets betrifft, oder im Falle von vermutetem oder tatsächlichem Betrug oder Sicherheitsbedrohungen so schnell wie möglich über die dafür vorgesehene Kommunikationsplattform benachrichtigt, es sei denn, eine solche Benachrichtigung ist aufgrund zwingender rechtlicher Verpflichtungen wie AML/CFT-Gesetze und -Vorschriften verboten.

    7.14 Zugangskontrolle. Die Zugangskontrolle umfasst unter anderem eine rollenbasierte Zugangskontrolle, die Aufteilung von Aufgaben, die Einschränkung privater Schlüssel (private keys) und das Erfordernis einer Multi-Signatur. Darüber hinaus verwendet Bybit EU weitere Sicherheitsmaßnahmen wie Zugriffssicherungen, Adressbeschränkungen, Zugriffsüberwachung und regelmäßige Reviews.

    7.15 Revision. Es werden regelmäßige Tests und Vermögensabgleiche durchgeführt, um die Richtigkeit aller Aufzeichnungen über Deine Crypto-Assets auf der Plattform zu überprüfen. 

    7.16 Risikobasierter Revisionsplan. Es wird ein jährlicher risikobasierter interner Revisionsplan erstellt, um erhebliche Risiken zu erkennen. Der Plan wird vierteljährlich überprüft, um neu auftretende Risiken und Veränderungen in der operativen Landschaft zu berücksichtigen. 

     

    8. Kommunikation und Authentifizierung 

    8.1 Authentifizierungssysteme. Um auf den Account zugreifen zu können, müssen sich die Nutzer authentifizieren. Nutzer können nach eigenem Ermessen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen freischalten, um ihren Account und ihre Crypto-Assets zu schützen. Bybit EU bietet verschiedene technische Mittel, um die Sicherheit des Accounts zu erhöhen und zusätzliche Überprüfungsebenen hinzuzufügen. Wir empfehlen Dir dringend, diese Sicherheitsvorkehrungen zu Deiner eigenen Sicherheit zu nutzen. 

    8.2 Obligatorische zusätzliche Schutzmaßnahmen. Bybit EU kann zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Schutz Ihres Kontos verlangen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

    8.3 Anweisung des Nutzers. Jede Anweisung, Handlung, Transaktion oder Anfrage, die unter Verwendung des Accounts durchgeführt wird, gilt als vom Nutzer erteilt, es sei denn, der Missbrauch wurde von Bybit EU vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

    8.4 Die auf der Plattform veröffentlichten Informationen stehen dem Nutzer dauerhaft zur Verfügung, dies unter Berücksichtigung möglicher technischer Ausfälle der Plattform. Alle anderen Informationen, die für den Nutzer relevant sind, werden dem Nutzer durch (Pop-up-)Benachrichtigungen auf der Plattform oder auf einem dauerhaften Datenträger zu dem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt, zu dem sie erstmals auftauchen oder für den Nutzer relevant werden.

    8.5 Die Gesellschaft wird den Nutzer ohne unnötige Verzögerung informieren, wenn sie Kenntnis von oder den Verdacht auf illegales Verhalten oder Betrugsrisiken hat, die ein Sicherheitsrisiko für den Nutzer oder seine Crypto-Assets darstellen. 

    8.6 Kommunikationskanal. Die Gesellschaft nutzt verschiedene Kommunikationskanäle, um den Nutzern Informationen bereitzustellen. Die Nutzer können jederzeit über die Plattform auf alle erforderlichen Informationen zugreifen. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt die Gesellschaft den Nutzern zusätzlich Informationen auf dauerhaften Datenträgern (z.B. per E-Mail) zur Verfügung.

    8.7 Kundensupport. Bei Fragen können die Nutzer über den Livechat auf der Plattform oder über das HelpCenter Anfragen an den Kundensupport stellen.

     

    9. Deine Pflichten bei der Nutzung der Plattform

    9.1 Während Deiner laufenden Nutzung der Plattform musst Du die folgenden Verpflichtungen einhalten:

    9.1.1 Name/Adresse/Kontaktdaten/Staatsangehörigkeit. Du bist verpflichtet, alle Informationen auf Deinem Account auf dem neuesten Stand und korrekt zu halten und Bybit EU unverzüglich über die Plattform über jede Änderung dieser Informationen (wie Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Staatsangehörigkeit, Postanschrift oder Hauptwohnsitz) zu informieren. 

    Wenn Du Bybit EU nicht über Änderungen Deiner E-Mail-Adresse oder Postanschrift informierst, werden alle Mitteilungen, die wir an Dich senden, weiterhin an die in Deinem Account angegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift gesendet. Diese gelten als ordnungsgemäß zugestellt und von Dir erhalten, wenn Bybit EU weder (i) Kenntnis von Änderungen Deiner E-Mail-Adresse oder Postanschrift hatte, noch (ii) aufgrund grober Fahrlässigkeit von einer solchen Änderung keine Kenntnis hatte.

    9.1.2 Handeln auf eigene Rechnung. Du handelst nur in Deinem eigenen Namen und auf Deine eigene Rechnung und erstellst und nutzt einen Account nur für Dich selbst. Sofern nicht anderweitig mit Bybit EU vereinbart, wirst Du nicht als Vermittler, Broker oder Treuhänder irgendeiner Art für irgendeine Person handeln (einschließlich des geteilten rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an dem Account oder einem Crypto-Asset, das auf Deinem Account hinterlegt ist) oder irgendeiner anderen von Dir verschiedenen Person Zugang zu dem Account gewähren. 

    9.1.3 Du stellst Bybit EU oder anderen regulierten Finanzdienstleistern (zB dem Zahlungsdienstleister, E-Geld Instituten, Wertpapierfirmen), unverzüglich alle angeforderten Informationen oder Unterlagen, die mit Deiner Nutzung der Plattform in Verbindung stehen, zur Verfügung. Du stellst Bybit EU oder einem Finanzdienstleister keine falschen, unrichtigen, unvollständigen und/oder irreführenden Informationen oder Unterlagen, die mit Deiner Nutzung der Plattform in Verbindung stehen, zur Verfügung. Du versuchst nicht auf andere Weise, Bybit EU oder einen Finanzdienstleister, im Zusammenhang mit Deiner Nutzung der Plattform zu täuschen oder irrezuführen. 

    9.1.4 Mittelherkunft. Auf Aufforderung von Bybit EU bist Du verpflichtet, angemessene Daten oder Informationen, wie Bankauszüge oder Verträge, vorzulegen, um die Herkunft Deiner Gelder angemessen zu belegen. Es ist nicht gestattet, die wahre Herkunft Deiner Gelder zu verschleiern, indem Du gegenüber Bybit EU oder einem Finanzdienstleister der im Zusammenhang mit deiner Nutzung der Plattform steht, falsche, unvollständige, veraltete oder irreführende Angaben machst.

    9.1.5 Einreichung von Beschwerden. Beschwerden und allgemeine Anfragen zu unseren Dienstleistungen können an das Kundensupport-Team gerichtet werden. Du kannst die Standardvorlage für formelle Beschwerden verwenden, die Du HIER findest, oder Du nutzt die Live-Chat-Funktion auf der Plattform für generelle Fragen. Weitere Informationen darüber, wie eine Beschwerde eingereicht werden kann, findest Du hier.

    9.1.6 Verlust der Geschäftsfähigkeit. Der Nutzer informiert Bybit EU unverzüglich über den Verlust oder die Einschränkung seiner Geschäftsfähigkeit zum Abschluss verbindlicher Verträge, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. 

    9.1.7 Falls ein Nutzer seinen Wohnsitz in ein Land verlegt, in dem ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung nicht angeboten wird, muss der Nutzer das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung kündigen, bevor die Änderung des Wohnsitzes bearbeitet wird.

    9.2 Verbotene Aktivitäten 

    9.2.1 Keine illegalen Aktivitäten. Du darfst die Plattform nicht für Aktivitäten nutzen, die nach den für Dich oder für Bybit EU geltenden Gesetzen, einschließlich Straf-, Verwaltungs- oder Steuergesetzen, verboten sind. Dies umfasst auch jede Art von Interaktion mit dem Dark Web, Betrugsfällen, sanktionierten Personen und Ländern, Verstöße gegen Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ("AML/CFT"), wie die Verletzung der Offenlegungspflicht betreffend Treuhandschaften sowie die Nichtbeachtung von Unterlassungsanweisungen. 

    9.2.2 Keine Manipulation oder Missbrauch der Plattform. Du darfst die Plattform nicht manipulieren und Du darfst keine anonymisierenden Proxys, Bots, Spider oder andere automatische Geräte, Programme, Skripts, Algorithmen oder manuelle Prozesse, die automatischen Methoden gleichkommen, verwenden, um auf jegliche Teile der Plattform zuzugreifen, diese zu erlangen, zu kopieren, zu überwachen oder die Navigationsstruktur oder die Darstellung der Bybit EU-Dienste zu umgehen oder nachzubilden.

    9.2.3 Kein Marktmissbrauch. Jegliche Form des Marktmissbrauchs nach geltendem Recht, einschließlich Insiderhandel und Marktmanipulation, ist auf der Plattform strengstens verboten. Marktmissbrauch bezieht sich auf Aktivitäten, die den Preis, die Nachfrage oder das Angebot eines Vermögenswerts verzerren und zu einem unfairen Vorteil oder zur Täuschung anderer Teilnehmer führen. Marktmissbrauch stellt nicht nur einen Verstoß gegen diese AGB dar, sondern kann auch rechtliche und regulatorische Konsequenzen nach sich ziehen.

    9.2.4 Es ist Dir verboten, die Plattform in irgendeiner Weise zu nutzen, Informationen oder Inhalte bereitzustellen oder Dich bei der Nutzung der Plattform in einer Weise zu verhalten, die 

    1. eine andere Person verleumdet;

    2. obszön, sexuell freizügig oder anstößig ist;

    3. für ein anderes Produkt oder Unternehmen wirbt;

    4. geeignet ist, eine andere Person zu belästigen, zu verärgern, bloßzustellen oder zu beängstigen;

    5. geeignet ist, die Plattform in irgendeiner Weise zu stören, oder Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter fördert;

    6. ein Urheberrecht, eine Marke, ein Geschäftsgeheimnis oder ein anderes Eigentumsrecht einer anderen Person verletzt; 

    7. die Nutzung der Plattform durch andere Personen einschränkt oder behindert, insbesondere durch Hacking oder Verunstaltung eines Teils der Plattform; 

    8. das Funktionieren oder das Erscheinungsbild der Plattform außer Betrieb setzt, beschädigt oder verändert; 

    9. irgendeinen Teil der Plattform ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung framet oder spiegelt;

    10. Informationen über andere Nutzer ohne deren ausdrückliche Zustimmung sammelt oder speichert;

    11. unerwünschte oder unerlaubte Werbung, Spam oder Kettenbriefe an andere Nutzer der Plattform sendet;

    12. häufige, intensive Transaktionen mit oder ohne Software oder Trading-Tools durchführt, die von der Plattform nicht genehmigt sind;

    13. Inhalte überträgt, die Softwareviren oder andere schädliche Computercodes, Dateien oder Programme enthalten; 

    14. Inhalte jeglicher Art (re-)produziert, teilt oder anderweitig bewirbt, die die Gesellschaft mit dem Angebot von unregulierten E-Geld-Token oder unregulierten vermögenswertereferenzierten Token in Verbindung bringen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Screenshots, Miniaturansichten oder Mockups, die das Logo oder die Plattform der Gesellschaft neben solchen unregulierten Vermögenswerten zeigen), oder

    15. Gewalt oder rechtswidrige Handlungen befürwortet, fördert oder unterstützt.

     

    10. Rechte und Pflichten von Bybit EU

    10.1 Neben unserem Recht, Deinen Account bei Bybit EU aus wichtigem Grund in den unten aufgeführten Fällen zu kündigen, kann Bybit EU Maßnahmen ergreifen, um einen Verstoß gegen diese AGB zu beheben, einschließlich der aber nicht beschränkt auf die folgenden Maßnahmen:

    10.1.1 Alle Maßnahmen zu ergreifen, die Du hättest ergreifen sollen, z.B. die Aktualisierung veralteter Informationen; 

    10.1.2 Deinen Account zu sperren und/oder alle Tausch- und Investitionsfunktionen über die Plattform gemäß Abschnitt 14 zu deaktivieren; oder

    10.1.3 Auszahlungen auf Deine Wallets oder Dein Bankkonto auszusetzen oder einzubehalten (z.B. bei fehlender Bereitstellung der für Dich und Bybit EU nach geltenden Steuervorschriften erforderlichen Angaben).

    10.2 Offenlegung von Daten gegenüber Behörden. Wir legen alle Dich und Deinen Account betreffenden Daten (einschließlich aller in der Vergangenheit in diesem Zusammenhang getätigten Transaktionen) offen, wenn diese Offenlegung von einem zuständigen Gericht oder einer Regierungs-, Bank-, Steuer- oder sonstigen Aufsichtsbehörde oder einer ähnlichen offiziellen Stelle (z.B. im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen) gefordert oder verlangt wird. Wir behalten uns das Recht vor, mit solchen Behörden im größtmöglichen Umfang zusammenzuarbeiten.

    10.3 Pfändung Deines Vermögens und Deiner Gelder. Im Falle einer Pfändung Deiner Vermögenswerte oder Gelder können wir verpflichtet sein, über diese Vermögenswerte oder Gelder gemäß den Anweisungen des zuständigen Gerichts, des Verwalters oder der bevollmächtigten Person zu verfügen und/oder Deinen Account zu sperren oder zu beschränken.

     

    11. De-listing

    11.1 De-listing eines Crypto-Assets von der Plattform bedeutet die Entfernung des Crypto-Assets von der Plattform. 

    11.2 Bybit EU kann ein Crypto-Asset unter bestimmten Bedingungen von der Plattform streichen, einschließlich der, aber nicht beschränkt auf die folgenden Fällen: 

    11.2.1 Regulatorische Änderungen, die den rechtlichen Status des Crypto-Assets beeinflussen; 

    11.2.2 Unzureichende Marktliquidität; oder

    11.2.3 Sicherheitsschwachstellen oder Risiken im Zusammenhang mit der Blockchain des Crypto-Assets. 

    11.3 Bybit EU wird die Nutzer im Voraus benachrichtigen und ihnen mitteilen, wie sich das De-listing auf ihre verwahrten Crypto-Assets und alle offenen Aufträge auswirken wird, und einen Zeitplan für den Abschluss oder die Stornierung aller verbleibenden Transaktionen mit dem Crypto-Asset angeben. Dieser Zeitraum beträgt mindestens 4 Wochen ab Deiner diesbezüglichen Benachrichtigung, es sei denn, Bybit EU ist gesetzlich verpflichtet, das De-listing früher durchzuführen. 

    11.4 Während des De-listing-Zeitraums musst Du das Crypto-Asset von Deinem Account entfernen, z.B. indem Du das Crypto-Asset verkaufst oder hinaustransferierst. Nach Ablauf des De-listing-Zeitraums können die Crypto-Assets nicht mehr weiter genutzt, z.B. verkauft oder von der Plattform abgezogen werden. 

    11.5 Für den Fall, dass Du das Crypto-Asset nicht von Deinem Account entfernst, wird Bybit EU die de-listeten Crypto-Assets gegen den entsprechenden Betrag eines E-Geld-Tokens (gemäß dem Marktpreis zum Zeitpunkt des Umtauschs auf der Plattform) umtauschen, sofern die Marktbedingungen dies zulassen. Dafür sind die entsprechenden Gebühren zu bezahlen. Dieser Umtauschvorgang wird voraussichtlich zwei bis drei Wochen nach dem Ende des De-listing Zeitraums durchgeführt.

    11.6 Wenn die Marktbedingungen nach Ablauf der Frist keinen Umtausch zulassen, findet kein Umtausch statt und der Wert des betreffenden Crypto-Assets wird auf null gesetzt.

     

    12. Forks 

    12.1 Was ist eine Fork. Eine "Fork" ist eine Situation, in der sich eine Blockchain vorübergehend oder dauerhaft in zwei getrennte Ketten aufspaltet. Forks sind ein unbeabsichtigtes, aber unvermeidliches Ereignis beim Mining, bei dem zwei Ketten, die denselben Konsensregeln folgen, vorübergehend denselben akkumulierten Proof-of-Work haben und beide als gültig angesehen werden. Sie können auch durch die Verwendung von zwei unterschiedlichen Regelsätzen entstehen, die versuchen, dieselbe Blockchain zu verwalten. Forks können bei Crypto-Assets auch absichtlich eingesetzt werden, um einer Blockchain neue Funktionen hinzuzufügen oder die Auswirkungen von Hacking oder Fehlern in einer Blockchain rückgängig zu machen.

    12.2 Keine automatische Unterstützung einer Fork. Bybit EU unterstützt nicht automatisch Forks von Crypto-Assets. Bybit EU prüft in jedem Einzelfall, ob das geforkte Crypto-Asset auf der Plattform gelistet werden kann. Bybit EU kann in wirtschaftlich vertretbarer Weise entscheiden, solche neuen Crypto-Assets nicht auf der Plattform zu integrieren. 

    12.3 Verfahren im Falle der Nichtunterstützung. Die Nutzer werden im Falle der Nichtunterstützung einer Fork nach Möglichkeit im Voraus benachrichtigt. Bybit EU wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und wie die daraus resultierenden Crypto-Assets zugewiesen werden. 

    12.4 Vorübergehende Aussetzung des Handels. Bybit EU kann den Handel vorübergehend aussetzen und die betroffenen Crypto-Assets einbehalten. 

     

    13. Gebühren & Zahlungsbedingungen 

    13.1 Transaktionsgebühren. Für jede erfüllte Transaktion sind Transaktionsgebühren zu zahlen. Diese Transaktionsgebühren sind in der Gebührentabelle aufgeführt, die HIER verfügbar ist. Du wirst über die anfallenden Gebühren informiert, bevor Du eine Order auf der Plattform abgibst. 

    13.2 Fälligkeitsdatum. Die gegenüber Bybit EU geschuldeten Transaktionsgebühren werden fällig, sobald Bybit EU ein Angebot von Dir annimmt und die Gebühren im Rahmen der daraus resultierenden Transaktion zu zahlen sind. Wenn in der Transaktionsbestätigung ein anderes Fälligkeitsdatum angegeben ist, so gilt stattdessen dieses Datum.

    13.3 Steuern. Bybit EU stuft seine Produkte als umsatzsteuerbefreit ein. Sollte sich dieser Status ändern, sei es aufgrund von Gesetzesänderungen oder unterschiedlichen Auslegungen durch die Steuerbehörden, werden die Gebühren von Bybit EU von diesem Zeitpunkt an mit der anwendbaren Umsatzsteuer belastet.

    13.4 Informationen nach der Ausführung. Für jede erfolgreich abgeschlossene Transaktion erhältst Du eine Bestätigung über die Transaktion, einschließlich einer Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Transaktion, des Preises und der anfallenden Steuern oder Gebühren, auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail). 

     

    14. Kündigung / Sperrung und Aussetzung Deines Accounts / Rückgängigmachung und Stornierung von Transaktionen

    14.1 Ordentliche Kündigung 

    14.1.1 Dein Kündigungsrecht. Du kannst jederzeit die gesamte Geschäftsbeziehung mit Bybit EU unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. 

    In bestimmten Fällen kannst Du Deinen Account möglicherweise nicht kündigen. Dies ist der Fall, wenn (i) Dein Account eingefroren, ausgesetzt oder gesperrt ist, (ii) Du ausstehende Beträge schuldest oder (iii) Du eine offene Order auf der Plattform hast.

    14.1.2 Unser Kündigungsrecht. Die Gesellschaft kann Deinen Account jederzeit unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die Gesellschaft kann Dir gegenüber alle Dienste unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist kündigen.

    Die Gesellschaft wird Dir eine solche Kündigung in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) mitteilen und übermitteln.

    14.2 Außerordentliche Kündigung 

    14.2.1 Dein Kündigungsrecht. Du kannst Deinen Account oder einen Dienst jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung zwischen der Gesellschaft und Dir unzumutbar machen. In bestimmten, wie in Abschnitt 14.1.1 erwähnten Fällen, kannst Du Deinen Account möglicherweise nicht mit sofortiger Wirkung kündigen.

    14.2.2 Unser Kündigungsrecht. Bybit EU kann Deinen Account oder einen Dienst jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung zwischen Bybit EU und Dir unzumutbar machen. Solche Gründe liegen insbesondere vor, wenn:

    1. wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass Du wegen eines Verstoßes gegen strafrechtliche, verwaltungstechnische, aufsichtsrechtliche oder steuerrechtliche Vorschriften in einem beliebigen Land der Welt verurteilt oder angeklagt bist (einschließlich angemessen belegter Medienberichte oder Marktgerüchte darüber);

    2. gegen Dich behördliche Ermittlungen (von zuständigen Behörden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, von Staatsanwälten oder von Steuerfahndern) wegen eines Verstoßes gegen einschlägige Straf-, Verwaltungs- oder Steuergesetze in einem beliebigen Land der Welt eingeleitet wurden oder angedroht werden

    3. wir Kenntnis davon erhalten oder den Verdacht haben, dass Vermögenswerte oder Gelder auf Deinem Account mit kriminellen Erträgen in Verbindung stehen oder anderweitig unrechtmäßig in Deinem Besitz sind; 

    4. wir nicht in der Lage sind, die von Dir gemachten Angaben zu überprüfen oder zu authentifizieren;

    5. Deine Handlungen eine rechtliche Haftung für Dich, die Plattform und/oder andere Nutzer der Plattform nach sich ziehen könnten; 

    6. wir von einer Regierungs- oder Verwaltungsbehörde oder einem Gericht dazu aufgefordert werden;

    7. wir dazu verpflichtet sind, um (i) geltende Gesetze oder Vorschriften (insbesondere für AML/CFT-Zwecke), (ii) interne Richtlinien, die auf solchen Gesetzen oder Vorschriften beruhen, (iii) eine Aufforderung eines Gerichts oder einer anderen Behörde oder (iv) ein anwendbares Sanktionsprogramm, zu erfüllen;

    8. Du eine Deiner Verpflichtungen (insbesondere die Verpflichtungen in Abschnitt 9) aus diesen AGB oder produktspezifischen Bedingungen verletzt;

    9. Du ein Verhalten aufweist oder versuchst, ein Verhalten aufzuweisen, das der Integrität von Bybit EU oder eines anderen Nutzers von Bybit EU schaden könnte (z.B. ein Verhalten, das als Marktmanipulation, Betrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder Ähnliches ausgelegt werden könnte);

    10. Du aufhörst, in Bezug auf Deinen Account in Deinem eigenen Namen und für Deine eigene Rechnung zu handeln;

    11. Du Deine Geschäftsfähigkeit verlierst (einschließlich im Fall Deines Todes); in diesem Fall können Dein Account und alle Transaktionen ausgesetzt werden, bis geklärt ist, wer über die Crypto-Assets und Gelder auf Deinem Account in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verfügen darf; 

    12. Du Dich nicht an die geltenden AML/CFT-Gesetze oder -Vorschriften, insbesondere an die EU-Travel Rule hältst; oder

    13. wir anderweitig durch geltendes Recht dazu verpflichtet sind.

    14.3 Vorübergehende Maßnahmen - Sperren/Einfrieren/Aussetzen von Funktionen

    14.3.1 Bybit EU kann vorübergehende Maßnahmen ergreifen – wie etwa die Aussetzung des Accounts, das Einfrierens von Transaktionen oder die Einschränkung von Dienstleistungen - aufgrund von Umständen, die insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in Folgendem bestehen können: (i) Sicherheitsüberprüfungen, (ii) laufende AML/CFT-Untersuchungen (einschließlich Überprüfungen der EU Travel Rule), (iii) nicht überprüfte oder veraltete Nutzerinformationen, (iv) (aufsichts-)behördliche Anfragen, (v) Rechtsstreitigkeiten, (vi) technische Störungen oder Unterbrechungen der Dienste Dritter oder (vii) Klärung der Erbfolge bei Tod eines Nutzers.

    14.3.2 Um die Integrität der Plattform zu schützen, wird Bybit EU auf fehlerhafte oder ungewöhnliche Aufträge achten, die den Markt destabilisieren könnten. Wenn verdächtige Aufträge entdeckt werden, können diese pausiert oder abgelehnt werden. 

    14.3.3 Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes. Wird ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vermutet, hat die Gesellschaft eine objektive und sachliche Prüfung durchzuführen, um festzustellen, ob der Verdacht begründet ist. 

    Während dieser Prüfung kann die Gesellschaft vorübergehend oder dauerhaft

    1. bestimmte Produkte sperren (d.h. Du kannst eine bestimmte Dienstleistung nicht nutzen, z.B. Abhebungen);

    2. bestimmte Dienstleistungen Deines Accounts einfrieren (d.h. alle Einzahlungen/Abhebungen und Transferdienstleistungen sperren); und/oder

    3. Deinen Account vollständig sperren (das bedeutet, dass Du keinen Zugang zu Deinem Account hast). 

    14.3.4 Prüfung der Steuerdaten für in Österreich steuerpflichtige Personen. Das österreichische Steuerrecht verpflichtet Bybit EU, bei Nutzern, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, Daten über die Anschaffungskosten und den Anschaffungszeitpunkt des Crypto-Assets zu erfragen (z.B. Einlage von Crypto-Assets oder Wohnsitzwechsel). Bybit EU kann verpflichtet sein, die von Dir gemachten Angaben zu prüfen und kann in diesem Zusammenhang zusätzliche Informationen anfordern. Du darfst das Kaufdatum nur einmal angeben, das heißt es kann von Dir nicht nachträglich korrigiert, ergänzt oder geändert werden. 

    14.3.5 Sperren oder Einfrieren. In bestimmten Fällen ist Bybit EU verpflichtet, zusätzliche Informationen vom Nutzer einzuholen und die bereitgestellten Daten zu überprüfen (beispielsweise Prüfung der Anschaffungskosten für steuerliche Zwecke). Solange Du nicht (i) die geforderten korrekten und vollständigen Informationen zur Verfügung gestellt hast oder (ii) unwiderruflich bestätigt hast, dass Du die Bereitstellung solcher Daten ablehnst, kann Bybit EU vorübergehend oder dauerhaft, 

    • bestimmte Produkte sperren (das bedeutet, dass Du einen bestimmten Dienst nicht nutzen kannst, z.B. Tausch von Crypto-Assets gegen einen Geldbetrag); oder

    • bestimmte Dienste einfrieren (beispielsweise alle Einzahlungen/Abhebungen und/oder Transfer von Crypto-Assets deaktivieren).

    14.3.6 Aufhebung der Sperre. Bybit EU wird die Sperre oder das Einfrieren aufheben oder eine ausgesetzte, rückgängig gemachte oder blockierte Transaktion abschließen, sobald diese Gründe nicht mehr bestehen. Bybit EU ist jedoch nicht verpflichtet, Dir zu gestatten, eine neue Transaktion zum gleichen Preis oder zu den gleichen Bedingungen wie die ausgesetzte, eingefrorene oder blockierte Transaktion auszuführen.

    14.4 Rückgängigmachung / Stornierung von bestimmten Transaktionen

    Eine Transaktion kann von Bybit EU storniert oder rückgängig gemacht werden, wenn:

    14.4.1 sie auf eine erkennbare Unterbrechung oder Störung des Ausführungs-, Abrechnungs- oder Kommunikationssystems zurückzuführen ist;

    14.4.2 sie von einem Account ausgeführt wurde, welcher von Unbefugten gehackt wurde, und wir nach bestem Wissen feststellen, dass die Stornierung der Transaktion im besten Interesse des Nutzers oder der Plattform ist;

    14.4.3 Bybit EU das Recht hat, Deinen Account gemäß Abschnitt 14.2 außerordentlich zu kündigen.

    14.4.4 wir davon ausgehen, dass dies notwendig ist, um die Sicherheit des Accounts zu schützen; 

    14.4.5 die Transaktion verdächtig, unbefugt oder betrügerisch ist, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder anderen illegalen Aktivitäten;

    14.4.6 wir dazu von einer Regierungs- oder Verwaltungsbehörde angewiesen werden; oder

    14.4.7 wir anderweitig durch geltendes anwendbares Recht dazu verpflichtet sind.

    14.5 Benachrichtigung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Falls wir von einer der in diesem Abschnitt 14 beschriebenen Maßnahmen Gebrauch machen (z.B. das Vertragsverhältnis beenden, eine vorübergehende Maßnahme ergreifen oder eine Transaktion rückgängig machen oder stornieren), werden wir Dich in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) über dieses Vorgehen informieren, es sei denn, dies wäre für uns rechtswidrig. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Dir irgendwelche Erkenntnisse oder Informationen mitzuteilen.

    14.6 Nachfolge im Todesfall. Nach Erhalt einer offiziellen Sterbeurkunde oder eines gesetzlichen Erbnachweises wird Bybit EU mit den Erben oder Testamentsvollstreckern des verstorbenen Nutzers zusammenarbeiten, um alle verbleibenden Vermögenswerte in Übereinstimmung mit geltendem Nachlass- und Erbrecht zu übertragen.

     

    15. Konsequenzen einer Kündigung

    15.1 Auszahlung von Vermögenswerten. Nach einer Kündigung Deines Accounts, unabhängig davon, ob die Kündigung von uns oder durch Dich veranlasst wurde, werden alle offenen Transaktionen oder Positionen geschlossen. Du bist verpflichtet, alle Vermögenswerte unverzüglich nach einer Kündigung auszuzahlen, es sei denn, es ist Dir nicht möglich oder Bybit EU nach geltendem Recht nicht möglich, eine Auszahlung durchzuführen (z.B. aufgrund der Einhaltung von Sanktionensbestimmungen oder Gerichtsentscheidungen). Jede Auszahlung bedingt die vorherige vollständige Begleichung aller ausstehenden Forderungen und aller Kapitalertragssteuerbeträge, die Bybit EU aufgrund der geltenden Gesetze einbehalten muss oder musste. 

    Zur Klarstellung: Werden nur bestimmte Teile des Vertragsverhältnisses gekündigt (z.B. Tausch von bestimmten Crypto-Assets), gilt die Auszahlungspflicht nur für den zugehörigen Vermögenswert.

    15.2 Eingeschränkte Zugangs- und Verfügungsrechte nach Kündigung. Wenn nach der Kündigung Vermögenswerte auf Deinem Account verbleiben, kannst Du die Vermögenswerte innerhalb eines Monats von der Plattform auszahlen oder übertragen. Während dieses Zeitraums ist Dein Account weiterhin zugänglich, aber für andere Aktivitäten eingeschränkt. Jeder Verkauf oder jede Übertragung von Vermögenswerten nach der Kündigung unterliegt der Genehmigung durch die Compliance-Abteilung von Bybit EU. 

    15.3 Schließung des Accounts. Nach Ablauf der einmonatigen Frist wird Dein Account geschlossen. Wenn sich noch Vermögenswerte auf Deinem Account befinden, wende Dich bitte an den Kundendienst, um über Deine Vermögenswerte zu verfügen. Du wirst in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger über diese Konsequenzen informiert werden.

    15.4 Verkauf und gesetzliche Hinterlegung. Wenn Du nicht innerhalb eines Monats nach dem Kündigungsdatum über Deine Vermögenswerte verfügst, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mitteilung an Dich auf einem dauerhaften Datenträger, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

    1. Crypto-Assets zu den jeweils geltenden Marktpreisen zu verkaufen und den Verkaufserlös (nach Abzug aller im Zusammenhang mit dem Verkauf anfallenden Gebühren und Steuern, soweit zutreffend) Deinen Account gutschreiben;

    2. Guthaben auf Deinem Account (einschließlich möglicher Verkaufserlöse gemäß Abschnitt A oben) zurück auf das bei uns registrierte Zahlungskonto von Dir zu überweisen; und/oder

    3. Deine Vermögenswerte oder Gelder auf Deine Kosten bei Gericht zu hinterlegen, wobei Du über eine solche Hinterlegung informiert wirst.

    Du wirst in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger über diese Folgen informiert. 

    Zur Klarstellung: Bybit EU haftet nicht für entgangenen Gewinn, der durch eine solche Handlung (Verkauf oder gesetzliche Hinterlegung) entsteht. 

    15.5 Gebühren. Die Gesellschaft kann eine Verwahrungsgebühr in Höhe von 0,1 % pro Monat und pro verwahrten Vermögenswert oder Guthaben erheben, wenn Vermögenswerte oder Guthaben innerhalb eines Monats nach dem Kündigungstermin auf Deinem Account verbleiben.

    Die Gesellschaft berechnet eine Verwahrgebühr in Höhe von umgerechnet mindestens 1 EUR pro Monat und umgerechnet maximal 25 EUR pro Monat und pro gekündigten Account.

    Der Saldo Deines Accounts kann nicht negativ werden. Würde die Verwahrgebühr dazu führen, dass Dein Kontostand unter 0 sinkt, werden nur die verbleibenden Vermögenswerte abgezogen.

    15.6 Fortbestehen. Alle Bestimmungen, die nach der Kündigung bestehen sollen, um Rechte oder Verpflichtungen zu erfüllen, gelten auch nach der Kündigung Deines Accounts, bis alle diese Rechte und Verpflichtungen erfüllt sind.

     

    16. Updates und Support

    16.1 Aktualisierungen. Bybit EU aktualisiert und veröffentlicht regelmäßig neue Versionen der Plattform. Um die neuesten Funktionen der Plattform nutzen zu können, musst Du auf die jeweils neueste Version aktualisieren.

    16.2 Support. Bybit EU bietet Hilfestellungen über das HelpCenter an.

     

    17. Kein Rücktrittsrecht

    Du hast kein Rücktrittsrecht für im Fernabsatz gehandelte Crypto-Assets, da der Preis der Crypto-Assets von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können.

     

    18. Sicherheiten / Pfandrechte / Aufrechnung

    18.1 Aufrechnung. Die Gesellschaft ist berechtigt, jederzeit mit jeder rechtmäßigen, fälligen und unbezahlten Geldforderung, die die Gesellschaft Dir gegenüber hat, gegen jede rechtmäßige, fällige und unbezahlte Geldforderung aufzurechnen, die Dir gegen die Gesellschaft zusteht. 

    18.2 Pfandrecht. Der Nutzer räumt der Gesellschaft ein Pfandrecht für Forderungen gemäß Abschnitt 18.3 an allen Vermögenswerten und Rechten jeder Art ein, einschließlich aller Crypto-Assets und Fiat-Geld, die mit dem Willen des Nutzers in die Innehabung der Gesellschaft gelangen ("Sicherheiten"). 

    18.3 Das Pfandrecht sichert alle Ansprüche der Gesellschaft gegen den Nutzer aus der Geschäftsverbindung, auch wenn diese Ansprüche bedingt, befristet, ungewiss oder noch nicht fällig sind.

    18.4 Das Pfandrecht entsteht mit der Erlangung der Innehabung der Sicherheiten durch die Gesellschaft, sofern Ansprüche zu diesem Zeitpunkt bestehen. Bestehen solche Ansprüche noch nicht, entsteht das Pfandrecht mit dem Zeitpunkt des späteren Entstehens solcher Ansprüche.

    18.5 Freigabe von Sicherheiten. Auf Verlangen des Nutzers gibt die Gesellschaft Sicherheiten frei, sofern kein berechtigtes Sicherungsinteresse an diesen Sicherheiten besteht.

    18.6 Verwertung von Sicherheiten

    18.6.1 Die Verwertung setzt voraus, dass die besicherte Forderung fällig ist und das Recht auf Verwertung nach vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen eingetreten ist. Der Nutzer muss über die beabsichtigte Verwertung unter Bekanntgabe der Höhe der besicherten Forderung informiert werden. Zwischen dieser Benachrichtigung und der tatsächlichen Verwertung muss mindestens ein Monat vergehen. Von dieser Frist kann abgesehen werden, wenn eine vorherige Benachrichtigung untunlich ist, etwa wenn der Aufenthaltsort des Nutzers unbekannt ist. In solchen Fällen beginnt die einmonatige Frist mit der Fälligkeit der Forderung. Eine frühere Verwertung ist zulässig, wenn andernfalls ein erheblicher und dauerhafter Wertverlust droht, der die Befriedigung der Forderung der Gesellschaft gefährdet.

    18.6.2 Verkauf. Sicherheiten, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, verwertet die Gesellschaft gemäß §§ 466a ff. ABGB durch freihändigen Verkauf zu diesem Preis auf einer Handelsplattform oder Börse (einschließlich der Plattform).

    18.6.3 Zwangsvollstreckung und außergerichtliche Versteigerung. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Sicherheiten exekutiv zu verwerten oder, wenn kein Markt- oder Börsenpreis vorliegt, durch ein befugtes Unternehmen öffentlich versteigern zu lassen. Zeit und Ort der Versteigerung sowie eine allgemeine Beschreibung der Sicherheiten werden öffentlich bekannt gegeben. Der Nutzer wird hiervon benachrichtigt.

    18.6.4 Zurückbehaltungsrecht. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Leistungsverpflichtungen gegenüber dem Nutzer wegen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung zurückzuhalten, auch wenn diese Ansprüche nicht auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. 

     

    19. Gewährleistung

    19.1 Für die Leistungen zur Verfügungstellung der Plattform gilt die gesetzliche Gewährleistung für Mängel nach österreichischem Recht. 

    19.2 Die Dienstleistungen von Bybit EU sind im Allgemeinen jederzeit verfügbar, außer im Falle von (geplanten und ungeplanten) Unterbrechungen. Technologiebasierte Systeme wie die Plattform erfordern (geplante und ungeplante) Wartungs- und Entwicklungsarbeiten, und solche Unterbrechungen der Systeme sind notwendig und systemimmanent. Während des Zeitraums einer solchen Unterbrechung kann die Nutzung der Plattform eingeschränkt oder gänzlich eingestellt werden und somit auch der Kauf, Verkauf, die Nutzung oder der Transfer von Crypto-Assets verzögert oder unterbrochen werden. 

    19.3 Trotz der Bemühungen, ununterbrochene Dienste anzubieten, kann es vorkommen, dass die Dienste, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus den folgenden Gründen unterbrochen werden:

    19.3.1 Systemwartung: Regelmäßige Wartung zur Verbesserung der Systemleistung oder Sicherheit.

    19.3.2 Unerwartete Ausfälle: Technische oder infrastrukturelle Probleme, die sich der Kontrolle von Bybit EU entziehen, wie z.B. Serverausfälle, Bedrohungen der Cybersicherheit oder Netzwerkausfälle.

    19.3.3 Liquiditätsanbieter von Bybit EU stellen den Handel ein; 

    19.3.4 Nichtverfügbarkeit zuverlässiger Marktpreise entweder für ein bestimmtes Crypto-Asset oder eine Reihe von Crypto-Assets;

    19.3.5 die FMA oder eine andere zuständige Behörde verlangt aufgrund ihres Regulierungsauftrages die Einstellung des Handels eines oder mehrerer Crypto-Assets; oder

    19.3.6 Höhere Gewalt: Ereignisse wie Naturkatastrophen, Gesetzesänderungen oder andere unvorhergesehene Umstände, die den normalen Betrieb der Plattform stören.

    19.4 Unterbrechungen gelten nach österreichischem Recht nicht als Mangel, wenn die Unterbrechungen durch folgende Umstände verursacht werden:

    19.4.1 Geplante Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder Upgrades, die die Funktionalität der Plattform nicht nur vorübergehend einschränken oder zu einem Ausfall führen, welche Dir in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail oder auf der Plattform) mit einer angemessenen Vorlaufzeit von mindestens 3 Werktagen mitgeteilt werden. Solche Wartungsarbeiten werden so schnell wie möglich, mindestens aber innerhalb einer Woche, abgeschlossen; oder

    19.4.2 Ungeplante Wartungsarbeiten, die aufgrund von technischen Defekten oder unvorhergesehenen und unkontrollierbaren Ereignissen erforderlich sind. Diese Arbeiten werden so schnell wie vernünftigerweise möglich durchgeführt.

     

    20. Haftungsbeschränkung 

    20.1 Haftung für die Verwahrung von Crypto-Assets. Bybit EU GmbH haftet Dir gegenüber für den Verlust von Crypto-Assets oder den Mitteln für den Zugang dazu, die infolge von Vorfällen erlitten werden, die Bybit EU GmbH zuzurechnen sind. Die Haftung von Bybit EU GmbH ist auf den Marktwert des verlorenen Crypto-Assets zum Zeitpunkt des Verlustes gemäß Art. 75 Abs. 8 der Märkte für Kryptowerte Verordnung ("MiCAR") begrenzt.

    Zu den nicht Bybit EU GmbH zuzuschreibenden Vorfällen gehören alle Ereignisse, bei denen Bybit EU GmbH nachweist, dass sie unabhängig von der Erbringung der betreffenden Dienstleistung oder von den Tätigkeiten von Bybit EU GmbH aufgetreten sind, etwa ein mit dem Betrieb des Distributed Ledger verbundenes Problem, über das Bybit EU GmbH keine Kontrolle hat.

    20.2 Beschränkungen für Schadenersatzansprüche. Die Gesellschaft haftet nur für Schadenersatzansprüche betreffend Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Gesellschaft oder einen Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft verursacht wurden. 

    Wird ein Schaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht, so haftet die Gesellschaft nur 

    1. für Personenschäden;

    2. für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen;

    3. für Schäden, die durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft entstanden sind;

    4. nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz, und

    5. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Hauptleistungspflicht), wenn der Schaden für die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Abschlusses der Geschäftsbeziehung oder des Geschäfts vernünftigerweise vorhersehbar war. 

    Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieses Unterabsatzes (E) ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle von Bybit EU betrifft dies den Kauf und Verkauf oder den Transfer von Crypto-Assets und die Verpflichtung, Crypto-Assets für die Nutzer von Bybit EU über die Plattform in Verwahrung zu nehmen, zu verwalten oder zu sichern.

    20.3 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen aufgrund von AML/CFT-Prävention. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, sofern eine Transaktion nicht oder nur verzögert durchgeführt wurde, weil die Gesellschaft oder deren Beschäftigte in fahrlässiger Unkenntnis davon ausgegangen sind, dass ein Anhaltspunkt für (i) Geldwäscherei, (ii) Terrorismusfinanzierung oder (iii) eine Verletzung der Offenlegungspflichten im Hinblick auf den wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des § 6 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) vorliegt (Handeln im eigenen Namen und die Pflicht den wirtschaftlich Berechtigten einer Transaktion offenzulegen). Gleiches gilt, wenn die Verzögerung oder Verweigerung der Durchführung der Transaktion auf gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen zurückzuführen ist.

    20.4 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen. Die Gesellschaft haftet nicht für Verluste, Schäden oder nicht autorisierte Transaktionen, die zurückzuführen sind auf (i) die Offenlegung, Weitergabe oder dem fahrlässigen Umgang des Nutzers mit den Zugangsdaten, unabhängig davon, ob dies vorsätzlich oder unbeabsichtigt geschieht, oder (ii) den Diebstahl, Verlust oder die Kompromittierung der Zugangsdaten infolge unzureichender Sicherheitsmaßnahmen des Nutzers.

    20.5 Risiken. Die Nutzung der Plattform und bestimmte Transaktionen bergen Risiken, die sich unserer Kontrolle entziehen, und wir haften nicht für diese Risiken. Eine nicht-abschließende Liste dieser Risiken ist in Anhang I (Risiken) aufgeführt. Es können auch andere produktspezifische Risiken bestehen, die in einigen Fällen in den produktspezifischen Bedingungen für die jeweilige Dienstleistung dargelegt sind.

     

    21. Steuerliche Verpflichtungen

    21.1 Persönliche steuerliche Auswirkungen. Du solltest einen Steuerberater konsultieren, (i) um Dich über die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und der Innehabung, der Übertragung und/oder den Handel von Crypto-Assets zu informieren und (ii) um sicherzustellen, dass Du in der Lage bist, alle erforderlichen Schritte durchzuführen, um alle geltenden Steuergesetze bei der Nutzung der Plattform einzuhalten.

    Die steuerlichen Folgen hängen oft von den Steuergesetzen des Landes ab, in dem Du steuerlich ansässig bist. Wenn die Gesellschaft nicht gesetzlich verpflichtet ist, Steuern einzubehalten und/oder ein solcher Einbehalt keine endgültige Besteuerung nach den geltenden Steuergesetzen darstellt, bist Du allein dafür verantwortlich, alle nationalen und internationalen Steuergesetze einzuhalten. 

    Von Bybit EU gewährte Vorteile oder Belohnungen können für Dich der Einkommenssteuer oder anderen Steuern unterliegen, aber für Kapitalertragssteuerzwecke nicht relevant sein. Du bist allein für die Zahlung aller dieser Steuern und für die Offenlegung gegenüber Dritten und Steuerbehörden verantwortlich. Bybit EU haftet in keinem Fall für Steuerverbindlichkeiten, Abgaben oder sonstige Gebühren im Zusammenhang mit den Dir gewährten Vorteilen oder Belohnungen.

    21.2 Verpflichtung zum Steuereinbehalt. Bybit EU kann verpflichtet sein, in Deinem Namen Steuern von den Einkünften oder Transaktionen auf Deinem Account einzubehalten, und wird Steuern auf alle relevanten Einkünfte einbehalten, einschließlich, aber nicht ausschließlich auf erhaltene Belohnungen und steuerpflichtige Kapitalgewinne und andere Formen von Einkünften, wie in den Steuergesetzen, -vorschriften und der Verwaltungspraxis vorgeschrieben. Die anwendbaren Steuersätze und die Berechnungsmethode werden in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt des Eintretens eines steuerpflichtigen Ereignisses geltenden Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungspraktiken festgelegt. 

    Falls Steuern in Crypto-Assets und nicht in Fiat-Geld einbehalten werden, gelten die dafür verwendeten Crypto-Assets ebenfalls als veräußert und die erzielte Wertsteigerung unterliegt der Kapitalertragssteuer.

    In bestimmten Fällen sieht die Steuergesetzgebung Optionen vor, die vom Abzugsverpflichteten zum Zwecke des Abzuges der Kapitalertragssteuer ausgeübt werden können. Informationen über die anwendbaren Kapitalertragssteuervorschriften, die Vorgehensweise von Bybit EU bei der Anwendung dieser Vorschriften und darüber, wie sich die Handhabung durch Bybit EU auf Deine Kapitalertragssteuerposition auswirkt, findest Du hier

    Sollten Steuern, die dem Nutzer zuzurechnen sind, nicht einbehalten worden sein und von einer zuständigen Behörde nachträglich festgesetzt oder von Bybit EU verlangt werden, so hat der Nutzer Bybit EU in vollem Umfang für den Betrag dieser Steuern zu entschädigen und schadlos zu halten. 

    21.3 Verpflichtungen des Kunden

    Du bist verpflichtet, Bybit EU rechtzeitig und vollständig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die genaue Berechnung und Einbehaltung von Steuern zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem der Status des steuerlichen Wohnsitzes, Informationen über die Wegzugsbesteuerung und andere relevante Details. 

    Bei Änderungen, die sich auf die Pflicht zur Einbehaltung der Steuern auswirken können (z.B. Änderung des steuerlichen Wohnsitzes, Änderung der Adresse oder der Staatsangehörigkeit), bist Du verpflichtet, Bybit EU unverzüglich direkt auf der Plattform unter https://www.bybit.eu/app/user/account-info zu benachrichtigen. Auf Anfrage musst Du zusätzliche Informationen und/oder geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die Bybit EU benötigt, um seine Verpflichtungen als Abzugsverpflichteter zu erfüllen. Bitte beachte, dass die einmal gemachten Angaben unwiderruflich sind und zu einem späteren Zeitpunkt auf der Plattform nicht mehr geändert werden können. In einigen Fällen kann es möglich sein, die steuerliche Behandlung in der persönlichen Einkommensteuererklärung zu korrigieren. Bitte wende Dich für weitere Informationen an Deinen Steuerberater.

    Falls Du nicht die erforderlichen Angaben machst und Bybit EU dadurch ein Schaden entsteht, weil es seine Pflichten als Abzugsverpflichteter nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, haftest Du gegenüber Bybit EU für die nicht gezahlte Kapitalertragssteuer. 

    21.4 Abzug von Geldern zur Bezahlung von Steuern. Die Berechnung der Kapitalertragssteuer kann bis zu zwei Kalendertage ab dem Steuertatbestand für eine einzelne Transaktion dauern. Für die Zeit dieses Berechnungsprozesses kann ein Teil der Erlöse aus jeder potenziell steuerpflichtigen Transaktion abgezogen und für die Bezahlung der Steuern reserviert werden. Nach Ermittlung der Kapitalertragssteuer werden die zu viel gesperrten Beträge dem Account gutgeschrieben.

    Ungeachtet dessen kann die Berechnung der Kapitalertragssteuer im Falle von Wegzugsbesteuerungsereignissen (das heißt Umstände, die zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts einer Jurisdiktion im Verhältnis zu anderen Jurisdiktionen in Bezug auf Guthaben oder Crypto-Assets führen) bis zu fünf Kalendertage ab der Änderungsmitteilung auf der Plattform dauern. Für die Zeit dieses Berechnungsprozesses kann ein Teil Deiner Vermögenswerte abgezogen werden. Nach Ermittlung der Kapitalertragssteuer werden die zu viel abgezogenen Beträge Deinem Account gutgeschrieben. Eine genauere Erklärung und ein Beispiel, wie sich dies auf Dich auswirkt, findest Du hier.

    Hinsichtlich der Reward-Produkte (d.h. Produkte, die Erträge durch das Gewähren oder Erhalten von Darlehen von Crypto-Assets generieren, insbesondere der Rewards (Earn) Service und Launchpool (Spot X)), kann im Falle eines steuerpflichtigen Ereignisses ein Teil der Erträge aus jeder steuerpflichtigen Transaktion in Crypto-Assets abgezogen und für Steuerzahlungen einbehalten werden. Nach Feststellung der Quellensteuer werden alle zu viel abgezogenen Beträge Deinem Account in Crypto-Assets gutgeschrieben. Der abzuziehende Betrag der Quellensteuer und der gutzuschreibende Betrag an Crypto-Assets werden auf der Grundlage des Euro-Gegenwerts des betreffenden Crypto-Assets unter Verwendung des Bybit EU Spot-Marktpreises zum T-1 Schlusskurs des steuerpflichtigen Ereignisses berechnet.

    21.5 Ermächtigung zur Auswahl für in Österreich steuerlich ansässige Nutzer. Gemäß § 3 Z 1 der österreichischen Kryptowährungsverordnung ("Kryptowährungsverordnung") ermächtigst Du Bybit EU unwiderruflich, zu wählen, welche Einheiten eines Crypto-Assets zuerst verkauft, übertragen oder anderweitig realisiert werden (z.B. um Zahlungen zu tätigen), wenn Du zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Übertragung Einheiten eines Crypto-Assets, die Du bis zum 28. Februar 2021 erworben hast ("Alte Assets"), und Einheiten, die Du nach diesem Datum erworben hast ("Neue Assets"), in Deinem Account hast. Zur Bestimmung der Verwendungsreihenfolge wendet Bybit EU grundsätzlich das First-In-First-Out (FIFO)-Prinzip auf Basis des steuerlich relevanten Anschaffungsdatums der Crypto-Assets an, wenn Nutzer, die in Österreich steueransässig sind, Crypto-Assets verkaufen, übertragen oder anderweitig realisieren. Dementsprechend gelten die zuerst erworbenen oder erhaltenen Einheiten eines Crypto-Assets als die ersten, die verkauft, übertragen oder anderweitig realisiert werden, sofern nicht durch anwendbares Recht oder regulatorische Leitlinien ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Du kannst die Reihenfolge der Verwendung von Crypto-Assets auf der Plattform manuell anpassen.

    Ungeachtet des Vorstehenden wendet Bybit EU das Last-In-First-Out (LIFO)-Prinzip für die Investition von Crypto-Assets in Reward-Produkte (z.B. Rewards Service) an. Dementsprechend gelten die zuletzt erworbenen oder erhaltenen Einheiten von Crypto-Assets basierend auf dem steuerlich relevanten Anschaffungsdatum als die ersten, die für die Investition in Reward-Produkte verwendet werden. Das bedeutet, wenn Du in ein Reward-Produkt investiert bist, für das Du Deine zuletzt erworbenen oder erhaltenen Einheiten des Crypto-Assets verwendest (LIFO-Prinzip), und während dieser Zeit andere Einheiten desselben Crypto-Assets verkaufst, überträgst oder anderweitig realisierst, wird für den Verkauf, die Übertragung oder die Realisierung weiterhin das FIFO-Prinzip angewendet, d.h. die zuerst erworbenen oder erhaltenen Einheiten desselben Crypto-Assets gelten als verwendet.

    Alle Einheiten desselben Crypto-Assets werden als eine einzige Position betrachtet, unabhängig davon, auf welchem Sub-Account sie auf der Plattform angezeigt werden. Eine genauere Erklärung und ein Beispiel, wie sich dies auf Dich auswirkt, findest Du HIER

    21.6 Gross-up. Falls Steuern für Nutzer, die in Österreich steuerlich ansässig sind, in Crypto-Assets und nicht in Fiat-Geld einbehalten werden, gelten die dafür verwendeten Crypto-Assets ebenfalls als veräußert, und die Wertsteigerung unterliegt der Kapitalertragssteuer..

    21.7 Steuerliche Behandlung im Falle eines Umzugs nach Österreich. Bybit EU wird alle Vermögenswerte, die zum Datum der Mitteilung von Bybit EU über Deinen Umzug nach Österreich auf der Plattform gehalten werden, als steuerpflichtige Vermögenswerte für Zwecke der österreichischen Kapitalertragssteuer behandeln. Das bedeutet, dass der Wert des Vermögenswertes zum Zeitpunkt der Meldung Deines Umzugs nach Österreich die Grundlage für jeden nachfolgenden Steuertatbestand nach österreichischem Steuerrecht ist. Bybit EU wird keine steuerlichen Erwerbsdaten von Dir akzeptieren, insbesondere um nachzuweisen, dass bestimmte Crypto-Assets Bestandschutz genießen und als Alte Assets im Sinne der österreichischen Kryptowährungsverordnung behandelt werden. 

    Falls ein Nutzer seinen Wohnsitz in ein Land verlegt, in dem ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung nicht angeboten wird, muss der Nutzer das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung kündigen, bevor die Änderung des Wohnsitzes bearbeitet wird.

    21.8 Go-Live der Tax Engine und Quellensteuer auf Wegzugsbesteuerungsereignisse für in Österreich steuerlich ansässige Personen.

    Für in Österreich steuerlich ansässige Personen, die ihren Account am/nach dem 12. September 2025 registriert haben, wird die Funktionalität zur Berechnung und zum Abzug der Quellensteuer für in Österreich steuerlich ansässige Personen ("Tax Engine") sofort angewendet.

    Für in Österreich steuerlich ansässige Personen, die ihren Account vor dem 12. September 2025 registriert haben, wird die Tax Engine bis Ende 2025 live gehen. Dienstleistungen, die eine österreichische Quellensteuer auslösen würden, bleiben für diese Nutzer vorübergehend eingeschränkt, bis die Tax Engine für sie live geschaltet wurde. Auf diese Nutzer wird die Tax Engine angewendet, sobald der Nutzer (i) dieser Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat (siehe Abschnitt 3.1) und (ii) die Erklärung der steuerlichen Anschaffungsdaten für alle Einlagen vor der Annahme dieser Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgegeben hat oder die zweimonatige Wartefrist abgelaufen ist (siehe unten).

    Bybit EU wird die Nutzer zur Abgabe der Erklärung der steuerlichen Anschaffungsdaten auffordern, die für die Durchführung der Berechnung und des Abzugs der Quellensteuer erforderlich sind. Die Nutzer erhalten die Möglichkeit, die steuerlichen Anschaffungsdaten innerhalb von 60 Tagen nach der Aufforderung durch Bybit EU zu erklären. Für alle eingezahlten Crypto-Assets, für die am Ende dieses Zeitraums keine Daten bereitgestellt wurden, wird Bybit EU die steuerlichen Anschaffungsdaten für die Zwecke der Berechnung und des Abzugs der Quellensteuer unwiderruflich als unbekannt ansehen. Wenn Du diese notwendigen Informationen nicht bereitstellst, kann dies zu einer nachteiligen Besteuerung Deiner Erträge führen, und Du könntest verpflichtet sein, dies in Deiner Steuererklärung zu korrigieren und zusätzliche Informationen bereitzustellen. Eine genauere Erklärung und anschauliche Beispiele findest Du HIER.

    Eine Einzahlung von Crypto-Assets bezeichnet jede Übertragung von Crypto-Assets von einer externen Wallet gemäß Abschnitt 3.3 der Standardvereinbarung für die Verwahrung und Verwaltung von Crypto-Assets. Bestimmte Dienste und Funktionen bleiben eingeschränkt, bis die gesetzlich erforderlichen Informationen für jede Einzahlung von Crypto-Assets bereitgestellt wurden.

    Aufgrund seiner Komplexität erfordert der Berechnungs- und Einbehaltungsprozess für Wegzugsbesteuerungsereignisse ("Exit Tax Feature") zusätzliche Zeit zur Implementierung in der Tax Engine. Daher ist das Exit Tax Feature zum Go-Live der Tax Engine noch nicht verfügbar. Wenn ein Wegzugsbesteuerungsereignis eintritt, bevor das Exit Tax Feature verfügbar ist, werden bestimmte Dienste oder Funktionen (z.B. die Umwandlung von Krypto in Fiat) vorübergehend eingeschränkt.

     

    22. Anwendbares Recht

    22.1 Anwendbares Recht. Das Vertragsverhältnis zwischen Bybit EU und Dir und jede Transaktion unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss (i) der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf sowie (ii) der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts und sind dementsprechend auszulegen. 

    Das anwendbare Recht ist nur insoweit anwendbar, als es nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen des EWR-Staates, in dem Du Deinen Wohnsitz hast, einschränkt.

     

    23. Sonstiges

    23.1 Kein Verzicht auf Rechte. Das Versäumnis der Gesellschaft, eine Bedingung, ein Recht oder einen Rechtsbehelf, die in Verbindung mit der Plattform entstehen, zu irgendeinem Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum durchzusetzen oder auszuüben, stellt keinen Verzicht auf eine solche Bedingung oder ein solches Recht oder einen solchen Rechtsbehelf dar und ist auch nicht als solcher auszulegen und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht der Gesellschaft, diese später durchzusetzen oder auszuüben, vorausgesetzt, dass ein solches Recht nicht verjährt, verfallen oder präkludiert ist.

    23.2 Mitteilungen. Mitteilungen, die an Bybit EU zu richten sind, können auf einem dauerhaften Datenträger oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über die Plattform) an Bybit EU erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Bybit EU akzeptiert keine Mitteilungen über soziale Medien oder Messenger Dienste (z.B. Telegram).

     

     

    Anhang I

    Risiken

     

    Die Nutzung der Plattform und bestimmte Transaktionen bergen Risiken, die im schlimmsten Fall zu einem Totalverlust Deiner Investitionen führen können. Diese Risiken liegen außerhalb der Kontrolle von Bybit EU, und Bybit EU übernimmt in dieser Hinsicht keine Haftung. Eine nicht abschließende Liste dieser Risiken ist in diesem Anhang enthalten. Darüber hinaus können weitere produktspezifische Risiken bestehen, die in einigen Fällen in den produktspezifischen Bedingungen dargelegt sind.

    1. Allgemeine Risiken von Investitionen 

    • Jede Investition – auch über die Plattform – ist mit Chancen und inhärenten Risiken verbunden.

    • Eine Investition in ein Crypto-Asset ist mit erheblichen Risiken verbunden und möglicherweise nicht für Dich geeignet.

    • Der Wert eines Crypto-Assets ist äußerst volatil und kann innerhalb kurzer Zeit zu erheblichen Verlusten führen.

    • Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Im Extremfall kann Dein investierter Betrag vollständig verloren gehen.

    • Crypto-Assets sind nicht durch staatliche Entschädigungs- oder regulatorische Schutzmechanismen abgesichert.

    • Jedes Crypto-Asset hat individuelle Merkmale – Du solltest Dich vor einer Investition umfassend über das jeweilige Crypto-Asset informieren und es verstehen.

    • Viele Crypto-Assets sind nicht durch reale Vermögenswerte oder andere Werte gedeckt oder besichert.

    • Du solltest sorgfältig prüfen, ob die Nutzung der Plattform und unserer Produkte mit Deiner Risikobereitschaft, Deinen Anlagezielen, Deiner finanziellen und steuerlichen Situation sowie Deinen persönlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Einklang steht.

    1. Risiko von Wertminderung und extremer Volatilität

    Der Wert der auf der Plattform verfügbaren Vermögenswerte wird in der Regel durch ihren aktuellen Marktpreis bestimmt und kann daher extremen Schwankungen unterliegen und/oder ihr Wert kann auf null sinken. Solche Transaktionen und Investitionen sind nur für Nutzer geeignet, die einen Verlust des gesamten investierten Kapitals verkraften können, und sollten nicht als eine stabile Einkommensquelle betrachtet oder mit der Erwartung einer solchen eingegangen werden.

    1. Spezifisches Risiko von Margin-Transaktionen 

    Das Eingehen von Margin-Transaktionen auf der Plattform kann Dich Marktpreisrisiken von Crypto-Assets aussetzen, die Du nicht besitzt oder in Deinem Account hältst. Das Eingehen von Darlehen in Bezug auf Crypto-Assets von Bybit CASP, um Margin-Transaktionen einzugehen, setzt Dich indirekt der zukünftigen Wertentwicklung dieser geliehenen Crypto-Assets aus. Aufgrund der Besicherungspflicht kannst Du zusätzliche, in Deinem Account gehaltene Crypto-Assets verlieren, basierend auf der Wert- und Marktpreisentwicklung der anderen geliehenen Crypto-Assets, wenn Dein Account die Anforderungen an die Maintenance Margin nicht erfüllt und einer automatischen Liquidation unterliegt. Je größer der gewählte Hebel (auch dargestellt als 1-10x) ist, umso schneller können diese Risiken in Bezug auf deine Position eintreten.

    1. Kein finanzieller Rat

    Die Tatsache, dass Dir Bybit EU ein Crypto-Asset oder eine Dienstleistung zur Verfügung stellt, stellt weder eine Empfehlung dar, eine bestimmte Transaktion einzugehen, noch eine Zusicherung, dass ein auf der Plattform beschriebenes Produkt für Dich geeignet oder angemessen ist. Viele der Produkte beinhalten erhebliche Risiken, und Du solltest keine Transaktionen eingehen, sofern Du nicht alle diese Risiken vollständig verstanden hast und unabhängig festgestellt hast, dass ein solches Produkt oder eine solche Dienstleistung für Dich geeignet ist. Du solltest keine der hier enthaltenen Informationen als finanzielle, investitionsbezogene, handelsbezogene, rechtliche, aufsichtsrechtliche, steuerliche oder buchhalterische Beratung verstehen.

    1. Risiko des Fehlens von Entschädigungssystemen 

    Es bestehen keine Entschädigungssysteme im Finanzbereich, die Investitionen in Crypto-Assets absichern, da diese unter den jeweiligen regulatorischen Regelwerken keine "spezifische Investition" darstellen – mit anderen Worten: Diese Art von Investition wird nicht als eine Investition anerkannt, die Garantien oder Schutz rechtfertigt.

    1. Risiko von Software-Schwachstellen

    Die Technologie von Crypto-Assets sowie die zugrundeliegenden Softwareanwendungen und Softwareplattformen wie etwa Smart-Contract-Systeme und andere eingesetzte Software und Technologien sowie technische Konzepte und Theorien befinden sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium, sind unerprobt und außerhalb der Kontrolle oder Einflussmöglichkeit von Bybit EU.

    Es besteht ein inhärentes Risiko, dass diese Technologie Schwächen, Sicherheitslücken oder Fehler (Bugs) enthalten kann. Diese können beispielsweise zum vollständigen Verlust von Crypto-Assets führen, selbst wenn die von Bybit EU eingesetzte Software und Systeme ordnungsgemäß funktionieren.

    Viele dieser Technologien oder Softwareanwendungen, die für den Verkauf, den Transfer oder das Halten von Crypto-Assets erforderlich sind, werden weder von einem Softwarehersteller herausgegeben noch in sonstiger Weise von einer zentralen Stelle zertifiziert, sodass es keine Person oder Einheit gibt, die für etwaige Mängel haftbar gemacht werden könnte.

    Bybit EU verwendet und zeigt übliche Sicherheitszertifikate an, die von Dritten (Zertifizierungsstellen) ausgestellt wurden und allgemein als sicherheitsfördernd gelten. Diese können jedoch letztlich nicht garantieren, dass die auf einer Plattform angezeigten Sicherheitszertifikate gültig oder korrekt sind.

    Wenn Du Deine von Bybit EU angebotenen mobilen Apps, Deinen Internetbrowser sowie das zugrunde liegende Betriebssystem stets aktuell hältst, hilft dies, bestimmte Risiken und Sicherheitslücken zu minimieren.

    1. Ausfall von IT-Systemen

    IT-Systeme unterliegen Risiken wie Ausfall, Fehlern oder Nichtverfügbarkeit. Besonders hochentwickelte Systeme können im Fall eines Vorfalls zusätzliche Zeit benötigen, um vollständig neu zu starten und ihre volle Funktionalität wiederzuerlangen. IT-Systeme können von internen Systemfehlern betroffen sein, sind jedoch gleichermaßen äußeren Einflüssen ausgesetzt (z. B. erheblichen Stromausfällen).

    1. Risiken bei Verschlüsselungstechnologien

    Das Versagen von Verschlüsselungsmethoden kann dazu führen, dass Informationen oder Systeme für (Cyber-)Angriffe angreifbar werden.

    1. Externe IT-Angriffe

    IT-Systeme, insbesondere wenn sie mit dem Internet verbunden sind, können Angriffen oder Hacks ausgesetzt sein, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme beeinträchtigen.

    1. Menschliches Versagen

    IT-Systeme sind anfällig für menschliche Fehler, sei es durch fehlerhafte Eingaben oder durch eine unsachgemäße Bedienung des Systems. Menschliche Fehler sind besonders gefährlich, weil sie schwer zu identifizieren sind – denn der Fehler liegt nicht im System selbst, sondern in dessen Nutzung.

    1. Inhärente Risiken von Blockchain und DLT

    Blockchains und DLT-Technologien werden weder von Bybit EU noch im Allgemeinen von einer anderen zentralen Instanz kontrolliert. Dies führt zu zusätzlichen potenziellen Risiken sowie einem Mangel an Vorhersehbarkeit und Schutzmechanismen.

    1. Versagen von IT-Systemen

    IT-Systeme unterliegen dem Risiko von Ausfällen, Fehlern oder Nichtverfügbarkeit. Insbesondere hochentwickelte Systeme könnten zusätzliche Zeit benötigen, um neu zu starten und im Falle eines Vorfalls wieder voll funktionsfähig zu sein. IT-Systeme können durch interne Systemausfälle beeinträchtigt werden, sind aber auch externen Einflüssen (z.B. erheblichen Stromausfällen) ausgesetzt.

    1. Risiko von Diebstahl und Internet-Sicherheitslücken

    Die Softwareanwendungen und -plattformen, auf denen Crypto-Assets basieren, das/die Smart-Contract-System(e) und/oder andere technologische Komponenten und/oder Plattformen können elektronischen oder physischen Angriffen ausgesetzt sein. Diese könnten zu einem unwiderruflichen Diebstahl oder Verlust von Crypto-Assets oder zu einem Diebstahl oder Verlust privater Daten führen.

    1. Risiko der Aufhebung der Vorteile von Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)

    Bybit EU empfiehlt Dir nachdrücklich, die 2FA zu verwenden. Beachte jedoch, dass der Sicherheitsvorteil der Nutzung der 2FA faktisch aufgehoben wird, wenn beide Faktoren mit denselben Zugangsdaten oder Geräten erreichbar sind.

    1. Risiko schwacher Zugangsdaten und Risiko des Verlusts von Zugangsdaten

    Wenn Du in den dafür vorgesehenen Fällen keine 2FA verwendest, kann jede Person, die Dein Passwort und Deine E-Mail-Adresse kennt, Zugriff auf Deinen Account sowie auf die auf der Plattform hinterlegten Crypto-Assets erlangen und Transaktionen in Deinem Namen durchführen.

    Das Passwort, das Du bei der Registrierung Deines Accounts gewählt hast (in der jeweils aktualisierten Version), kann trotz Einzigartigkeit und Vertraulichkeit Ziel von Angriffen werden. Das Risiko ist höher, wenn das Passwort schwach ist (hinsichtlich Länge und/oder Komplexität) und/oder persönliche Informationen enthält (zum Beispiel Deinen Namen, Dein Geburtsdatum oder Deinen Wohnort) und/oder Wörter enthält, die in einem Wörterbuch stehen.

    Bybit EU empfiehlt Dir, stets ein starkes und einzigartiges Passwort zu wählen (das nicht bei anderen Dienstleistern verwendet wird) und die 2FA zu aktivieren.

    Auch wenn stärkere Passwörter statistisch (deutlich) weniger häufig erfolgreich von Angreifern entschlüsselt werden, ist kein Passwort vollständig sicher. Bybit EU zeigt beim Erstellen eines Accounts die Stärke Deines gewählten Passworts an. Diese Anzeige basiert jedoch auf allgemeinen Parametern und prüft nicht, ob Dein Passwort persönliche Informationen oder Wörter aus einem Wörterbuch enthält. Sie dient daher lediglich als Orientierungshilfe.

    1. Risiko von Phishing und/oder Social Engineering

    SMS- und E-Mail-Dienste sind anfällig für Spoofing- und Phishing-Angriffe. Du solltest Dich stets direkt in Deinen Account einloggen, um Transaktionen oder erforderliche Handlungen zu überprüfen, wenn Du Zweifel an der Echtheit einer Nachricht oder Mitteilung hast.

    Bybit EU wird Dich unter keinen Umständen nach Deinem Passwort oder Deinen 2FA-Codes fragen und niemals persönliche Informationen zu Deinem Account anfordern.

    Phishing-Angriffe erfolgen häufig nicht nur über SMS, E-Mail oder ähnliche Dienste, sondern auch über Suchmaschinen, bezahlte Anzeigen in Suchmaschinen oder andere betrügerische Links.

    Auch wenn Bybit EU die Teilnahme an der 2FA ausdrücklich empfiehlt, kann die 2FA keine erfolgreichen Phishing- und/oder Social-Engineering-Angriffe verhindern, wenn Deine Zugangsdaten – einschließlich der 2FA – bei einem solchen Angriff offengelegt werden.

    1. Risiko von Blockchain-Mining-Angriffen und anderen Blockchain-bezogenen Risiken

    Die auf der Plattform verfügbaren Crypto-Assets können anfällig sein für Angriffe wie Double-Spend-Angriffe, Angriffe mit Mehrheits-Mining-Leistung, "Selfish Mining"-Angriffe, Race-Condition-Angriffe oder andere Mining- oder Nicht-Mining-bezogene Angriffe, die außerhalb der Kontrolle und des Einflussbereichs von Bybit EU liegen.

    Du musst Dir der Risiken bewusst sein, die mit der Technologie und ihren inhärenten Funktions- und Sicherheitsrisiken verbunden sind. Dazu zählen unter anderem:

    • Versagen von Hardware, Software oder Internetverbindungen

    • Einschleusen schädlicher Software

    • Unbefugter Zugriff Dritter auf Informationen und/oder Vermögenswerte (einschließlich Deiner Kryptowährungen), die in Deinem Namen gespeichert werden

    • Cyberangriffe

    • Ausfälle von Crypto-Asset-Netzwerken (wie Blockchain-Ausfälle)

    • sonstige Angriffsformen

    Diese Risiken bestehen generell bei Crypto-Assets und dem Kryptomarkt.

    1. Risiko fehlerhafter Transaktionsverarbeitung

    Bybit EU verwendet "Nodes" auf den jeweiligen Blockchains, die jeden Block auf Transaktionen (sowohl Einzahlungen als auch Auszahlungen) prüfen. Sobald eine solche Transaktion erkannt wird, wird sie in das System von Bybit EU übernommen, sodass der betroffene Nutzer entweder eine Gutschrift erhält oder sich der von ihm gehaltene Bestand an Crypto-Assets reduziert.

    Es ist möglich, dass ein Node eine Transaktion nicht erkennt und sie daher nicht in das System von Bybit EU einspeist. Dies betrifft ausschließlich Transfers von und zu externen Wallets, nicht Transaktionen innerhalb der Plattform.

    1. Risiko der Aufgabe oder Erfolglosigkeit

    Die Allokation und Entwicklung eines Crypto-Assets kann aus verschiedenen Gründen aufgegeben werden, darunter mangelndes Interesse seitens der Industrie, der Community und/oder der Öffentlichkeit, fehlende Finanzierung, mangelnder kommerzieller Erfolg oder Aussichten (z. B. durch Konkurrenzprojekte), die außerhalb des Einflussbereichs von Bybit EU liegen.

    Es kann vorkommen, dass Einheiten eines Crypto-Assets keine Funktionalität erhalten oder behalten oder dass sich die Funktionalität dieser Assets in wesentlichem Umfang ändert.

    Bybit EU gibt keinerlei Zusicherung in Bezug auf die aktuelle oder zukünftige Funktionalität, Akzeptanz oder den kommerziellen Erfolg eines Crypto-Assets.

    1. Risiken von Soft und Hard Forks

    Die Protokolle von Crypto-Assets können Forks unterliegen, die die Regeln des zugrundeliegenden Blockchain-Protokolls verändern. Solche Forks können den Wert, die Funktion oder den Namen von Crypto-Assets wesentlich verändern (zum Beispiel Ethereum und Ethereum Classic).

    1. Markt- und Community-Risiko

    Markt- und Community-Risiken können auch durch Zusammenschlüsse in Communities ausgelöst und beschleunigt werden, etwa in Online-Foren, in denen bestimmte Investitionsmöglichkeiten und Produkte besprochen werden mit dem Ziel, gemeinsam organisierte Kauf- und Verkaufsangebote zu platzieren. Dies kann zu starken Preisschwankungen führen, die ein hohes Verlustrisiko beinhalten.

    1. Liquiditätsrisiko

    Da nicht alle Crypto-Assets als liquide Vermögenswerte gelten (das heißt, sie können nicht jederzeit schnell und mit minimalem Wertverlust in Bargeld oder gleichwertige Mittel umgewandelt werden), kann es insbesondere in Zeiten von Marktvolatilität oder geringer Handelsaktivität schwierig sein, Deine Crypto-Assets zu verkaufen oder zu tauschen.

    Die Nachfrage nach bestimmten Crypto-Assets kann sinken, und es kann eine beträchtliche Zeit dauern, eine Transaktion abzuschließen oder Du musst das Crypto-Asset zu einem deutlich niedrigeren Preis verkaufen oder tauschen als erwartet.

    Daher besteht das Risiko, dass Du Deine Crypto-Assets möglicherweise nicht dann liquidieren kannst, wenn Du es benötigst.

    Jeder Nutzer soll seine Liquiditätsbedürfnisse sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass er mit der Möglichkeit von Illiquidität beim Investieren in Crypto-Assets einverstanden ist.

    1. Risiko im Zusammenhang mit Besicherung (Collateralization)

    Bybit EU übernimmt keinerlei Verantwortung für Crypto-Assets, die besichert, gedeckt oder an eine gesetzliche Währung oder sonstige Vermögenswerte welcher Art auch immer gekoppelt sein sollen (z. B. Stablecoins), da sämtliche diesbezüglichen Handlungen ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Emittenten liegen (bei dem es sich nicht um Bybit EU handelt). Bybit EU hat diesbezüglich keinerlei Ermessensspielraum.

    1. Risiko der Preisbildung und Ausführung

    Bybit EU kann – mit Zustimmung des Nutzers – Aufträge im Namen des Nutzers ausführen oder an Dritte weiterleiten. Bitte beachte in solchen Fällen, dass sich die Preise von Crypto-Assets aufgrund verschiedener Faktoren innerhalb kurzer Zeiträume erheblich verändern können, einschließlich Marktangebot und -nachfrage, regulatorischer Entwicklungen und allgemeiner Marktsentiments.

    Der Preis, zu dem eine Transaktion ausgeführt wird, kann vom zum Zeitpunkt der Auftragserteilung angezeigten Preis abweichen – etwa wegen Verzögerungen in der Bearbeitung oder Änderungen der Marktbedingungen während der Ausführung.

    Darüber hinaus kann es bei hoher Volatilität oder geringer Liquidität zu Verzögerungen oder gar Ausfällen bei der Ausführung kommen. Dies kann dazu führen, dass die Transaktion zu einem ungünstigeren Preis als erwartet erfolgt oder gar nicht ausgeführt wird. Die Märkte für Crypto-Assets sind dezentralisiert und häufig fragmentiert, was bedeutet, dass sich Preise zwischen Plattformen oder Börsen unterscheiden können.

    1. Steuerliche Risiken

    Der Erwerb, Verkauf, Tausch, das Halten und/oder die Veräußerung von Vermögenswerten kann für Dich steuerliche Folgen haben.

    Bybit EU weist darauf hin, dass einige Länder bereits spezifische steuerliche Regelungen für Crypto-Assets eingeführt haben, aber weitere Änderungen und/oder zusätzliche steuerliche Vorschriften zu erwarten sind.

    Bybit EU kann unter bestimmten Umständen (jetzt und/oder künftig) verpflichtet sein, Kapitalertragssteuer einzubehalten. Einbehaltene Steuerbeträge werden an die Steuerbehörden abgeführt und können von Bybit EU nicht erstattet werden.

    Bybit EU wird Informationen zu Transaktionen, die Du durchführst, und/oder zu den von Dir gehaltenen Crypto-Assets an eine oder mehrere Steuerbehörden melden, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist. Bybit EU wird Steuern auf Deine Transaktionen einbehalten und abführen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Bybit EU wird auch steuerliche Dokumente, Nachweise über Deinen steuerlichen Status sowie Deine Steueridentifikationsnummer oder ähnliche Informationen erfassen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Du solltest Deine eigene steuerliche Situation im Hinblick auf Crypto-Assets eigenständig prüfen und Deinen Steuerberater konsultieren, bevor Du Entscheidungen in Bezug auf Transaktionen triffst.

     

    Anhang II

    Unterstützte Währungen

     

    • Euro

     

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