Hinweis: In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über das österreichische Steuersystem in Bezug auf Krypto-Assets, wer davon betroffen ist und wie die Regelungen auf unserer Plattform angewendet werden. Die steuerlichen Auswirkungen von Investitionen in Krypto-Assets hängen von Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar und dürfen nicht als solche ausgelegt oder verwendet werden. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater/in.
Warum behält Bybit EU Kryptosteuern für Nutzer:innen in Österreich ein?
Österreich hat neue Vorschriften zur Besteuerung von Krypto-Assets eingeführt. Bybit EU ist gesetzlich verpflichtet, diese Steuer für dich zu berechnen, einzubehalten und an das österreichische Finanzamt abzuführen – sofern du in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig bist (also dort deinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast). Weitere Informationen zu den Kryptosteuervorschriften findest du hier.
Wer ist in Österreich von Kryptosteuern betroffen?
Du giltst als in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du dort deinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast. In diesem Fall bist du verpflichtet, auf deine Krypto-Erträge österreichische Kryptosteuern zu zahlen – und wir behalten diese automatisch für dich ein.
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Hauptwohnsitz: Eine dauerhaft verfügbare Wohnmöglichkeit, die du unter Umständen nutzt, die darauf schließen lassen, dass du diese nicht nur vorübergehend bewohnst.
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Gewöhnlicher Aufenthalt: Wenn du dich regelmäßig und über längere Zeit in Österreich aufhältst – in der Regel mehr als 6 Monate im Kalenderjahr.
Allerdings kann ein Wohnsitz in Österreich für steuerliche Zwecke unbeachtlich sein, wenn sich dein Lebensmittelpunkt (und zwar in den letzten 5 Jahren) außerhalb Österreichs befand und du im Inland lediglich einen Zweitwohnsitz unterhältst – d.h. die Wohnung wird nicht länger als 70 Tage im Jahr genutzt. Sofern dies auf dich zutrifft, aktualisiere bitte deinen steuerlichen Wohnsitz in den Kontoinformationen oder kontaktiere bei weiteren Fragen unseren Kundendienst.
Wie wird festgestellt, ob du in Österreich steuerpflichtig bist?
Um festzustellen, ob du in Österreich steuerpflichtig bist, erfassen wir relevante Informationen gemäß der österreichischen Verwaltungspraxis. Die Einstufung erfolgt auf Basis deiner Staatsangehörigkeit, deines Ausweisdokuments (Proof of Identity, POI) oder deines Wohnsitzlandes (Residence Country, RC), die du im Rahmen der Identitätsverifizierung angegeben hast.
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Wenn deine Staatsangehörigkeit, dein POI oder dein Wohnsitzland Österreich ist, wirst du als österreichischer Steuerinländer eingestuft und bist von den Kryptosteuervorschriften betroffen.
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Wenn eines dieser Merkmale auf ein Nachbarland von Österreich hinweist (Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien oder Italien), gehst du als potenziell steuerpflichtig durch. In diesem Fall wirst du aufgefordert, deinen Steuerstatus zu bestätigen, bevor du steuerpflichtige Services nutzen kannst.
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Wenn keines dieser Merkmale zutrifft, wirst du als nicht in Österreich steuerpflichtig eingestuft.
Sollte sich deine Situation ändern, kannst du deinen Steuerstatus jederzeit in deinen Kontoeinstellungen unter Konto Info anpassen. Sollten noch Zweifel bestehen, können Sie sich an den Kundendienst wenden.
Ab wann betrifft mich die sogenannte Tax Engine (automatisierte steuerliche Verarbeitung)?
Wenn Sie in Österreich steuerpflichtig sind und Ihr Konto am oder nach dem 12. September 2025 registriert haben, ist die Tax Engine bereits für Sie aktiv.
Sollten Sie Ihr Konto vor dem 12. September 2025 eröffnet haben, wird die Tax Engine noch im Laufe des Jahres 2025 für Sie wirksam.
Wenn Sie nicht in Österreich steuerpflichtig sind, hat die Tax Engine keine Auswirkungen auf Ihr Konto.
Warum kann ich bestimmte Dienste nicht nutzen?
Die Einführung bestimmter Funktionen unserer Steuer-Engine ist für dieses Jahr geplant. Aufgrund der Komplexität der österreichischen Kapitalertragsteuerregelung wird zusätzliche Zeit benötigt, um bestimmte Funktionalitäten, wie z.B. Wegzugsbesteuerung, zu implementieren. Sollte ein Ereignis der Wegzugsbesteuerung eintreten, bevor die Funktion live ist, werden bestimmte relevante Dienste vorübergehend eingeschränkt.
Welche Services gelten als steuerpflichtig?
Steuerpflichtige Services umfassen alle Produkte und Dienstleistungen, die Krypto-zu-Fiat-Konvertierungen oder Erträge beinhalten. Dazu gehören insbesondere:
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One Click Sell (in dein Fiat-Guthaben)
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Konvertieren (Krypto zu Fiat)
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Spot-Handel (beim Verkauf von Krypto gegen Fiat in Fiat-Handelspaaren)
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Earn
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Bybit Card
Anmerkung: Zusätzlich zu den oben genannten Diensten bleiben Spot-Margin, Krypto Loan und Launchpool auch nach dem Live-Gang der Steuer-Engine für österreichische Steuerinländer eingeschränkt.
Meine Lebensumstände haben sich geändert. Wie kann ich meinen Steuerstatus anpassen?
Wenn sich deine Lebensumstände ändern, musst du deinen Steuerstatus in den Konto Info-Einstellungen aktualisieren. Die Änderung deiner Steueransässigkeit wird unmittelbar nach Bestätigung wirksam.
Ein Wechsel deines Steuerwohnsitzes – sei es nach Österreich oder aus Österreich hinaus – kann steuerliche Folgen haben (z. B. Exit Tax). Wir empfehlen dir daher dringend, dich von einer qualifizierten Steuerberatung zu deiner individuellen Situation beraten zu lassen.
Wie werden Krypto-Assets in Österreich besteuert?
Österreich hat ein spezielles Steuerregime für bestimmte Einkünfte aus Krypto-Assets eingeführt. Grundsätzlich unterliegen Kursgewinne und laufende Erträge aus Krypto-Assets einem fixen Steuersatz von 27,5 %. Der Tausch von Krypto zu Krypto gilt in der Regel als steuerneutral. Für steuerpflichtige Umsätze ist Bybit EU verpflichtet, die Steuerberechnung vorzunehmen, die Kryptosteuer für dich einzubehalten und an die österreichischen Finanzbehörden abzuführen. Dies umfasst bestimmte Transaktionen, bei denen Sie Krypto-Assets für die Bezahlung von Dienstleistungen oder Waren verwenden.
Habe ich als in Österreich steuerpflichtige:r Nutzer:in eine Meldepflicht?
Die steuerlichen Auswirkungen deiner Investments auf unserer Plattform hängen von deiner persönlichen Steuersituation ab. Wir empfehlen dir dringend, dich von einer qualifizierten Steuerberatung beraten zu lassen, um deine steuerlichen Pflichten vollständig zu erfüllen.
Grundsätzlich gilt: Für Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich hat die von Bybit EU einbehaltene Kryptosteuer in der Regel Abgeltungswirkung. Das bedeutet, dass du Einkünfte, auf die bereits österreichische Kryptosteuer einbehalten wurde, normalerweise nicht mehr in deiner Einkommensteuererklärung angeben musst.
Es gibt jedoch gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, in denen die einbehaltene Steuer nicht abgeltend wirkt – zum Beispiel:
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Wenn im Rahmen der Abwicklung der Kapitalerstragsteuer die Anschaffungskosten eines veräußerten Krypto-Assets unbekannt oder fehlerhaft sind
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wenn du nach oder aus Österreich ziehst
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oder in anderen spezifischen Fällen
In solchen Fällen kann es notwendig sein, die entsprechenden Einkünfte dennoch in deiner Steuererklärung anzugeben. Bitte beachte außerdem, dass nicht alle Vorteile oder Rewards, die du auf unserer Plattform erhältst, unter das österreichische Krypto-Steuerregime fallen. Einige davon können weiterhin der Einkommensteuer oder anderen steuerlichen Pflichten unterliegen. Du bist in diesen Fällen selbst dafür verantwortlich:
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solche Einkünfte den zuständigen Behörden zu melden
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und alle eventuell anfallenden Steuern zu bezahlen
Wir empfehlen dir, dich von einer qualifizierten Steuerberatung unterstützen zu lassen, um allen Melde- und Zahlungspflichten nachzukommen.
Erhalte ich am Ende des Jahres einen Steuerbericht?
Wir stellen dir jährlich einen zusammengefassten Steuerbericht zur Verfügung. Dieser Jahresbericht wird nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt und im Bereich Account Overview → Tax Center verfügbar sein, sobald diese Funktion freigeschaltet wurde.
Ich bin aus einem anderen Land nach Österreich gezogen – muss ich Anschaffungsdaten bereitstellen?
Wenn du bereits Nutzer warst, als du deine steuerliche Ansässigkeit nach Österreich verlegt hast, behandeln wir alle zu diesem Zeitpunkt gehaltenen Krypto-Assets als „neue Assets“ und somit als steuerpflichtige Assets. Wir verwenden den Marktwert des Assets zum Zeitpunkt der Benachrichtigung über deinen Umzug nach Österreich als Anschaffungskosten für jedes nachfolgende steuerpflichtige Ereignis. Falls du in deinem Konto Altbestände hast, kannst du den Nachweis der Anschaffungsdaten in deiner österreichischen Steuererklärung gegenüber den österreichischen Finanzbehörden erbringen und eine Rückerstattung der für solche Assets einbehaltenen Kapitalertragsteuer beantragen. Möglicherweise musst du auch steuerpflichtige Ereignisse in deine Einkommensteuererklärung aufnehmen, auch wenn von uns Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, abhängig von deinen persönlichen Umständen. Wir ermutigen dich, dich von einem qualifizierten Steuerberater zu deiner persönlichen Steuersituation beraten zu lassen.
Wie funktioniert die Steuerabführung auf meine Krypto-Einkünfte?
Wenn du auf unserer Plattform Einkünfte erzielst (z. B. bestimmte Belohnungen erhältst oder Krypto gegen Fiat verkaufst), ziehen wir einen Teil des Erlöses ab und reservieren diesen Betrag für die Steuerzahlung. Das bedeutet, dass dir der Erlös abzüglich der für die Steuer reservierten Beträge sofort gutgeschrieben wird. Im Allgemeinen belaufen sich die für die Steuer reservierten Beträge auf 27,5% des Bruttoerlöses. Anschließend wird der angemessene Steuerbetrag ermittelt. Wenn der angemessene Steuerbetrag niedriger ist als der vom Bruttoerlös abgezogene Betrag, wird dir der überschüssige Abzug gutgeschrieben („Steuerberechnungsgutschrift“). In deiner Transaktionshistorie siehst du die Gutschrift deiner Nettoerlöse und die Steuerberechnungsgutschrift separat, sobald die Steuerberechnung durchgeführt wurde. Die Berechnung der angemessenen Steuer kann ab dem steuerpflichtigen Ereignis für jede Transaktion bis zu zwei Kalendertage dauern. Daher kann es vorkommen, dass die Steuerberechnungsgutschrift zeitlich verzögert zu der zugehörigen Transaktion erscheint.
Wie funktioniert die Steuerabführung auf meine Krypto-Einkünfte für verschiedene Einkunftsarten?
Bei bestimmten laufenden Einkünften (z. B. aus Belohnungsdiensten) sind deine Einkünfte bei Erhalt der Krypto-Assets von uns steuerpflichtig. Die Steuer wird in der Regel sofort bei der Gutschrift deiner Belohnungen an dich abgezogen (d.h. die Krypto-Assets, die du von uns erhältst, werden reduziert). In einigen Fällen führt der laufende Verlustausgleichsmechanismus (siehe unten) zu einer Reduzierung des geschuldeten Steuerbetrags. In diesem Fall schreiben wir dir den berechneten Betrag in Krypto gut (Steuerberechnungsgutschrift - siehe oben). Im Falle eines Verkaufs oder eines als Verkauf geltenden Vorgangs (z. B. bei einem Krypto-zu-Fiat-Tausch) berechnen wir den angemessenen Steuerbetrag auf deine Kapitalgewinne basierend auf deinen steuerlichen Anschaffungskosten innerhalb von zwei Kalendertagen. Für die Dauer dieses Berechnungsprozesses ziehen wir einen Betrag in Höhe von 27,5% deines Verkaufserlöses als für die Steuer reservierte Mittel ab. Nach der Ermittlung der angemessenen Steuer werden alle zuvor zu viel abgezogenen Beträge deinem Konto gutgeschrieben. Bestimmte unserer Dienste führen nicht zu einer sofortigen Besteuerung bei Erhalt von Krypto-Assets von uns (z. B. sogenannte „Bounties“ oder „Airdrops“). Krypto-Assets, die über solche Transaktionen erhalten werden, werden in der Regel besteuert, wenn du sie verkaufst (z. B. bei einem Krypto-zu-Fiat-Tausch), wobei sie als mit Anschaffungskosten von null erworben gelten und in die Berechnung des durchschnittlichen Anschaffungspreises deiner Gesamtposition des relevanten Krypto-Assets einbezogen werden.
In welcher Währung wird die Steuer abgezogen?
Steuerberechnungen müssen in EUR durchgeführt werden. Wir ziehen die für die Steuer reservierten Mittel ab und führen die Steuerberechnungsgutschrift in der Währung durch, in die du deine Krypto-Assets getauscht hast.
Wenn die Steuer in Krypto-Assets abgezogen wird, gelten die zur Steuerzahlung verwendeten Krypto-Assets für Steuerzwecke ebenfalls als verkauft. Daher sind wir verpflichtet, die Steuer auf den realisierten Wertzuwachs einzubehalten.
Wird für alle Verkäufe meiner Krypto-Assets Steuer abgezogen?
Nicht alle Verkäufe unterliegen der Kapitalertragsteuer. Tatsächlich unterliegen nur Einheiten von Krypto-Assets, die nach dem 28. Februar 2021 erworben wurden („neue Assets“), der Kapitalertragsteuer. Vor diesem Datum erworbene Kryptowährungen werden als „Altbestände“ behandelt und unterliegen daher nicht der Kryptowährungssteuerregelung. Wir ziehen jedoch auch bei dem Verkauf von Altbeständen Mittel für die Steuerreservierung ab und erstatten diesen Betrag vollständig, nachdem die Steuerberechnung abgeschlossen wurde (siehe oben).
Falls uns das Anschaffungsdatum deiner Krypto-Assets unbekannt ist (z. B. bei eingezahlten Krypto-Assets), sind wir gesetzlich verpflichtet, die Realisierung als steuerpflichtig zu behandeln und für Steuerzwecke einen Kapitalgewinn in Höhe von 50% des Verkaufserlöses anzunehmen. Du musst solche Kapitalgewinne in deine jährliche Einkommensteuererklärung aufnehmen und Nachweise für die tatsächlichen Anschaffungsdaten und/oder -kosten vorlegen.
Gemäß den österreichischen Steuervorschriften gelten die erhaltenen Krypto-Assets als neue Assets, wenn du Altbestände (erworben vor dem 1. März 2021) gegen andere Krypto-Assets tauschst. Wir berücksichtigen den Marktpreis am Tag des Tauschs, um deine steuerlichen Anschaffungskosten für solche neuen Assets zu bestimmen.
Ich habe Krypto-Assets eingezahlt – warum kann ich nicht mit ihnen handeln?
Ich habe Krypto-Assets eingezahlt – warum kann ich nicht mit ihnen handeln? Um die Kapitalertragsteuerberechnungen durchführen zu können, müssen wir die steuerlichen Anschaffungsdaten deiner eingezahlten Krypto-Assets (d.h. Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten) kennen. Solange du uns die relevanten Informationen nicht zur Verfügung gestellt hast, ist der Handel mit deinen eingezahlten Krypto-Assets eingeschränkt. Du kannst uns die relevanten Daten in deiner Historie des Funding Accounts zur Verfügung stellen. Du kannst auch wählen, deine Anschaffungsdaten nicht offenzulegen (z.B. wenn du die Informationen nicht hast) und sofort mit diesen Krypto-Assets zu handeln. In diesem Fall sind wir jedoch gesetzlich verpflichtet, die Realisierung als steuerpflichtig zu behandeln und für Kapitalertragsteuerzwecke einen Kapitalgewinn in Höhe von 50% des Verkaufserlöses anzunehmen. Du musst solche Kapitalgewinne in deine jährliche Einkommensteuererklärung aufnehmen und Nachweise für die tatsächlichen Anschaffungskosten vorlegen. Bitte beachte, dass deine Entscheidung bezüglich der Bereitstellung von Informationen zu den Anschaffungsdaten unwiderruflich ist und zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geändert werden kann.
Ich habe Krypto-Assets eingezahlt – wie kann ich die steuerlichen Anschaffungsdaten deklarieren?
Du kannst deine steuerlichen Anschaffungsdaten deklarieren, indem du die entsprechende Einzahlung in deiner Historie des Funding Accounts unter dem Tab „Einzahlungskonto“ auswählst. Gemäß dem Gesetz sind wir verpflichtet, Plausibilitätsprüfungen basierend auf Marktdaten durchzuführen, um die von dir bereitgestellten Informationen zu akzeptieren. Wir haben diese Prüfung in den Deklarationsprozess integriert.
Du kannst nur ein Anschaffungsdatum und einen Anschaffungspreis pro Einzahlung deklarieren. Falls du eingezahlte Krypto-Asset-Positionen im Laufe der Zeit erworben hast, empfehlen wir dir, die Einzahlungen auf unsere Plattform entsprechend aufzuteilen.
Ich habe Krypto-Assets vor dem Live-Gang der Steuer-Engine eingezahlt – was passiert, wenn ich die steuerlichen Anschaffungsdaten nicht deklariere?
Falls du Krypto-Assets vor dem Start der Steuer-Engine eingezahlt hast, werden wir dich bitten, die steuerlichen Anschaffungsdaten zu deklarieren. Du hast 60 Tage Zeit, die steuerlichen Anschaffungsdaten nach unserer Aufforderung zu übermitteln. Wenn wir innerhalb dieser Frist keine Daten von dir erhalten, werden wir die steuerlichen Anschaffungsdaten als unbekannt ansehen und die Steuerberechnung sowie den Steuerabzug dementsprechend vornehmen. In diesem Fall wenden wir bei einem Verkauf dieser Assets die gesetzliche Pauschalmethode an: Die Realisierung wird als steuerpflichtig behandelt und wir nehmen zu Steuerzwecken einen Kapitalgewinn in Höhe von 50 % des Verkaufserlöses an. Du musst diese Kapitalgewinne in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben und Nachweise über die tatsächlichen Anschaffungsdaten und/oder -kosten erbringen, falls du von der Pauschalmethode abweichen möchtest.
Ich habe Altbestände und auch neue Assets – wie wird die Steuer bei einem Verkauf berechnet?
Wenn du sowohl Krypto-Assets, die vor dem 1. März 2021 erworben wurden („Altbestände“), als auch Einheiten desselben Krypto-Assets, die nach dem 28. Februar 2021 erworben wurden („neue Assets“), hältst, wenden wir das First-In-First-Out-Prinzip basierend auf dem steuerlichen Anschaffungsdatum an, um die Steuer zu berechnen. Demnach werden Altbestände zuerst als verkauft, übertragen oder anderweitig realisiert angesehen.
Wenn du auch eingezahlte Assets mit unbekannten Anschaffungskosten oder unbekanntem Anschaffungsdatum hast, wird die folgende Verbrauchsreihenfolge eingehalten:
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Altbestände
-
Assets mit unbekannten Anschaffungskosten/Datum
-
Neue Assets
Diese Verbrauchsreihenfolge ist für die Assets auf unserer Plattform verbindlich und kann nicht geändert werden, auch nicht in deiner Steuererklärung. Die Verbrauchsreihenfolge wird auch in unseren Steuerberechnungen eingehalten, falls du deine Krypto-Assets abhebst, überträgst oder realisierst, selbst wenn die Transaktion selbst keine Steuer auslösen sollte.
Illustratives Beispiel 1
Du bist ein österreichischer Steuerinländer und hälst 6 Einheiten Ethereum („ETH“):
-
1 ETH als Altbestand mit Anschaffungskosten von 200 EUR pro Einheit
-
2 ETH mit unbekannten Anschaffungskosten/Datum („Pauschal-Assets“)
-
3 ETH als neue Assets mit Anschaffungskosten von 80 EUR pro Einheit
Im Jahr 2025 entscheidest du dich, 4 Einheiten ETH für insgesamt 400 EUR zu verkaufen (100 EUR Verkaufserlös pro Einheit ETH).
Gemäß der Verbrauchsreihenfolge wird zuerst der Altbestand als verkauft angesehen, gefolgt von den zwei ETH mit pauschalen Anschaffungskosten und zuletzt einer Einheit des neuen Assets ETH. Die Kapitalertragsteuer, die sich aus dem Verkauf der 4 ETH ergibt, wird wie folgt berechnet:
Einheiten |
Asset-Klassifizierung |
Steuerbemessungsgrundlage (EUR) |
Kapitalertragsteuer (EUR) |
1 ETH |
Altbestand |
0 (nicht steuerbar) |
0 |
2 ETH |
Unbekannt |
100 (50% des Verkaufserlöses von 200) |
27.5 |
1 ETH |
Neues Asset |
20 |
5.5 |
4 ETH |
|
|
33 |
Illustratives Beispiel 2
Du bist ein österreichischer Steuerinländer und hältst 6 Einheiten Ethereum („ETH“):
-
1 ETH als Altbestand mit Anschaffungskosten von 200 EUR pro Einheit
-
2 ETH mit unbekannten Anschaffungskosten/Datum („Pauschal-Assets“)
-
3 ETH als neue Assets mit Anschaffungskosten von 80 EUR pro Einheit
Im Jahr 2025 ziehst du 2 Einheiten ETH von unserer Plattform ab. Gemäß der Verbrauchsreihenfolge wird zuerst der Altbestand als abgezogen angesehen, gefolgt von einer Einheit des Pauschal-Assets.
Nach der Abhebung ist deine verbleibende ETH-Position für die Steuerberechnung wie folgt:
Einheiten |
Asset-Klassifizierung |
1 ETH |
Unbekannt |
3 ETH |
Neues Asset |
Wie wirkt sich die Investition in ertragsgenerierende Produkte auf die Verbrauchsreihenfolge aus?
Als Ausnahme von der allgemeinen Verbrauchsreihenfolge wenden wir das Last-In-First-Out-Prinzip an, um zu bestimmen, welche Assets du in ertragsgenerierende Produkte (z.B. Rewards Service, Earn, Launchpool) investiert hast. Demnach werden die neuen Assets zuerst als investiert angesehen. Wenn du auch eingezahlte Assets mit unbekannten Anschaffungskosten, unbekanntem Anschaffungsdatum oder Altbestände hast, wird für investierte Einheiten die folgende Verbrauchsreihenfolge eingehalten:
-
Neue Assets
-
Assets mit unbekannten Anschaffungskosten/Datum („Pauschal-Assets“)
-
Altbestände
Illustratives Beispiel
Du bist ein österreichischer Steuerinländer und hälst 6 Einheiten Ethereum („ETH“):
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1 ETH als Altbestand
-
2 ETH mit unbekannten Anschaffungskosten/Datum („Pauschal-Assets“)
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3 ETH als neue Assets
Im Jahr 2025 investierst du 4 Einheiten ETH in den Rewards Service für eine Laufzeit von 1 Monat. Drei Tage später entscheidest du dich, die verbleibenden 2 Einheiten ETH für insgesamt 200 EUR zu verkaufen (100 EUR Verkaufserlös pro Einheit ETH).
Gemäß der Verbrauchsreihenfolge betrachten wir zuerst deine 3 neuen Assets, gefolgt von 1 ETH mit pauschalen Anschaffungskosten, die in den Rewards Service investiert wurden.
Für die Bestimmung, welche Einheiten verkauft werden, betrachten wir zuerst die Altbestände, gefolgt von den ETH mit unbekannten Anschaffungskosten, als verkauft.
Die Kapitalertragsteuer, die sich aus dem Verkauf der 2 ETH ergibt, wird wie folgt berechnet:
Einheiten |
Asset-Klassifizierung |
Steuerbemessungsgrundlage (EUR) |
Kapitalertragsteuer (EUR) |
1 ETH |
Altbestand |
0 (nicht steuerbar) |
0 |
1 ETH |
Unbekannt |
50 (50% des Verkaufserlöses von 100) |
13.75 |
Für die Steuerberechnung ist deine verbleibende ETH-Position wie folgt:
Einheiten |
Asset-Klassifizierung |
1 ETH |
Unbekannt |
3 ETH |
Neues Asset |
Wie werden Verluste steuerlich behandelt?
Nach der österreichischen Krypto-Steuerregelung können Verluste und positive Einkünfte innerhalb eines Kalenderjahres im Allgemeinen innerhalb bestimmter Grenzen miteinander verrechnet werden. Für steuerliche Zwecke überwachen wir ständig die Höhe der relevanten positiven Einkünfte und Verluste, die dir im selben Kalenderjahr entstanden sind, wenn wir die Steuerberechnung durchführen. Aufgrund des automatischen Verlustausgleichs kannst du daher eine Steuerberechnungsgutschrift erhalten, die den zuvor abgezogenen Betrag der für die Steuer reservierten Mittel übersteigt.
Warum ist die abgezogene Steuer höher als mein Kapitalgewinn?
Im Falle eines steuerpflichtigen Verkaufs oder eines als Verkauf geltenden Vorgangs berechnen wir den angemessenen Steuerbetrag innerhalb von zwei Kalendertagen. Für die Dauer dieses Berechnungsprozesses ziehen wir einen Betrag in Höhe von 27,5% deines Bruttoerlöses als für die Steuer reservierte Mittel ab. Nach der Ermittlung der angemessenen Steuer werden alle zuvor zu viel abgezogenen Beträge deinem Konto gutgeschrieben (Steuerberechnungsgutschrift).
Ich habe Krypto-Assets auf verschiedenen Unterkonten – wie wirkt sich das auf die Steuerberechnungen aus?
Alle deine Krypto-Asset-Positionen auf unserer Plattform werden in einem Konto gehalten. Für Steuerberechnungszwecke berücksichtigen wir daher deinen Gesamtbestand jedes Krypto-Assets, unabhängig davon, auf welchem Unterkonto sie auf unserer Plattform angezeigt werden. Dies bezieht sich sowohl auf die Verbrauchsreihenfolge als auch auf die Berechnung des Durchschnittspreises, der für die Bestimmung deiner steuerpflichtigen Kapitalgewinne relevant ist.
Illustratives Beispiel 1
Du bist ein österreichischer Steuerinländer und hältst 5 Einheiten Ethereum („ETH“) auf deinem Unified Trading Account („UTA“). Diese 5 Einheiten sind neue Assets, die du mit steuerlichen Anschaffungskosten von 100 EUR pro Einheit erworben hast (insgesamt: 500 EUR). Du erwirbst zusätzliche 5 Einheiten ETH auf deinem Funding Account für 200 EUR pro Einheit (insgesamt 1.000 EUR).
Zwei Monate später entscheidest du dich, 2 Einheiten ETH auf deinem Funding Account und 2 Einheiten ETH auf deinem UTA für 250 EUR pro Einheit zu verkaufen (Gesamterlös: 500 EUR auf deinem Funding Account und jeweils 500 EUR auf dem UTA).
Die Kapitalertragsteuer, die sich aus dem Verkauf der 2 ETH ergibt, wird wie folgt berechnet:
Einheiten |
Asset-Klassifizierung |
Steuerbemessungsgrundlage (EUR) |
Kapitalertragsteuer (EUR) |
2 ETH auf UTA |
Neues Asset |
200 (Verkaufspreis 250 EUR minus durchschnittliche steuerliche Anschaffungskosten von 150 EUR x 2 ETH) |
55 |
2 ETH auf Funding Account |
Neues Asset |
200 (sales price EUR 250 minus average tax acquisition costs of EUR 150 x 2 ETH) |
55 |
Illustratives Beispiel 2
Du bist ein österreichischer Steuerinländer und hältst 5 Einheiten Ethereum („ETH“) auf deinem Unified Trading Account („UTA“). Diese 5 Einheiten sind Altbestände, die du mit steuerlichen Anschaffungskosten von 100 EUR pro Einheit erworben hast (insgesamt: 500 EUR). Du erwirbst zusätzliche 5 Einheiten ETH auf deinem Funding Account gegen 200 EUR pro Einheit (insgesamt 1.000 EUR).
Zwei Monate später entscheidest du dich, 2 Einheiten ETH auf deinem Funding Account und 2 Einheiten ETH auf deinem UTA gegen 250 EUR pro Einheit zu verkaufen (Gesamterlös: 500 EUR auf deinem Funding Account und jeweils 500 EUR auf dem UTA).
Die Kapitalertragsteuer, die sich aus dem Verkauf der 4 ETH ergibt, wird wie folgt berechnet:
Einheiten |
Asset-Klassifizierung |
Steuerbemessungsgrundlage (EUR) |
Kapitalertragsteuer (EUR) |
2 ETH auf UTA |
Altbestand |
0 (nicht steuerbar) |
0 |
2 ETH auf Funding Account |
Altbestand |
0 (nicht steuerbar) |
0 |
Für die Steuerberechnung ist deine verbleibende ETH-Position wie folgt:
Einheiten |
Asset-Klassifizierung |
1 ETH |
Altbestand |
3 ETH |
Neues Asset |

