Warum muss Bybit EU meine Steuerinformationen erfassen?
Ab dem 1. Januar 2026 wird die EU-Richtlinie DAC8 Steuerberichterstattungspflichten für Krypto-Dienstleister in mehreren Ländern einführen, darunter Börsen, Broker und bestimmte Wallet-Anbieter. Um diese Anforderungen zu erfüllen und die Steuertransparenz zu fördern, ist Bybit EU verpflichtet, bestimmte Steuerinformationen von dir zu sammeln und standardisierte Berichte an die zuständigen Steuerbehörden weiterzuleiten.
Wer muss Steuerinformationen einreichen?
Alle Nutzer von Bybit EU müssen ihre Steuerinformationen für die Steuerberichterstattung bereitstellen. Diese Pflicht gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Geschäftsaccounts.
Welche Informationen muss ich für den Steuerbericht vorbereiten?
Du musst möglicherweise grundlegende persönliche Informationen wie deinen Namen, dein Geburtsdatum und dein Staatsangehörigkeitsland angeben, sowie Angaben zu deinem Steuerwohnsitz, wie deine feste Adresse und deine Steuer-Identifikationsnummer (TIN). Transaktionsdaten werden automatisch vom System erfasst.
Gibt es eine Frist, bis ich meine Steuerinformationen einreichen muss?
Wir empfehlen, die erforderlichen Steuerinformationen bis spätestens folgender Frist einzureichen:
- Für Nutzer, die sich vor dem 1. Januar 2026 bei Bybit EU registrieren: bis zum 30. April 2026; oder
- Für Nutzer, die sich ab dem 1. Januar 2026 bei Bybit EU registrieren: innerhalb von 60 Tagen nach der Registrierung.
Du wirst rechtzeitig über mögliche Änderungen dieser Fristen informiert.
Was passiert, wenn ich die erforderlichen Steuerinformationen nicht rechtzeitig einreiche?
Wenn du die benötigten Informationen nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens einreichst, kann es zu Einschränkungen bei bestimmten Kontofunktionen und -diensten kommen – wie z.B. dem Kryptohandel, dem Verdienen (Earn), Krypto-Einlagen, Umwandlungen und Krypto-Abhebungen – entsprechend den regulatorischen Anforderungen.
Wie wird mein Steuerbericht verarbeitet?
Basierend auf den Steuerinformationen, die du zur Verfügung stellst, erstellt Bybit EU deinen Steuerbericht und reicht diesen im Jahr nach der Erfassung bei den zuständigen Steuerbehörden ein. Dieser vereinfachte Prozess reduziert deinen administrativen Aufwand, minimiert das Risiko von Fehlern bei der Einreichung und stellt sicher, dass der Bericht korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.
Wann wird Bybit EU meinen Steuerbericht bei den Steuerbehörden einreichen?
Bybit EU sammelt deine Daten im Berichtsjahr und reicht den vollständigen Steuerbericht im folgenden Jahr ein. Dein Steuerbericht für 2026 wird also beispielsweise im Jahr 2027 bei den Steuerbehörden eingereicht.
Werde ich benachrichtigt, wenn der nächste Steuerberichtszeitraum beginnt?
Du musst deine Steuerinformationen nur einmal einreichen. Danach wird der Berichtsprozess automatisch bearbeitet, es sei denn, deine Informationen ändern sich. Wenn du deine Identitätsüberprüfungsdetails vor einem neuen Anmeldejahr aktualisierst, wirst du möglicherweise gebeten, deine Steuerinformationen erneut einzureichen.
Kann ich meine Informationen nach der Einreichung ändern?
Ja, du kannst deine Steuerinformationen nach der Einreichung aktualisieren. Wir empfehlen jedoch, alle Angaben vor dem Absenden noch einmal zu überprüfen. Falls es später Änderungen an deinen Identitätsverifizierungsdaten gibt, könnten wir dich bitten, die aktualisierten Informationen erneut einzureichen.
Wie erkenne ich, ob meine Steuerinformationen erfolgreich eingereicht wurden?
Nach der Einreichung deiner Informationen siehst du einen Status wie „Eingereicht“ zusammen mit einer Schaltfläche „Ansicht“.
Was passiert, wenn sich mein Wohnsitzland ändert, bevor ich meine Steuerinformationen eingereicht habe? Muss ich sie trotzdem einreichen?
Ja, du musst deine Steuerinformationen weiterhin einreichen, solange du ein Konto auf unserer Plattform hast, unabhängig davon, ob sich dein Wohnsitzland geändert hat.
Was passiert, wenn sich mein Wohnsitzland ändert, nachdem ich meine Steuerinformationen bereits eingereicht habe?
Eine Änderung deines Wohnsitzlandes kann deinen steuerlichen Aufenthaltsstatus beeinflussen. Falls aktualisierte oder zusätzliche Informationen benötigt werden, benachrichtigen wir dich per E-Mail und Push-Benachrichtigungen.
Werden meine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben?
Nein, deine persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur an die zuständigen Steuerbehörden weitergegeben, wenn es gesetzlich erforderlich ist. Bybit EU wird deine Daten niemals an unbefugte Dritte weitergeben.
Werden meine Steuerinformationen sicher gespeichert?
Ja, wir verwenden branchenübliche Verschlüsselung und robuste Sicherheitsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass deine Steuerinformationen sicher gespeichert und übertragen werden.
Was passiert, wenn ich Bybit EU nicht aktiv nutze? Muss ich trotzdem meine Steuerinformationen einreichen?
Ja, solange du innerhalb des Berichtsjahres steuerpflichtige Aktivitäten durchgeführt hast, bist du verpflichtet, deine Steuerinformationen anzugeben, auch wenn du die Plattform nicht aktiv nutzt.
Kann ich meinen Steuerbericht direkt bei den Steuerbehörden einreichen?
Bybit EU ist in Österreich reguliert. Gemäß EU-Recht werden relevante Informationen an die österreichischen Steuerbehörden übermittelt, die diese dann an die Steuerbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten weitergeben können, in denen du steuerlich ansässig bist, durch den automatischen Informationsaustausch der EU. Außer in Österreich bleiben die Nutzer dafür verantwortlich, ihre Steuerpflichten selbstständig bei den zuständigen lokalen Steuerbehörden zu melden und zu erfüllen.
