FAQ – Steuerbericht

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Zuletzt aktualisiert am 2026-01-01 09:55:08
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Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist eine vorläufige englische Übersetzung, die maschinell erstellt wurde. Eine verbesserte Version wird später verfügbar sein.

Warum muss Bybit EU meine Steuerinformationen erfassen?

Ab dem 1. Januar 2026 wird die EU-Richtlinie DAC8 Steuerberichterstattungspflichten für Krypto-Asset-Dienstleister in mehreren Gerichtsbarkeiten einführen, einschließlich Börsen, Maklern und bestimmten Geldbörsenanbietern. Um diese Anforderungen zu erfüllen und die Steuertransparenz zu unterstützen, ist Bybit EU verpflichtet, spezifische Steuerinformationen von Benutzern zu sammeln und standardisierte Berichte an die zuständigen Steuerbehörden einzureichen.




Wer muss Steuerinformationen einreichen?

Alle Benutzer auf Bybit EU müssen ihre Steuerinformationen für Steuerberichterstattungszwecke bereitstellen. Diese Anforderung gilt sowohl für einzelne als auch für geschäftliche Nutzer.




Welche Informationen benötige ich, um mich auf die Steuerberichterstattung vorzubereiten?

Möglicherweise müssen Sie grundlegende personenbezogene Daten angeben, wie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Staatsangehörigkeitsland, sowie Ihre Steuerwohnsitzinformationen, einschließlich Ihrer ständigen Adresse und Steueridentifikationsnummer (TIN). Transaktionsbezogene Daten werden automatisch vom System erfasst.




Gibt es eine Frist, um meine Steuerinformationen einzureichen?

Wir empfehlen, die erforderlichen Steuerinformationen wie folgt einzureichen:

  1. Für Benutzer, die sich vor dem 1. Januar 2026 für Bybit EU anmelden: by 30. April 2026; oder
  2. Für Benutzer, die sich am oder nach dem 1. Januar 2026 für Bybit EU anmelden: innerhalb von 60 Tagen nach der Anmeldung.

Wir werden die Benutzer im Voraus über Änderungen an diesen Daten informieren.




Was geschieht, wenn die erforderlichen Steuerinformationen nicht rechtzeitig eingereicht werden?

Wenn die erforderlichen Informationen nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens bereitgestellt werden, kann dies zu Einschränkungen bestimmter Kontofunktionen und -dienste führen – einschließlich Kryptohandel, Verdienst, Kryptoeinlage, Umwandlung und Kryptoentnahme gemäß den behördlichen Anforderungen.




Wie wird mein Steuerbericht gehandhabt?

Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Steueridentifikationsinformationen erstellt Bybit EU einen Steuerbericht und reicht diesen in Ihrem Namen bei den zuständigen Steuerbehörden ein. Dieser optimierte Prozess reduziert Ihren Verwaltungsaufwand, minimiert das Risiko von Einreichungsfehlern und trägt dazu bei, dass der Bericht korrekt und pünktlich eingereicht wird.




Wann wird Bybit EU meinen Steuerbericht bei den Steuerbehörden einreichen?

Bybit EU wird Ihre Daten im Berichtsjahr erfassen und im Folgejahr den vollständigen Steuerbericht einreichen. Ihr Steuerbericht für 2026 wird beispielsweise 2027 bei den Steuerbehörden eingereicht.




Werde ich benachrichtigt, wenn der nächste Steuerberichtszeitraum beginnt?

Sie müssen Ihre Steuerinformationen nur einmal einreichen. Danach wird der Berichtsprozess automatisch bearbeitet, es sei denn, Ihre Informationen ändern sich. Wenn Sie Ihre Identitätsüberprüfungsdetails vor einem neuen Anmeldejahr aktualisieren, werden Sie möglicherweise gebeten, Ihre Steuerinformationen erneut einzureichen.




Kann ich meine Daten nach der Einreichung ändern?

Ja. Sie können Ihre Steuerinformationen nach der Einreichung aktualisieren. Wir empfehlen jedoch, alle Details vor dem Absenden zu überprüfen. Wenn es später Änderungen an Ihren Identitätsverifizierungsinformationen gibt, können wir Sie bitten, die aktualisierten Informationen erneut einzureichen.



Wie kann ich feststellen, ob meine Steuerinformationen erfolgreich übermittelt wurden?

Nach dem Absenden Ihrer Informationen sehen Sie einen Status wie „Eingereicht“ mit einer Ansichtsschaltfläche.



Was passiert, wenn sich mein Wohnsitzland ändert, bevor ich meine Steuerinformationen einreiche? Muss ich es noch einreichen?

Ja. Sie müssen Ihre Steuerinformationen immer noch einreichen, solange Sie ein Konto auf unserer Plattform haben, unabhängig davon, ob sich Ihr Wohnsitzland geändert hat.




Was passiert, wenn sich mein Wohnsitzland ändert, nachdem ich meine Steuerinformationen bereits eingereicht habe?

Eine Änderung Ihres Wohnsitzlandes kann sich auf Ihren steuerlichen Aufenthaltsstatus auswirken. Wenn aktualisierte oder zusätzliche Informationen erforderlich sind, werden wir Sie per E-Mail und Push-Benachrichtigungen benachrichtigen.




Werden meine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben?

Nein. Ihre personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur an die zuständigen Steuerbehörden weitergegeben, wie gesetzlich vorgeschrieben. Bybit EU wird Ihre Daten niemals an unbefugte Dritte weitergeben.




Werden meine Steuerinformationen sicher gespeichert?

Ja. Wir verwenden branchenübliche Verschlüsselung und robuste Sicherheitsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihre Steuerinformationen sicher gespeichert und übertragen werden.




Was passiert, wenn ich Bybit EU nicht aktiv verwende? Muss ich meine Steuerinformationen noch einreichen?

Ja. Solange Sie innerhalb des Berichtsjahres steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, sind Sie verpflichtet, Ihre Steuerinformationen anzugeben, auch wenn Sie die Plattform nicht aktiv nutzen.




Kann ich meinen Steuerbericht selbst direkt bei den Steuerbehörden einreichen?

Bybit EU ist in Österreich reguliert. In Übereinstimmung mit dem EU-Recht werden relevante Informationen an die österreichischen Steuerbehörden gemeldet, die diese Informationen an die Steuerbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten weitergeben können, in denen Sie steuerlich ansässig sind, durch den automatischen Informationsaustausch der EU. Mit Ausnahme von Einwohnern Österreichs bleiben die Nutzer für die unabhängige Meldung und Erfüllung ihrer Steuerpflichten bei ihren lokalen Steuerbehörden verantwortlich.


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